Zusätzliche Berufliche Orientierung an niedersächsischen öffentlichen berufsbildenden Schulen

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Kultusministerium
Postanschrift: Hans-Böckler-Allee 5
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30173
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mk.niedersachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zusätzliche Berufliche Orientierung an niedersächsischen öffentlichen berufsbildenden Schulen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80000000 Allgemeine und berufliche Bildung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Ziel des Projektes ist die Entwicklung und Erprobung schulform- und möglichst berufsbereichs- und regionalspezifischer Formate der zusätzlichen Beruflichen Orientierung für die Schülerinnen und Schüler der vollzeitschulischen Bildungsgänge der niedersächsischen öffentlichen berufsbildenden Schulen, die nicht zu einem Berufsabschluss führen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE92 Hannover
Hauptort der Ausführung:

Niedersächsisches Kultusministerium

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Abteilung „Berufliche Bildung“ des Niedersächsischen Kultusministeriums beabsichtigt, eine Auftragnehmerin/einen Auftragnehmer mit Knowhow auf den Gebieten Berufliche Orientierung/Übergang Schule-Beruf/Berufliche Bildung mit der wissenschaftlichen Begleitung, der Leitung und der Durchführung des geplanten Pilotprojekts „Zusätzliche Berufliche Orientierung an niedersächsischen öffentlichen berufsbildenden Schulen“ für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 zu beauftragen. Als Bestandteil der anstehenden Bund-Land-Vereinbarung Bildungsketten für die Jahre 2021-2026 wird das Projekt zu 100% mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert.

Das Ziel des Projektes ist die Entwicklung und Erprobung von schulform- und möglichst berufsbereichs- und regionalspezifischen praxisnahen (nach Möglichkeit betriebsnahen) Formaten der zusätzlichen Beruflichen Orientierung (BO), die den Schülerinnen und Schülern der folgenden Schulformen der niedersächsischen öffentlichen berufsbildenden Schulen (BBS) eine passgenaue und begründete Berufswahlentscheidung und den Einstieg in eine einschlägige Ausbildung bzw. einen einschlägigen Studiengang erleichtern:

Berufseinstiegsschule,

1-jährige Berufsfachschule,

Fachoberschule und

Berufliches Gymnasium.

Die Erprobung der zu entwickelnden BO-Formate soll mithilfe von Anbietern bzw. Trägern der Beruflichen Bildung an mehreren Standorten in Niedersachsen erfolgen. Dabei sind die zu entwickelnden und zu erprobenden BO-Formate so zu konzipieren und aufzubereiten, dass sie nach dem Abschluss des Projektes sowohl von Anbietern bzw. Trägern der Beruflichen Bildung als auch von den Lehrkräften der BBS in Zusammenarbeit mit Berufsberaterinnen bzw. Berufsberatern der jeweiligen Arbeitsagentur durchgeführt werden können.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:

Auftragsänderug gem. § 132 Abs. 2 Ziff. 3 GWB (Dienstleistungsauftrag)

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungsauftrag im Rahmen des Projekts "Zusätzliche Berufliche Orientierung an niedersächsischen öffentlichen berufsbildenden Schulen"

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/10/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH
Postanschrift: Damm 35
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gelten die Bestimmungen des § 160 Abs. 3 GWB:

"Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. [...]

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin:

