Neubau und Erweiterung Bertha-von-Suttner Oberschule
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bierstraße 28
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-49074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Eigenbetrieb Immobilien- und Gebäudemanagment; Bierstraße 32a; Frau Nadyrova
E-Mail:
Telefon: +49 541-323-2527
Fax: +49 541-32315-2527
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau und Erweiterung Bertha-von-Suttner Oberschule
Objektbeschreibung:
Das Bestandsgebäude sowie versiegelte Flächen werden vor Baubeginn abgerissen und
zurückgebaut.
Neubau einer teilunterkellerten Oberschule an der Gottlieb-Planck-Str. 3 in 49080 Osnabrück
Gemarkung: Osnabrück, Flur 154, Flurstücke (Zähler) 17, Flurstück (Nenner) 25
Gebäudeklasse: i.S.v. NBauO §2 Abs. 3 = Gebäudeklasse 5
BGF: ca. 6.500,00 qm BRI: ca. 29.325,00 cbm
Geschosse: Unterkellerung, Erdgeschoss,
1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss,
Verbindungsbau an Bestand nur erdgeschossig.
Abmessung Schule: 30,0 m / 56,0 m
Abmessung Verbindungsbau neu: 20,0 m / 15,0 m
Abmessung Grundstück (grob): 90,0m / 55,0m
Tiefbau incl. Entwässerung
Gottlieb-Planck-Str. 3, 49080 Osnabrück
Baubetrieb
Das Gebäude wird in einem Stück errichtet.
Auf dem Grundstück wird mit dem Neubau an den Gebäudebestand angebunden.
Baukonstruktion
Bauweise: massiv
Geschosshöhen: UG=4,25m, EG=4,20m, 1.+2.OG=4,20m,
Verbau: siehe LV
Gründung: Sohlplatte WU, Streifenfundamente + Sohlplatte WU für Nebengebäude
Außenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände
Innenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände, tlw. GK-Wände
Fassade: Verblendschale Klinker als Kammstein mit Dämmung, tlw. WDVS
Dach: Flachdach, Gefälledämmung, Abdichtung, Begrünung und PV Anlage
Fenster: Als Fensterfassade, tlw. als P-R-Elemente
Boden: Estrich, Betonstein, Linoleum, Fliesen
Decken: Stb-Decken, abgehängte Decke Holzwolleleichtbauplatten und tlw. GK
Baugrundstück, Zugang und Anlieferung
Der Neubau und Erweiterungsbau ist Teil des Schulkomplexes Graf-Staufenberg-Gymnasium und der
Bertha-von-Suttner Oberschule. Der Neubau befindet sich in unmittelbarer Nähe zu vorgenannten
Schulen und der Sporthalle. Das bestehende
Lärm und Baustellenlogistik sind bei dem Vorhaben ein hoch sensibles Thema und mit
entsprechender Sorgfalt bei der Ausführung zu behandeln.
Es ist mit dauerhaftem Fußgänger- und Radverkehr, insbesondere zu Schulbeginn und bei
Schulschluss zu rechnen.
Die Fußgänger- und Radwege verlaufen direkt vor der Baustelle und kreuzen die Baustellenzufahrt.
Der AN hat Anliefersituationen entsprechend mit Personal zu sichern und die Fahrzeuge und
Fußgänger zu lenken.
Schulbeginn ist 7:45h.
Anlieferungen und jeder Baustellenverkehr zwischen 7:00h- 8:00h sind entlang der Gottlieb-Planck-
Str. untersagt. Der Umstand ist entsprechend miteinzukalkulieren.
Das Grundstück wird über die Gottlieb-Planck-Str. erschlossen.
Wendemöglichkeiten bestehen nur auf der Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsfläche selbst.
Das Parken und Halten auf den Parkplätzen entlang der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Das Parken und Halten auf der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Beide vorgenannten Punkte gelten auch für „kurzfristiges“ Be- und Entladen. Die Straße und
Parkplätze sind dauerhaft freizuhalten.
Die Zufahrt zur Gottlieb-Planck-Str. und zur BE-Fläche sind beengt. Die Dimensionierung und
Berücksichtigung der Schleppkurven und Rangierflächen von Fahrzeugen und Gerät ist Aufgabe des
AN und miteinzukalkulieren.
Der nördlich des Grundstücks verlaufende und asphaltierte „Wirtschaftsweg“ dient ausschließlich als
Zufahrt der Anwohner und als Fußweg für die Schüler. Das Benutzen des Weges ist untersagt.
Der Neubau ist weitestgehend freihstehend und wird über einen erdgeschossigen Verbindungsbau an
den Bestand angebunden.
Die Baustelle wird durch Bauzäune eingezäunt. Das Auf- und Abschließen der Toranlagen ist in der
Verantwortung des jeweils täglich ersten und letzten AN.
Zufahrt, Zugang und Baustellenandienung ist ausschließlich über das Baustellentor aus möglich und
auch nur von dort aus gestattet.
Anlieferungen und Abholungen müssen von allen betreffenden Firmen untereinander zeitlich
abgestimmt werden. Kosten aus Wartezeiten, wiederholten Anfahrten, etc. werden nicht vergütet.
Rohbau
DE944
Baubetrieb
Das Gebäude wird in einem Stück errichtet.
Auf dem Grundstück wird mit dem Neubau an den Gebäudebestand angebunden.
Baukonstruktion
Bauweise: massiv
Geschosshöhen: UG=4,25m, EG=4,20m, 1.+2.OG=4,20m,
Verbau: siehe LV
Gründung: Sohlplatte WU, Streifenfundamente + Sohlplatte WU für Nebengebäude
Außenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände
Innenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände, tlw. GK-Wände
Fassade: Verblendschale Klinker als Kammstein mit Dämmung, tlw. WDVS
Dach: Flachdach, Gefälledämmung, Abdichtung, Begrünung und PV Anlage
Fenster: Als Fensterfassade, tlw. als P-R-Elemente
Boden: Estrich, Betonstein, Linoleum, Fliesen
Decken: Stb-Decken, abgehängte Decke Holzwolleleichtbauplatten und tlw. GK
Baugrundstück, Zugang und Anlieferung
Der Neubau und Erweiterungsbau ist Teil des Schulkomplexes Graf-Staufenberg-Gymnasium und der
Bertha-von-Suttner Oberschule. Der Neubau befindet sich in unmittelbarer Nähe zu vorgenannten
Schulen und der Sporthalle. Das bestehende
Lärm und Baustellenlogistik sind bei dem Vorhaben ein hoch sensibles Thema und mit
entsprechender Sorgfalt bei der Ausführung zu behandeln.
Es ist mit dauerhaftem Fußgänger- und Radverkehr, insbesondere zu Schulbeginn und bei
Schulschluss zu rechnen.
Die Fußgänger- und Radwege verlaufen direkt vor der Baustelle und kreuzen die Baustellenzufahrt.
Der AN hat Anliefersituationen entsprechend mit Personal zu sichern und die Fahrzeuge und
Fußgänger zu lenken.
Schulbeginn ist 7:45h.
Anlieferungen und jeder Baustellenverkehr zwischen 7:00h- 8:00h sind entlang der Gottlieb-Planck-
Str. untersagt. Der Umstand ist entsprechend miteinzukalkulieren.
Das Grundstück wird über die Gottlieb-Planck-Str. erschlossen.
Wendemöglichkeiten bestehen nur auf der Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsfläche selbst.
Das Parken und Halten auf den Parkplätzen entlang der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Das Parken und Halten auf der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Beide vorgenannten Punkte gelten auch für „kurzfristiges“ Be- und Entladen. Die Straße und
Parkplätze sind dauerhaft freizuhalten.
Die Zufahrt zur Gottlieb-Planck-Str. und zur BE-Fläche sind beengt. Die Dimensionierung und
Berücksichtigung der Schleppkurven und Rangierflächen von Fahrzeugen und Gerät ist Aufgabe des
AN und miteinzukalkulieren.
Der nördlich des Grundstücks verlaufende und asphaltierte „Wirtschaftsweg“ dient ausschließlich als
Zufahrt der Anwohner und als Fußweg für die Schüler. Das Benutzen des Weges ist untersagt.
Der Neubau ist weitestgehend freihstehend und wird über einen erdgeschossigen Verbindungsbau an
den Bestand angebunden.
Die Baustelle wird durch Bauzäune eingezäunt. Das Auf- und Abschließen der Toranlagen ist in der
Verantwortung des jeweils täglich ersten und letzten AN.
Zufahrt, Zugang und Baustellenandienung ist ausschließlich über das Baustellentor aus möglich und
auch nur von dort aus gestattet.
Anlieferungen und Abholungen müssen von allen betreffenden Firmen untereinander zeitlich
abgestimmt werden. Kosten aus Wartezeiten, wiederholten Anfahrten, etc. werden nicht vergütet.
Stahlbetonfassade
Baubetrieb
Das Gebäude wird in einem Stück errichtet.
Auf dem Grundstück wird mit dem Neubau an den Gebäudebestand angebunden.
Baukonstruktion
Bauweise: massiv
Geschosshöhen: UG=4,25m, EG=4,20m, 1.+2.OG=4,20m,
Verbau: siehe LV
Gründung: Sohlplatte WU, Streifenfundamente + Sohlplatte WU für Nebengebäude
Außenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände
Innenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände, tlw. GK-Wände
Fassade: Verblendschale Klinker als Kammstein mit Dämmung, tlw. WDVS
Dach: Flachdach, Gefälledämmung, Abdichtung, Begrünung und PV Anlage
Fenster: Als Fensterfassade, tlw. als P-R-Elemente
Boden: Estrich, Betonstein, Linoleum, Fliesen
Decken: Stb-Decken, abgehängte Decke Holzwolleleichtbauplatten und tlw. GK
Baugrundstück, Zugang und Anlieferung
Der Neubau und Erweiterungsbau ist Teil des Schulkomplexes Graf-Staufenberg-Gymnasium und der
Bertha-von-Suttner Oberschule. Der Neubau befindet sich in unmittelbarer Nähe zu vorgenannten
Schulen und der Sporthalle. Das bestehende
Lärm und Baustellenlogistik sind bei dem Vorhaben ein hoch sensibles Thema und mit
entsprechender Sorgfalt bei der Ausführung zu behandeln.
Es ist mit dauerhaftem Fußgänger- und Radverkehr, insbesondere zu Schulbeginn und bei
Schulschluss zu rechnen.
Die Fußgänger- und Radwege verlaufen direkt vor der Baustelle und kreuzen die Baustellenzufahrt.
Der AN hat Anliefersituationen entsprechend mit Personal zu sichern und die Fahrzeuge und
Fußgänger zu lenken.
Schulbeginn ist 7:45h.
Anlieferungen und jeder Baustellenverkehr zwischen 7:00h- 8:00h sind entlang der Gottlieb-Planck-
Str. untersagt. Der Umstand ist entsprechend miteinzukalkulieren.
Das Grundstück wird über die Gottlieb-Planck-Str. erschlossen.
Wendemöglichkeiten bestehen nur auf der Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsfläche selbst.
Das Parken und Halten auf den Parkplätzen entlang der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Das Parken und Halten auf der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Beide vorgenannten Punkte gelten auch für „kurzfristiges“ Be- und Entladen. Die Straße und
Parkplätze sind dauerhaft freizuhalten.
Die Zufahrt zur Gottlieb-Planck-Str. und zur BE-Fläche sind beengt. Die Dimensionierung und
Berücksichtigung der Schleppkurven und Rangierflächen von Fahrzeugen und Gerät ist Aufgabe des
AN und miteinzukalkulieren.
Der nördlich des Grundstücks verlaufende und asphaltierte „Wirtschaftsweg“ dient ausschließlich als
Zufahrt der Anwohner und als Fußweg für die Schüler. Das Benutzen des Weges ist untersagt.
Der Neubau ist weitestgehend freihstehend und wird über einen erdgeschossigen Verbindungsbau an
den Bestand angebunden.
Die Baustelle wird durch Bauzäune eingezäunt. Das Auf- und Abschließen der Toranlagen ist in der
Verantwortung des jeweils täglich ersten und letzten AN.
Zufahrt, Zugang und Baustellenandienung ist ausschließlich über das Baustellentor aus möglich und
auch nur von dort aus gestattet.
Anlieferungen und Abholungen müssen von allen betreffenden Firmen untereinander zeitlich
abgestimmt werden. Kosten aus Wartezeiten, wiederholten Anfahrten, etc. werden nicht vergütet.
Gerüstbauarbeiten
Baubetrieb
Das Gebäude wird in einem Stück errichtet.
Auf dem Grundstück wird mit dem Neubau an den Gebäudebestand angebunden.
Baukonstruktion
Bauweise: massiv
Geschosshöhen: UG=4,25m, EG=4,20m, 1.+2.OG=4,20m,
Verbau: siehe LV
Gründung: Sohlplatte WU, Streifenfundamente + Sohlplatte WU für Nebengebäude
Außenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände
Innenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände, tlw. GK-Wände
Fassade: Verblendschale Klinker als Kammstein mit Dämmung, tlw. WDVS
Dach: Flachdach, Gefälledämmung, Abdichtung, Begrünung und PV Anlage
Fenster: Als Fensterfassade, tlw. als P-R-Elemente
Boden: Estrich, Betonstein, Linoleum, Fliesen
Decken: Stb-Decken, abgehängte Decke Holzwolleleichtbauplatten und tlw. GK
Baugrundstück, Zugang und Anlieferung
Der Neubau und Erweiterungsbau ist Teil des Schulkomplexes Graf-Staufenberg-Gymnasium und der
Bertha-von-Suttner Oberschule. Der Neubau befindet sich in unmittelbarer Nähe zu vorgenannten
Schulen und der Sporthalle. Das bestehende
Lärm und Baustellenlogistik sind bei dem Vorhaben ein hoch sensibles Thema und mit
entsprechender Sorgfalt bei der Ausführung zu behandeln.
Es ist mit dauerhaftem Fußgänger- und Radverkehr, insbesondere zu Schulbeginn und bei
Schulschluss zu rechnen.
Die Fußgänger- und Radwege verlaufen direkt vor der Baustelle und kreuzen die Baustellenzufahrt.
Der AN hat Anliefersituationen entsprechend mit Personal zu sichern und die Fahrzeuge und
Fußgänger zu lenken.
Schulbeginn ist 7:45h.
Anlieferungen und jeder Baustellenverkehr zwischen 7:00h- 8:00h sind entlang der Gottlieb-Planck-
Str. untersagt. Der Umstand ist entsprechend miteinzukalkulieren.
Das Grundstück wird über die Gottlieb-Planck-Str. erschlossen.
Wendemöglichkeiten bestehen nur auf der Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsfläche selbst.
Das Parken und Halten auf den Parkplätzen entlang der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Das Parken und Halten auf der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Beide vorgenannten Punkte gelten auch für „kurzfristiges“ Be- und Entladen. Die Straße und
Parkplätze sind dauerhaft freizuhalten.
Die Zufahrt zur Gottlieb-Planck-Str. und zur BE-Fläche sind beengt. Die Dimensionierung und
Berücksichtigung der Schleppkurven und Rangierflächen von Fahrzeugen und Gerät ist Aufgabe des
AN und miteinzukalkulieren.
Der nördlich des Grundstücks verlaufende und asphaltierte „Wirtschaftsweg“ dient ausschließlich als
Zufahrt der Anwohner und als Fußweg für die Schüler. Das Benutzen des Weges ist untersagt.
Der Neubau ist weitestgehend freihstehend und wird über einen erdgeschossigen Verbindungsbau an
den Bestand angebunden.
Die Baustelle wird durch Bauzäune eingezäunt. Das Auf- und Abschließen der Toranlagen ist in der
Verantwortung des jeweils täglich ersten und letzten AN.
Zufahrt, Zugang und Baustellenandienung ist ausschließlich über das Baustellentor aus möglich und
auch nur von dort aus gestattet.
Anlieferungen und Abholungen müssen von allen betreffenden Firmen untereinander zeitlich
abgestimmt werden. Kosten aus Wartezeiten, wiederholten Anfahrten, etc. werden nicht vergütet.