"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/11/2023

Wähle einen Ort aus Niedersachsen

Achim
Adendorf
Aerzen
Alfeld (Leine)
Altenmedingen
Amelinghausen
Amt Neuhaus
Ankum
Auetal
Aurich
Bad Bederkesa
Bad Bentheim
Bad Bevensen
Bad Eilsen
Bad Essen
Bad Fallingbostel
Bad Gandersheim
Bad Grund (Harz)
Bad Harzburg
Bad Iburg
Bad Lauterberg im Harz
Bad Münder am Deister
Bad Nenndorf
Bad Pyrmont
Bad Rothenfelde
Bad Sachsa
Bad Salzdetfurth
Bad Zwischenahn
Bakum
Baltrum
Bardowick
Barendorf
Barßel
Barsinghausen
Bassum
Belm
Berne
Bersenbrück
Bevern
Beverstedt
Bienenbüttel
Bispingen
Bissendorf
Bleckede
Bockenem
Bockhorn (Friesland)
Boffzen
Bohmte
Borkum
Bösel
Bothel
Bovenden
Brake
Bramsche
Braunlage
Braunschweig
Bremervörde
Brome
Bruchhausen-Vilsen
Buchholz in der Nordheide
Bückeburg
Bülkau
Burgdorf
Burgwedel
Butjadingen
Buxtehude
Cappeln
Celle
Clausthal-Zellerfeld
Cloppenburg
Coppenbrügge
Cremlingen
Cuxhaven
Dahlenburg
Damme
Dannenberg
Delmenhorst
Diekholzen
Diepholz
Dinklage
Dissen am Teutoburger Wald
Dollern
Dörpen
Dötlingen
Drochtersen
Duderstadt
Echem
Edemissen
Edewecht
Einbeck
Emden
Emlichheim
Emmerthal
Emsbüren
Emstek
Eschede
Essen (Oldenburg)
Esterwegen
Faßberg
Fredenbeck
Freiburg
Friedeburg
Friedland
Friesoythe
Ganderkesee
Garbsen
Garrel
Gartow
Geeste
Geestland
Gehrden
Georgsmarienhütte
Giesen
Gifhorn
Glandorf
Gleichen
Goslar
Göttingen
Gronau (Leine)
Großefehn
Großenkneten
Großheide
Grünenplan
Guderhandviertel
Hagen am Teutoburger Wald
Hahnenklee
Hambühren
Hameln
Hannover
Hannoversch Münden
Hanstedt
Haren
Harsefeld
Harsum
Hasbergen
Haselünne
Hasselt
Hatten
Helmstedt
Hemmingen
Hessisch Oldendorf
Hildesheim
Hilter am Teutoburger Wald
Himmelpforten
Hohenhameln
Holdorf
Holzminden
Horneburg
Hoya (Weser)
Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
Isernhagen
Jembke
Jemgum
Jerxheim
Jesteburg
Jever
Jork
Juist
Kirchdorf
Königslutter am Elm
Krummhörn
Laatzen
Lachendorf
Langelsheim
Langenhagen
Langeoog
Langwedel (Weser)
Lastrup
Lathen
Lauenbrück
Leer
Lehre
Lehrte
Lemförde
Lemwerder
Lengede
Lengerich (Emsland)
Liebenburg
Lindhorst
Lingen
Lingen (Ems)
Lohheide
Lohne (Oldenburg)
Löningen
Loxstedt
Lüchow
Lüneburg
Marienhafe
Meine
Meinersen
Melbeck
Melle
Meppen
Moormerland
Moringen
Neu Wulmstorf
Neuenhaus
Neuenkirchen (Land Hadeln)
Neuharlingersiel
Neustadt am Rübenberge
Niedernwöhren
Nienburg
Norden
Nordenham
Norderney
Nordhorn
Nordstemmen
Northeim
Obernkirchen
Oldenburg
Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Oyten
Papenburg
Pattensen
Peine
Quakenbrück
Radbruch
Rastede
Rehburg-Loccum
Rehden
Remlingen
Reppenstedt
Rethem
Rhauderfehn
Rinteln
Rodenberg
Ronnenberg
Rosengarten
Rotenburg (Wümme)
Salzbergen
Salzgitter
Salzhausen
Salzhemmendorf
Sande
Sarstedt
Saterland
Scheden
Scheeßel
Schellerten
Schiffdorf
Schladen-Werla
Schneverdingen
Schöningen
Schöppenstedt
Schortens
Schüttorf
Schwarmstedt
Seelze
Seesen
Seevetal
Sehnde
Selsingen
Sickte-Neuerkerode
Sittensen
Sögel
Söhlde
Soltau
Sottrum
Spiekeroog
Springe
Stade
Stadland
Stadthagen
Stadtoldendorf
Steinfeld
Stelle
Steyerberg
Stolzenau
Stuhr
Südbrookmerland
Südheide
Sulingen
Süpplingen
Syke
Tarmstedt
Thedinghausen
Twistringen
Uchte
Uelsen
Uelzen
Uetze
Unterlüß
Uslar
Varel
Vechta
Verden
Visbek
Voltlage
Wagenfeld
Walkenried
Wallenhorst
Walsrode
Wangerland
Wardenburg
Wathlingen
Wedemark
Weener
Wendeburg
Wennigsen
Werlte
Wesendorf
Westerstede
Westerstede
Westoverledingen
Weyhausen
Weyhe
Wiefelstede
Wienhausen
Wiesmoor
Wietze
Wildeshausen
Wilhelmshaven
Wingst
Winsen (Aller)
Winsen (Luhe)
Wittingen
Wittmund
Wolfenbüttel
Wolfsburg
Worpswede
Wrestedt
Wunstorf
Wunstorf
Wurster Nordseeküste
Zeven