Zimmererarbeiten
Baubetrieb
Das Gebäude wird in einem Stück errichtet.
Auf dem Grundstück wird mit dem Neubau an den Gebäudebestand angebunden.
Baukonstruktion
Bauweise: massiv
Geschosshöhen: UG=4,25m, EG=4,20m, 1.+2.OG=4,20m,
Verbau: siehe LV
Gründung: Sohlplatte WU, Streifenfundamente + Sohlplatte WU für Nebengebäude
Außenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände
Innenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände, tlw. GK-Wände
Fassade: Verblendschale Klinker als Kammstein mit Dämmung, tlw. WDVS
Dach: Flachdach, Gefälledämmung, Abdichtung, Begrünung und PV Anlage
Fenster: Als Fensterfassade, tlw. als P-R-Elemente
Boden: Estrich, Betonstein, Linoleum, Fliesen
Decken: Stb-Decken, abgehängte Decke Holzwolleleichtbauplatten und tlw. GK
Baugrundstück, Zugang und Anlieferung
Der Neubau und Erweiterungsbau ist Teil des Schulkomplexes Graf-Staufenberg-Gymnasium und der
Bertha-von-Suttner Oberschule. Der Neubau befindet sich in unmittelbarer Nähe zu vorgenannten
Schulen und der Sporthalle. Das bestehende
Lärm und Baustellenlogistik sind bei dem Vorhaben ein hoch sensibles Thema und mit
entsprechender Sorgfalt bei der Ausführung zu behandeln.
Es ist mit dauerhaftem Fußgänger- und Radverkehr, insbesondere zu Schulbeginn und bei
Schulschluss zu rechnen.
Die Fußgänger- und Radwege verlaufen direkt vor der Baustelle und kreuzen die Baustellenzufahrt.
Der AN hat Anliefersituationen entsprechend mit Personal zu sichern und die Fahrzeuge und
Fußgänger zu lenken.
Schulbeginn ist 7:45h.
Anlieferungen und jeder Baustellenverkehr zwischen 7:00h- 8:00h sind entlang der Gottlieb-Planck-
Str. untersagt. Der Umstand ist entsprechend miteinzukalkulieren.
Das Grundstück wird über die Gottlieb-Planck-Str. erschlossen.
Wendemöglichkeiten bestehen nur auf der Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsfläche selbst.
Das Parken und Halten auf den Parkplätzen entlang der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Das Parken und Halten auf der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Beide vorgenannten Punkte gelten auch für „kurzfristiges“ Be- und Entladen. Die Straße und
Parkplätze sind dauerhaft freizuhalten.
Die Zufahrt zur Gottlieb-Planck-Str. und zur BE-Fläche sind beengt. Die Dimensionierung und
Berücksichtigung der Schleppkurven und Rangierflächen von Fahrzeugen und Gerät ist Aufgabe des
AN und miteinzukalkulieren.
Der nördlich des Grundstücks verlaufende und asphaltierte „Wirtschaftsweg“ dient ausschließlich als
Zufahrt der Anwohner und als Fußweg für die Schüler. Das Benutzen des Weges ist untersagt.
Der Neubau ist weitestgehend freihstehend und wird über einen erdgeschossigen Verbindungsbau an
den Bestand angebunden.
Die Baustelle wird durch Bauzäune eingezäunt. Das Auf- und Abschließen der Toranlagen ist in der
Verantwortung des jeweils täglich ersten und letzten AN.
Zufahrt, Zugang und Baustellenandienung ist ausschließlich über das Baustellentor aus möglich und
auch nur von dort aus gestattet.
Anlieferungen und Abholungen müssen von allen betreffenden Firmen untereinander zeitlich
abgestimmt werden. Kosten aus Wartezeiten, wiederholten Anfahrten, etc. werden nicht vergütet.
Dachabdichtung
Baubetrieb
Das Gebäude wird in einem Stück errichtet.
Auf dem Grundstück wird mit dem Neubau an den Gebäudebestand angebunden.
Baukonstruktion
Bauweise: massiv
Geschosshöhen: UG=4,25m, EG=4,20m, 1.+2.OG=4,20m,
Verbau: siehe LV
Gründung: Sohlplatte WU, Streifenfundamente + Sohlplatte WU für Nebengebäude
Außenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände
Innenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände, tlw. GK-Wände
Fassade: Verblendschale Klinker als Kammstein mit Dämmung, tlw. WDVS
Dach: Flachdach, Gefälledämmung, Abdichtung, Begrünung und PV Anlage
Fenster: Als Fensterfassade, tlw. als P-R-Elemente
Boden: Estrich, Betonstein, Linoleum, Fliesen
Decken: Stb-Decken, abgehängte Decke Holzwolleleichtbauplatten und tlw. GK
Baugrundstück, Zugang und Anlieferung
Der Neubau und Erweiterungsbau ist Teil des Schulkomplexes Graf-Staufenberg-Gymnasium und der
Bertha-von-Suttner Oberschule. Der Neubau befindet sich in unmittelbarer Nähe zu vorgenannten
Schulen und der Sporthalle. Das bestehende
Lärm und Baustellenlogistik sind bei dem Vorhaben ein hoch sensibles Thema und mit
entsprechender Sorgfalt bei der Ausführung zu behandeln.
Es ist mit dauerhaftem Fußgänger- und Radverkehr, insbesondere zu Schulbeginn und bei
Schulschluss zu rechnen.
Die Fußgänger- und Radwege verlaufen direkt vor der Baustelle und kreuzen die Baustellenzufahrt.
Der AN hat Anliefersituationen entsprechend mit Personal zu sichern und die Fahrzeuge und
Fußgänger zu lenken.
Schulbeginn ist 7:45h.
Anlieferungen und jeder Baustellenverkehr zwischen 7:00h- 8:00h sind entlang der Gottlieb-Planck-
Str. untersagt. Der Umstand ist entsprechend miteinzukalkulieren.
Das Grundstück wird über die Gottlieb-Planck-Str. erschlossen.
Wendemöglichkeiten bestehen nur auf der Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsfläche selbst.
Das Parken und Halten auf den Parkplätzen entlang der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Das Parken und Halten auf der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Beide vorgenannten Punkte gelten auch für „kurzfristiges“ Be- und Entladen. Die Straße und
Parkplätze sind dauerhaft freizuhalten.
Die Zufahrt zur Gottlieb-Planck-Str. und zur BE-Fläche sind beengt. Die Dimensionierung und
Berücksichtigung der Schleppkurven und Rangierflächen von Fahrzeugen und Gerät ist Aufgabe des
AN und miteinzukalkulieren.
Der nördlich des Grundstücks verlaufende und asphaltierte „Wirtschaftsweg“ dient ausschließlich als
Zufahrt der Anwohner und als Fußweg für die Schüler. Das Benutzen des Weges ist untersagt.
Der Neubau ist weitestgehend freihstehend und wird über einen erdgeschossigen Verbindungsbau an
den Bestand angebunden.
Die Baustelle wird durch Bauzäune eingezäunt. Das Auf- und Abschließen der Toranlagen ist in der
Verantwortung des jeweils täglich ersten und letzten AN.
Zufahrt, Zugang und Baustellenandienung ist ausschließlich über das Baustellentor aus möglich und
auch nur von dort aus gestattet.
Anlieferungen und Abholungen müssen von allen betreffenden Firmen untereinander zeitlich
abgestimmt werden. Kosten aus Wartezeiten, wiederholten Anfahrten, etc. werden nicht vergütet.
Stahlzargen & Innentüren
Baubetrieb
Das Gebäude wird in einem Stück errichtet.
Auf dem Grundstück wird mit dem Neubau an den Gebäudebestand angebunden.
Baukonstruktion
Bauweise: massiv
Geschosshöhen: UG=4,25m, EG=4,20m, 1.+2.OG=4,20m,
Verbau: siehe LV
Gründung: Sohlplatte WU, Streifenfundamente + Sohlplatte WU für Nebengebäude
Außenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände
Innenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände, tlw. GK-Wände
Fassade: Verblendschale Klinker als Kammstein mit Dämmung, tlw. WDVS
Dach: Flachdach, Gefälledämmung, Abdichtung, Begrünung und PV Anlage
Fenster: Als Fensterfassade, tlw. als P-R-Elemente
Boden: Estrich, Betonstein, Linoleum, Fliesen
Decken: Stb-Decken, abgehängte Decke Holzwolleleichtbauplatten und tlw. GK
Baugrundstück, Zugang und Anlieferung
Der Neubau und Erweiterungsbau ist Teil des Schulkomplexes Graf-Staufenberg-Gymnasium und der
Bertha-von-Suttner Oberschule. Der Neubau befindet sich in unmittelbarer Nähe zu vorgenannten
Schulen und der Sporthalle. Das bestehende
Lärm und Baustellenlogistik sind bei dem Vorhaben ein hoch sensibles Thema und mit
entsprechender Sorgfalt bei der Ausführung zu behandeln.
Es ist mit dauerhaftem Fußgänger- und Radverkehr, insbesondere zu Schulbeginn und bei
Schulschluss zu rechnen.
Die Fußgänger- und Radwege verlaufen direkt vor der Baustelle und kreuzen die Baustellenzufahrt.
Der AN hat Anliefersituationen entsprechend mit Personal zu sichern und die Fahrzeuge und
Fußgänger zu lenken.
Schulbeginn ist 7:45h.
Anlieferungen und jeder Baustellenverkehr zwischen 7:00h- 8:00h sind entlang der Gottlieb-Planck-
Str. untersagt. Der Umstand ist entsprechend miteinzukalkulieren.
Das Grundstück wird über die Gottlieb-Planck-Str. erschlossen.
Wendemöglichkeiten bestehen nur auf der Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsfläche selbst.
Das Parken und Halten auf den Parkplätzen entlang der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Das Parken und Halten auf der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Beide vorgenannten Punkte gelten auch für „kurzfristiges“ Be- und Entladen. Die Straße und
Parkplätze sind dauerhaft freizuhalten.
Die Zufahrt zur Gottlieb-Planck-Str. und zur BE-Fläche sind beengt. Die Dimensionierung und
Berücksichtigung der Schleppkurven und Rangierflächen von Fahrzeugen und Gerät ist Aufgabe des
AN und miteinzukalkulieren.
Der nördlich des Grundstücks verlaufende und asphaltierte „Wirtschaftsweg“ dient ausschließlich als
Zufahrt der Anwohner und als Fußweg für die Schüler. Das Benutzen des Weges ist untersagt.
Der Neubau ist weitestgehend freihstehend und wird über einen erdgeschossigen Verbindungsbau an
den Bestand angebunden.
Die Baustelle wird durch Bauzäune eingezäunt. Das Auf- und Abschließen der Toranlagen ist in der
Verantwortung des jeweils täglich ersten und letzten AN.
Zufahrt, Zugang und Baustellenandienung ist ausschließlich über das Baustellentor aus möglich und
auch nur von dort aus gestattet.
Anlieferungen und Abholungen müssen von allen betreffenden Firmen untereinander zeitlich
abgestimmt werden. Kosten aus Wartezeiten, wiederholten Anfahrten, etc. werden nicht vergütet.
Fliesenarbeiten
Baubetrieb
Das Gebäude wird in einem Stück errichtet.
Auf dem Grundstück wird mit dem Neubau an den Gebäudebestand angebunden.
Baukonstruktion
Bauweise: massiv
Geschosshöhen: UG=4,25m, EG=4,20m, 1.+2.OG=4,20m,
Verbau: siehe LV
Gründung: Sohlplatte WU, Streifenfundamente + Sohlplatte WU für Nebengebäude
Außenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände
Innenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände, tlw. GK-Wände
Fassade: Verblendschale Klinker als Kammstein mit Dämmung, tlw. WDVS
Dach: Flachdach, Gefälledämmung, Abdichtung, Begrünung und PV Anlage
Fenster: Als Fensterfassade, tlw. als P-R-Elemente
Boden: Estrich, Betonstein, Linoleum, Fliesen
Decken: Stb-Decken, abgehängte Decke Holzwolleleichtbauplatten und tlw. GK
Baugrundstück, Zugang und Anlieferung
Der Neubau und Erweiterungsbau ist Teil des Schulkomplexes Graf-Staufenberg-Gymnasium und der
Bertha-von-Suttner Oberschule. Der Neubau befindet sich in unmittelbarer Nähe zu vorgenannten
Schulen und der Sporthalle. Das bestehende
Lärm und Baustellenlogistik sind bei dem Vorhaben ein hoch sensibles Thema und mit
entsprechender Sorgfalt bei der Ausführung zu behandeln.
Es ist mit dauerhaftem Fußgänger- und Radverkehr, insbesondere zu Schulbeginn und bei
Schulschluss zu rechnen.
Die Fußgänger- und Radwege verlaufen direkt vor der Baustelle und kreuzen die Baustellenzufahrt.
Der AN hat Anliefersituationen entsprechend mit Personal zu sichern und die Fahrzeuge und
Fußgänger zu lenken.
Schulbeginn ist 7:45h.
Anlieferungen und jeder Baustellenverkehr zwischen 7:00h- 8:00h sind entlang der Gottlieb-Planck-
Str. untersagt. Der Umstand ist entsprechend miteinzukalkulieren.
Das Grundstück wird über die Gottlieb-Planck-Str. erschlossen.
Wendemöglichkeiten bestehen nur auf der Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsfläche selbst.
Das Parken und Halten auf den Parkplätzen entlang der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Das Parken und Halten auf der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Beide vorgenannten Punkte gelten auch für „kurzfristiges“ Be- und Entladen. Die Straße und
Parkplätze sind dauerhaft freizuhalten.
Die Zufahrt zur Gottlieb-Planck-Str. und zur BE-Fläche sind beengt. Die Dimensionierung und
Berücksichtigung der Schleppkurven und Rangierflächen von Fahrzeugen und Gerät ist Aufgabe des
AN und miteinzukalkulieren.
Der nördlich des Grundstücks verlaufende und asphaltierte „Wirtschaftsweg“ dient ausschließlich als
Zufahrt der Anwohner und als Fußweg für die Schüler. Das Benutzen des Weges ist untersagt.
Der Neubau ist weitestgehend freihstehend und wird über einen erdgeschossigen Verbindungsbau an
den Bestand angebunden.
Die Baustelle wird durch Bauzäune eingezäunt. Das Auf- und Abschließen der Toranlagen ist in der
Verantwortung des jeweils täglich ersten und letzten AN.
Zufahrt, Zugang und Baustellenandienung ist ausschließlich über das Baustellentor aus möglich und
auch nur von dort aus gestattet.
Anlieferungen und Abholungen müssen von allen betreffenden Firmen untereinander zeitlich
abgestimmt werden. Kosten aus Wartezeiten, wiederholten Anfahrten, etc. werden nicht vergütet.
Estricharbeiten
Baubetrieb
Das Gebäude wird in einem Stück errichtet.
Auf dem Grundstück wird mit dem Neubau an den Gebäudebestand angebunden.
Baukonstruktion
Bauweise: massiv
Geschosshöhen: UG=4,25m, EG=4,20m, 1.+2.OG=4,20m,
Verbau: siehe LV
Gründung: Sohlplatte WU, Streifenfundamente + Sohlplatte WU für Nebengebäude
Außenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände
Innenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände, tlw. GK-Wände
Fassade: Verblendschale Klinker als Kammstein mit Dämmung, tlw. WDVS
Dach: Flachdach, Gefälledämmung, Abdichtung, Begrünung und PV Anlage
Fenster: Als Fensterfassade, tlw. als P-R-Elemente
Boden: Estrich, Betonstein, Linoleum, Fliesen
Decken: Stb-Decken, abgehängte Decke Holzwolleleichtbauplatten und tlw. GK
Baugrundstück, Zugang und Anlieferung
Der Neubau und Erweiterungsbau ist Teil des Schulkomplexes Graf-Staufenberg-Gymnasium und der
Bertha-von-Suttner Oberschule. Der Neubau befindet sich in unmittelbarer Nähe zu vorgenannten
Schulen und der Sporthalle. Das bestehende
Lärm und Baustellenlogistik sind bei dem Vorhaben ein hoch sensibles Thema und mit
entsprechender Sorgfalt bei der Ausführung zu behandeln.
Es ist mit dauerhaftem Fußgänger- und Radverkehr, insbesondere zu Schulbeginn und bei
Schulschluss zu rechnen.
Die Fußgänger- und Radwege verlaufen direkt vor der Baustelle und kreuzen die Baustellenzufahrt.
Der AN hat Anliefersituationen entsprechend mit Personal zu sichern und die Fahrzeuge und
Fußgänger zu lenken.
Schulbeginn ist 7:45h.
Anlieferungen und jeder Baustellenverkehr zwischen 7:00h- 8:00h sind entlang der Gottlieb-Planck-
Str. untersagt. Der Umstand ist entsprechend miteinzukalkulieren.
Das Grundstück wird über die Gottlieb-Planck-Str. erschlossen.
Wendemöglichkeiten bestehen nur auf der Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsfläche selbst.
Das Parken und Halten auf den Parkplätzen entlang der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Das Parken und Halten auf der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Beide vorgenannten Punkte gelten auch für „kurzfristiges“ Be- und Entladen. Die Straße und
Parkplätze sind dauerhaft freizuhalten.
Die Zufahrt zur Gottlieb-Planck-Str. und zur BE-Fläche sind beengt. Die Dimensionierung und
Berücksichtigung der Schleppkurven und Rangierflächen von Fahrzeugen und Gerät ist Aufgabe des
AN und miteinzukalkulieren.
Der nördlich des Grundstücks verlaufende und asphaltierte „Wirtschaftsweg“ dient ausschließlich als
Zufahrt der Anwohner und als Fußweg für die Schüler. Das Benutzen des Weges ist untersagt.
Der Neubau ist weitestgehend freihstehend und wird über einen erdgeschossigen Verbindungsbau an
den Bestand angebunden.
Die Baustelle wird durch Bauzäune eingezäunt. Das Auf- und Abschließen der Toranlagen ist in der
Verantwortung des jeweils täglich ersten und letzten AN.
Zufahrt, Zugang und Baustellenandienung ist ausschließlich über das Baustellentor aus möglich und
auch nur von dort aus gestattet.
Anlieferungen und Abholungen müssen von allen betreffenden Firmen untereinander zeitlich
abgestimmt werden. Kosten aus Wartezeiten, wiederholten Anfahrten, etc. werden nicht vergütet.
Metallbauarbeiten
Baubetrieb
Das Gebäude wird in einem Stück errichtet.
Auf dem Grundstück wird mit dem Neubau an den Gebäudebestand angebunden.
Baukonstruktion
Bauweise: massiv
Geschosshöhen: UG=4,25m, EG=4,20m, 1.+2.OG=4,20m,
Verbau: siehe LV
Gründung: Sohlplatte WU, Streifenfundamente + Sohlplatte WU für Nebengebäude
Außenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände
Innenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände, tlw. GK-Wände
Fassade: Verblendschale Klinker als Kammstein mit Dämmung, tlw. WDVS
Dach: Flachdach, Gefälledämmung, Abdichtung, Begrünung und PV Anlage
Fenster: Als Fensterfassade, tlw. als P-R-Elemente
Boden: Estrich, Betonstein, Linoleum, Fliesen
Decken: Stb-Decken, abgehängte Decke Holzwolleleichtbauplatten und tlw. GK
Baugrundstück, Zugang und Anlieferung
Der Neubau und Erweiterungsbau ist Teil des Schulkomplexes Graf-Staufenberg-Gymnasium und der
Bertha-von-Suttner Oberschule. Der Neubau befindet sich in unmittelbarer Nähe zu vorgenannten
Schulen und der Sporthalle. Das bestehende
Lärm und Baustellenlogistik sind bei dem Vorhaben ein hoch sensibles Thema und mit
entsprechender Sorgfalt bei der Ausführung zu behandeln.
Es ist mit dauerhaftem Fußgänger- und Radverkehr, insbesondere zu Schulbeginn und bei
Schulschluss zu rechnen.
Die Fußgänger- und Radwege verlaufen direkt vor der Baustelle und kreuzen die Baustellenzufahrt.
Der AN hat Anliefersituationen entsprechend mit Personal zu sichern und die Fahrzeuge und
Fußgänger zu lenken.
Schulbeginn ist 7:45h.
Anlieferungen und jeder Baustellenverkehr zwischen 7:00h- 8:00h sind entlang der Gottlieb-Planck-
Str. untersagt. Der Umstand ist entsprechend miteinzukalkulieren.
Das Grundstück wird über die Gottlieb-Planck-Str. erschlossen.
Wendemöglichkeiten bestehen nur auf der Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsfläche selbst.
Das Parken und Halten auf den Parkplätzen entlang der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Das Parken und Halten auf der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Beide vorgenannten Punkte gelten auch für „kurzfristiges“ Be- und Entladen. Die Straße und
Parkplätze sind dauerhaft freizuhalten.
Die Zufahrt zur Gottlieb-Planck-Str. und zur BE-Fläche sind beengt. Die Dimensionierung und
Berücksichtigung der Schleppkurven und Rangierflächen von Fahrzeugen und Gerät ist Aufgabe des
AN und miteinzukalkulieren.
Der nördlich des Grundstücks verlaufende und asphaltierte „Wirtschaftsweg“ dient ausschließlich als
Zufahrt der Anwohner und als Fußweg für die Schüler. Das Benutzen des Weges ist untersagt.
Der Neubau ist weitestgehend freihstehend und wird über einen erdgeschossigen Verbindungsbau an
den Bestand angebunden.
Die Baustelle wird durch Bauzäune eingezäunt. Das Auf- und Abschließen der Toranlagen ist in der
Verantwortung des jeweils täglich ersten und letzten AN.
Zufahrt, Zugang und Baustellenandienung ist ausschließlich über das Baustellentor aus möglich und
auch nur von dort aus gestattet.
Anlieferungen und Abholungen müssen von allen betreffenden Firmen untereinander zeitlich
abgestimmt werden. Kosten aus Wartezeiten, wiederholten Anfahrten, etc. werden nicht vergütet.
Schlosserarbeiten
Baubetrieb
Das Gebäude wird in einem Stück errichtet.
Auf dem Grundstück wird mit dem Neubau an den Gebäudebestand angebunden.
Baukonstruktion
Bauweise: massiv
Geschosshöhen: UG=4,25m, EG=4,20m, 1.+2.OG=4,20m,
Verbau: siehe LV
Gründung: Sohlplatte WU, Streifenfundamente + Sohlplatte WU für Nebengebäude
Außenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände
Innenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände, tlw. GK-Wände
Fassade: Verblendschale Klinker als Kammstein mit Dämmung, tlw. WDVS
Dach: Flachdach, Gefälledämmung, Abdichtung, Begrünung und PV Anlage
Fenster: Als Fensterfassade, tlw. als P-R-Elemente
Boden: Estrich, Betonstein, Linoleum, Fliesen
Decken: Stb-Decken, abgehängte Decke Holzwolleleichtbauplatten und tlw. GK
Baugrundstück, Zugang und Anlieferung
Der Neubau und Erweiterungsbau ist Teil des Schulkomplexes Graf-Staufenberg-Gymnasium und der
Bertha-von-Suttner Oberschule. Der Neubau befindet sich in unmittelbarer Nähe zu vorgenannten
Schulen und der Sporthalle. Das bestehende
Lärm und Baustellenlogistik sind bei dem Vorhaben ein hoch sensibles Thema und mit
entsprechender Sorgfalt bei der Ausführung zu behandeln.
Es ist mit dauerhaftem Fußgänger- und Radverkehr, insbesondere zu Schulbeginn und bei
Schulschluss zu rechnen.
Die Fußgänger- und Radwege verlaufen direkt vor der Baustelle und kreuzen die Baustellenzufahrt.
Der AN hat Anliefersituationen entsprechend mit Personal zu sichern und die Fahrzeuge und
Fußgänger zu lenken.
Schulbeginn ist 7:45h.
Anlieferungen und jeder Baustellenverkehr zwischen 7:00h- 8:00h sind entlang der Gottlieb-Planck-
Str. untersagt. Der Umstand ist entsprechend miteinzukalkulieren.
Das Grundstück wird über die Gottlieb-Planck-Str. erschlossen.
Wendemöglichkeiten bestehen nur auf der Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsfläche selbst.
Das Parken und Halten auf den Parkplätzen entlang der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Das Parken und Halten auf der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Beide vorgenannten Punkte gelten auch für „kurzfristiges“ Be- und Entladen. Die Straße und
Parkplätze sind dauerhaft freizuhalten.
Die Zufahrt zur Gottlieb-Planck-Str. und zur BE-Fläche sind beengt. Die Dimensionierung und
Berücksichtigung der Schleppkurven und Rangierflächen von Fahrzeugen und Gerät ist Aufgabe des
AN und miteinzukalkulieren.
Der nördlich des Grundstücks verlaufende und asphaltierte „Wirtschaftsweg“ dient ausschließlich als
Zufahrt der Anwohner und als Fußweg für die Schüler. Das Benutzen des Weges ist untersagt.
Der Neubau ist weitestgehend freihstehend und wird über einen erdgeschossigen Verbindungsbau an
den Bestand angebunden.
Die Baustelle wird durch Bauzäune eingezäunt. Das Auf- und Abschließen der Toranlagen ist in der
Verantwortung des jeweils täglich ersten und letzten AN.
Zufahrt, Zugang und Baustellenandienung ist ausschließlich über das Baustellentor aus möglich und
auch nur von dort aus gestattet.
Anlieferungen und Abholungen müssen von allen betreffenden Firmen untereinander zeitlich
abgestimmt werden. Kosten aus Wartezeiten, wiederholten Anfahrten, etc. werden nicht vergütet.
Tischlerarbeiten, WC-Trennwände
Baubetrieb
Das Gebäude wird in einem Stück errichtet.
Auf dem Grundstück wird mit dem Neubau an den Gebäudebestand angebunden.
Baukonstruktion
Bauweise: massiv
Geschosshöhen: UG=4,25m, EG=4,20m, 1.+2.OG=4,20m,
Verbau: siehe LV
Gründung: Sohlplatte WU, Streifenfundamente + Sohlplatte WU für Nebengebäude
Außenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände
Innenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände, tlw. GK-Wände
Fassade: Verblendschale Klinker als Kammstein mit Dämmung, tlw. WDVS
Dach: Flachdach, Gefälledämmung, Abdichtung, Begrünung und PV Anlage
Fenster: Als Fensterfassade, tlw. als P-R-Elemente
Boden: Estrich, Betonstein, Linoleum, Fliesen
Decken: Stb-Decken, abgehängte Decke Holzwolleleichtbauplatten und tlw. GK
Baugrundstück, Zugang und Anlieferung
Der Neubau und Erweiterungsbau ist Teil des Schulkomplexes Graf-Staufenberg-Gymnasium und der
Bertha-von-Suttner Oberschule. Der Neubau befindet sich in unmittelbarer Nähe zu vorgenannten
Schulen und der Sporthalle. Das bestehende
Lärm und Baustellenlogistik sind bei dem Vorhaben ein hoch sensibles Thema und mit
entsprechender Sorgfalt bei der Ausführung zu behandeln.
Es ist mit dauerhaftem Fußgänger- und Radverkehr, insbesondere zu Schulbeginn und bei
Schulschluss zu rechnen.
Die Fußgänger- und Radwege verlaufen direkt vor der Baustelle und kreuzen die Baustellenzufahrt.
Der AN hat Anliefersituationen entsprechend mit Personal zu sichern und die Fahrzeuge und
Fußgänger zu lenken.
Schulbeginn ist 7:45h.
Anlieferungen und jeder Baustellenverkehr zwischen 7:00h- 8:00h sind entlang der Gottlieb-Planck-
Str. untersagt. Der Umstand ist entsprechend miteinzukalkulieren.
Das Grundstück wird über die Gottlieb-Planck-Str. erschlossen.
Wendemöglichkeiten bestehen nur auf der Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsfläche selbst.
Das Parken und Halten auf den Parkplätzen entlang der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Das Parken und Halten auf der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Beide vorgenannten Punkte gelten auch für „kurzfristiges“ Be- und Entladen. Die Straße und
Parkplätze sind dauerhaft freizuhalten.
Die Zufahrt zur Gottlieb-Planck-Str. und zur BE-Fläche sind beengt. Die Dimensionierung und
Berücksichtigung der Schleppkurven und Rangierflächen von Fahrzeugen und Gerät ist Aufgabe des
AN und miteinzukalkulieren.
Der nördlich des Grundstücks verlaufende und asphaltierte „Wirtschaftsweg“ dient ausschließlich als
Zufahrt der Anwohner und als Fußweg für die Schüler. Das Benutzen des Weges ist untersagt.
Der Neubau ist weitestgehend freihstehend und wird über einen erdgeschossigen Verbindungsbau an
den Bestand angebunden.
Die Baustelle wird durch Bauzäune eingezäunt. Das Auf- und Abschließen der Toranlagen ist in der
Verantwortung des jeweils täglich ersten und letzten AN.
Zufahrt, Zugang und Baustellenandienung ist ausschließlich über das Baustellentor aus möglich und
auch nur von dort aus gestattet.
Anlieferungen und Abholungen müssen von allen betreffenden Firmen untereinander zeitlich
abgestimmt werden. Kosten aus Wartezeiten, wiederholten Anfahrten, etc. werden nicht vergütet.
Trockenbauarbeiten
Baubetrieb
Das Gebäude wird in einem Stück errichtet.
Auf dem Grundstück wird mit dem Neubau an den Gebäudebestand angebunden.
Baukonstruktion
Bauweise: massiv
Geschosshöhen: UG=4,25m, EG=4,20m, 1.+2.OG=4,20m,
Verbau: siehe LV
Gründung: Sohlplatte WU, Streifenfundamente + Sohlplatte WU für Nebengebäude
Außenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände
Innenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände, tlw. GK-Wände
Fassade: Verblendschale Klinker als Kammstein mit Dämmung, tlw. WDVS
Dach: Flachdach, Gefälledämmung, Abdichtung, Begrünung und PV Anlage
Fenster: Als Fensterfassade, tlw. als P-R-Elemente
Boden: Estrich, Betonstein, Linoleum, Fliesen
Decken: Stb-Decken, abgehängte Decke Holzwolleleichtbauplatten und tlw. GK
Baugrundstück, Zugang und Anlieferung
Der Neubau und Erweiterungsbau ist Teil des Schulkomplexes Graf-Staufenberg-Gymnasium und der
Bertha-von-Suttner Oberschule. Der Neubau befindet sich in unmittelbarer Nähe zu vorgenannten
Schulen und der Sporthalle. Das bestehende
Lärm und Baustellenlogistik sind bei dem Vorhaben ein hoch sensibles Thema und mit
entsprechender Sorgfalt bei der Ausführung zu behandeln.
Es ist mit dauerhaftem Fußgänger- und Radverkehr, insbesondere zu Schulbeginn und bei
Schulschluss zu rechnen.
Die Fußgänger- und Radwege verlaufen direkt vor der Baustelle und kreuzen die Baustellenzufahrt.
Der AN hat Anliefersituationen entsprechend mit Personal zu sichern und die Fahrzeuge und
Fußgänger zu lenken.
Schulbeginn ist 7:45h.
Anlieferungen und jeder Baustellenverkehr zwischen 7:00h- 8:00h sind entlang der Gottlieb-Planck-
Str. untersagt. Der Umstand ist entsprechend miteinzukalkulieren.
Das Grundstück wird über die Gottlieb-Planck-Str. erschlossen.
Wendemöglichkeiten bestehen nur auf der Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsfläche selbst.
Das Parken und Halten auf den Parkplätzen entlang der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Das Parken und Halten auf der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Beide vorgenannten Punkte gelten auch für „kurzfristiges“ Be- und Entladen. Die Straße und
Parkplätze sind dauerhaft freizuhalten.
Die Zufahrt zur Gottlieb-Planck-Str. und zur BE-Fläche sind beengt. Die Dimensionierung und
Berücksichtigung der Schleppkurven und Rangierflächen von Fahrzeugen und Gerät ist Aufgabe des
AN und miteinzukalkulieren.
Der nördlich des Grundstücks verlaufende und asphaltierte „Wirtschaftsweg“ dient ausschließlich als
Zufahrt der Anwohner und als Fußweg für die Schüler. Das Benutzen des Weges ist untersagt.
Der Neubau ist weitestgehend freihstehend und wird über einen erdgeschossigen Verbindungsbau an
den Bestand angebunden.
Die Baustelle wird durch Bauzäune eingezäunt. Das Auf- und Abschließen der Toranlagen ist in der
Verantwortung des jeweils täglich ersten und letzten AN.
Zufahrt, Zugang und Baustellenandienung ist ausschließlich über das Baustellentor aus möglich und
auch nur von dort aus gestattet.
Anlieferungen und Abholungen müssen von allen betreffenden Firmen untereinander zeitlich
abgestimmt werden. Kosten aus Wartezeiten, wiederholten Anfahrten, etc. werden nicht vergütet.
Malerarbeiten
Baubetrieb
Das Gebäude wird in einem Stück errichtet.
Auf dem Grundstück wird mit dem Neubau an den Gebäudebestand angebunden.
Baukonstruktion
Bauweise: massiv
Geschosshöhen: UG=4,25m, EG=4,20m, 1.+2.OG=4,20m,
Verbau: siehe LV
Gründung: Sohlplatte WU, Streifenfundamente + Sohlplatte WU für Nebengebäude
Außenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände
Innenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände, tlw. GK-Wände
Fassade: Verblendschale Klinker als Kammstein mit Dämmung, tlw. WDVS
Dach: Flachdach, Gefälledämmung, Abdichtung, Begrünung und PV Anlage
Fenster: Als Fensterfassade, tlw. als P-R-Elemente
Boden: Estrich, Betonstein, Linoleum, Fliesen
Decken: Stb-Decken, abgehängte Decke Holzwolleleichtbauplatten und tlw. GK
Baugrundstück, Zugang und Anlieferung
Der Neubau und Erweiterungsbau ist Teil des Schulkomplexes Graf-Staufenberg-Gymnasium und der
Bertha-von-Suttner Oberschule. Der Neubau befindet sich in unmittelbarer Nähe zu vorgenannten
Schulen und der Sporthalle. Das bestehende
Lärm und Baustellenlogistik sind bei dem Vorhaben ein hoch sensibles Thema und mit
entsprechender Sorgfalt bei der Ausführung zu behandeln.
Es ist mit dauerhaftem Fußgänger- und Radverkehr, insbesondere zu Schulbeginn und bei
Schulschluss zu rechnen.
Die Fußgänger- und Radwege verlaufen direkt vor der Baustelle und kreuzen die Baustellenzufahrt.
Der AN hat Anliefersituationen entsprechend mit Personal zu sichern und die Fahrzeuge und
Fußgänger zu lenken.
Schulbeginn ist 7:45h.
Anlieferungen und jeder Baustellenverkehr zwischen 7:00h- 8:00h sind entlang der Gottlieb-Planck-
Str. untersagt. Der Umstand ist entsprechend miteinzukalkulieren.
Das Grundstück wird über die Gottlieb-Planck-Str. erschlossen.
Wendemöglichkeiten bestehen nur auf der Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsfläche selbst.
Das Parken und Halten auf den Parkplätzen entlang der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Das Parken und Halten auf der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Beide vorgenannten Punkte gelten auch für „kurzfristiges“ Be- und Entladen. Die Straße und
Parkplätze sind dauerhaft freizuhalten.
Die Zufahrt zur Gottlieb-Planck-Str. und zur BE-Fläche sind beengt. Die Dimensionierung und
Berücksichtigung der Schleppkurven und Rangierflächen von Fahrzeugen und Gerät ist Aufgabe des
AN und miteinzukalkulieren.
Der nördlich des Grundstücks verlaufende und asphaltierte „Wirtschaftsweg“ dient ausschließlich als
Zufahrt der Anwohner und als Fußweg für die Schüler. Das Benutzen des Weges ist untersagt.
Der Neubau ist weitestgehend freihstehend und wird über einen erdgeschossigen Verbindungsbau an
den Bestand angebunden.
Die Baustelle wird durch Bauzäune eingezäunt. Das Auf- und Abschließen der Toranlagen ist in der
Verantwortung des jeweils täglich ersten und letzten AN.
Zufahrt, Zugang und Baustellenandienung ist ausschließlich über das Baustellentor aus möglich und
auch nur von dort aus gestattet.
Anlieferungen und Abholungen müssen von allen betreffenden Firmen untereinander zeitlich
abgestimmt werden. Kosten aus Wartezeiten, wiederholten Anfahrten, etc. werden nicht vergütet.
Elektrotechnik
Baubetrieb
Das Gebäude wird in einem Stück errichtet.
Auf dem Grundstück wird mit dem Neubau an den Gebäudebestand angebunden.
Baukonstruktion
Bauweise: massiv
Geschosshöhen: UG=4,25m, EG=4,20m, 1.+2.OG=4,20m,
Verbau: siehe LV
Gründung: Sohlplatte WU, Streifenfundamente + Sohlplatte WU für Nebengebäude
Außenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände
Innenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände, tlw. GK-Wände
Fassade: Verblendschale Klinker als Kammstein mit Dämmung, tlw. WDVS
Dach: Flachdach, Gefälledämmung, Abdichtung, Begrünung und PV Anlage
Fenster: Als Fensterfassade, tlw. als P-R-Elemente
Boden: Estrich, Betonstein, Linoleum, Fliesen
Decken: Stb-Decken, abgehängte Decke Holzwolleleichtbauplatten und tlw. GK
Baugrundstück, Zugang und Anlieferung
Der Neubau und Erweiterungsbau ist Teil des Schulkomplexes Graf-Staufenberg-Gymnasium und der
Bertha-von-Suttner Oberschule. Der Neubau befindet sich in unmittelbarer Nähe zu vorgenannten
Schulen und der Sporthalle. Das bestehende
Lärm und Baustellenlogistik sind bei dem Vorhaben ein hoch sensibles Thema und mit
entsprechender Sorgfalt bei der Ausführung zu behandeln.
Es ist mit dauerhaftem Fußgänger- und Radverkehr, insbesondere zu Schulbeginn und bei
Schulschluss zu rechnen.
Die Fußgänger- und Radwege verlaufen direkt vor der Baustelle und kreuzen die Baustellenzufahrt.
Der AN hat Anliefersituationen entsprechend mit Personal zu sichern und die Fahrzeuge und
Fußgänger zu lenken.
Schulbeginn ist 7:45h.
Anlieferungen und jeder Baustellenverkehr zwischen 7:00h- 8:00h sind entlang der Gottlieb-Planck-
Str. untersagt. Der Umstand ist entsprechend miteinzukalkulieren.
Das Grundstück wird über die Gottlieb-Planck-Str. erschlossen.
Wendemöglichkeiten bestehen nur auf der Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsfläche selbst.
Das Parken und Halten auf den Parkplätzen entlang der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Das Parken und Halten auf der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Beide vorgenannten Punkte gelten auch für „kurzfristiges“ Be- und Entladen. Die Straße und
Parkplätze sind dauerhaft freizuhalten.
Die Zufahrt zur Gottlieb-Planck-Str. und zur BE-Fläche sind beengt. Die Dimensionierung und
Berücksichtigung der Schleppkurven und Rangierflächen von Fahrzeugen und Gerät ist Aufgabe des
AN und miteinzukalkulieren.
Der nördlich des Grundstücks verlaufende und asphaltierte „Wirtschaftsweg“ dient ausschließlich als
Zufahrt der Anwohner und als Fußweg für die Schüler. Das Benutzen des Weges ist untersagt.
Der Neubau ist weitestgehend freihstehend und wird über einen erdgeschossigen Verbindungsbau an
den Bestand angebunden.
Die Baustelle wird durch Bauzäune eingezäunt. Das Auf- und Abschließen der Toranlagen ist in der
Verantwortung des jeweils täglich ersten und letzten AN.
Zufahrt, Zugang und Baustellenandienung ist ausschließlich über das Baustellentor aus möglich und
auch nur von dort aus gestattet.
Anlieferungen und Abholungen müssen von allen betreffenden Firmen untereinander zeitlich
abgestimmt werden. Kosten aus Wartezeiten, wiederholten Anfahrten, etc. werden nicht vergütet.
Wärmeversorgung
Baubetrieb
Das Gebäude wird in einem Stück errichtet.
Auf dem Grundstück wird mit dem Neubau an den Gebäudebestand angebunden.
Baukonstruktion
Bauweise: massiv
Geschosshöhen: UG=4,25m, EG=4,20m, 1.+2.OG=4,20m,
Verbau: siehe LV
Gründung: Sohlplatte WU, Streifenfundamente + Sohlplatte WU für Nebengebäude
Außenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände
Innenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände, tlw. GK-Wände
Fassade: Verblendschale Klinker als Kammstein mit Dämmung, tlw. WDVS
Dach: Flachdach, Gefälledämmung, Abdichtung, Begrünung und PV Anlage
Fenster: Als Fensterfassade, tlw. als P-R-Elemente
Boden: Estrich, Betonstein, Linoleum, Fliesen
Decken: Stb-Decken, abgehängte Decke Holzwolleleichtbauplatten und tlw. GK
Baugrundstück, Zugang und Anlieferung
Der Neubau und Erweiterungsbau ist Teil des Schulkomplexes Graf-Staufenberg-Gymnasium und der
Bertha-von-Suttner Oberschule. Der Neubau befindet sich in unmittelbarer Nähe zu vorgenannten
Schulen und der Sporthalle. Das bestehende
Lärm und Baustellenlogistik sind bei dem Vorhaben ein hoch sensibles Thema und mit
entsprechender Sorgfalt bei der Ausführung zu behandeln.
Es ist mit dauerhaftem Fußgänger- und Radverkehr, insbesondere zu Schulbeginn und bei
Schulschluss zu rechnen.
Die Fußgänger- und Radwege verlaufen direkt vor der Baustelle und kreuzen die Baustellenzufahrt.
Der AN hat Anliefersituationen entsprechend mit Personal zu sichern und die Fahrzeuge und
Fußgänger zu lenken.
Schulbeginn ist 7:45h.
Anlieferungen und jeder Baustellenverkehr zwischen 7:00h- 8:00h sind entlang der Gottlieb-Planck-
Str. untersagt. Der Umstand ist entsprechend miteinzukalkulieren.
Das Grundstück wird über die Gottlieb-Planck-Str. erschlossen.
Wendemöglichkeiten bestehen nur auf der Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsfläche selbst.
Das Parken und Halten auf den Parkplätzen entlang der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Das Parken und Halten auf der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Beide vorgenannten Punkte gelten auch für „kurzfristiges“ Be- und Entladen. Die Straße und
Parkplätze sind dauerhaft freizuhalten.
Die Zufahrt zur Gottlieb-Planck-Str. und zur BE-Fläche sind beengt. Die Dimensionierung und
Berücksichtigung der Schleppkurven und Rangierflächen von Fahrzeugen und Gerät ist Aufgabe des
AN und miteinzukalkulieren.
Der nördlich des Grundstücks verlaufende und asphaltierte „Wirtschaftsweg“ dient ausschließlich als
Zufahrt der Anwohner und als Fußweg für die Schüler. Das Benutzen des Weges ist untersagt.
Der Neubau ist weitestgehend freihstehend und wird über einen erdgeschossigen Verbindungsbau an
den Bestand angebunden.
Die Baustelle wird durch Bauzäune eingezäunt. Das Auf- und Abschließen der Toranlagen ist in der
Verantwortung des jeweils täglich ersten und letzten AN.
Zufahrt, Zugang und Baustellenandienung ist ausschließlich über das Baustellentor aus möglich und
auch nur von dort aus gestattet.
Anlieferungen und Abholungen müssen von allen betreffenden Firmen untereinander zeitlich
abgestimmt werden. Kosten aus Wartezeiten, wiederholten Anfahrten, etc. werden nicht vergütet.
Lüftung
Baubetrieb
Das Gebäude wird in einem Stück errichtet.
Auf dem Grundstück wird mit dem Neubau an den Gebäudebestand angebunden.
Baukonstruktion
Bauweise: massiv
Geschosshöhen: UG=4,25m, EG=4,20m, 1.+2.OG=4,20m,
Verbau: siehe LV
Gründung: Sohlplatte WU, Streifenfundamente + Sohlplatte WU für Nebengebäude
Außenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände
Innenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände, tlw. GK-Wände
Fassade: Verblendschale Klinker als Kammstein mit Dämmung, tlw. WDVS
Dach: Flachdach, Gefälledämmung, Abdichtung, Begrünung und PV Anlage
Fenster: Als Fensterfassade, tlw. als P-R-Elemente
Boden: Estrich, Betonstein, Linoleum, Fliesen
Decken: Stb-Decken, abgehängte Decke Holzwolleleichtbauplatten und tlw. GK
Baugrundstück, Zugang und Anlieferung
Der Neubau und Erweiterungsbau ist Teil des Schulkomplexes Graf-Staufenberg-Gymnasium und der
Bertha-von-Suttner Oberschule. Der Neubau befindet sich in unmittelbarer Nähe zu vorgenannten
Schulen und der Sporthalle. Das bestehende
Lärm und Baustellenlogistik sind bei dem Vorhaben ein hoch sensibles Thema und mit
entsprechender Sorgfalt bei der Ausführung zu behandeln.
Es ist mit dauerhaftem Fußgänger- und Radverkehr, insbesondere zu Schulbeginn und bei
Schulschluss zu rechnen.
Die Fußgänger- und Radwege verlaufen direkt vor der Baustelle und kreuzen die Baustellenzufahrt.
Der AN hat Anliefersituationen entsprechend mit Personal zu sichern und die Fahrzeuge und
Fußgänger zu lenken.
Schulbeginn ist 7:45h.
Anlieferungen und jeder Baustellenverkehr zwischen 7:00h- 8:00h sind entlang der Gottlieb-Planck-
Str. untersagt. Der Umstand ist entsprechend miteinzukalkulieren.
Das Grundstück wird über die Gottlieb-Planck-Str. erschlossen.
Wendemöglichkeiten bestehen nur auf der Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsfläche selbst.
Das Parken und Halten auf den Parkplätzen entlang der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Das Parken und Halten auf der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Beide vorgenannten Punkte gelten auch für „kurzfristiges“ Be- und Entladen. Die Straße und
Parkplätze sind dauerhaft freizuhalten.
Die Zufahrt zur Gottlieb-Planck-Str. und zur BE-Fläche sind beengt. Die Dimensionierung und
Berücksichtigung der Schleppkurven und Rangierflächen von Fahrzeugen und Gerät ist Aufgabe des
AN und miteinzukalkulieren.
Der nördlich des Grundstücks verlaufende und asphaltierte „Wirtschaftsweg“ dient ausschließlich als
Zufahrt der Anwohner und als Fußweg für die Schüler. Das Benutzen des Weges ist untersagt.
Der Neubau ist weitestgehend freihstehend und wird über einen erdgeschossigen Verbindungsbau an
den Bestand angebunden.
Die Baustelle wird durch Bauzäune eingezäunt. Das Auf- und Abschließen der Toranlagen ist in der
Verantwortung des jeweils täglich ersten und letzten AN.
Zufahrt, Zugang und Baustellenandienung ist ausschließlich über das Baustellentor aus möglich und
auch nur von dort aus gestattet.
Anlieferungen und Abholungen müssen von allen betreffenden Firmen untereinander zeitlich
abgestimmt werden. Kosten aus Wartezeiten, wiederholten Anfahrten, etc. werden nicht vergütet.
Lüftung
Baubetrieb
Das Gebäude wird in einem Stück errichtet.
Auf dem Grundstück wird mit dem Neubau an den Gebäudebestand angebunden.
Baukonstruktion
Bauweise: massiv
Geschosshöhen: UG=4,25m, EG=4,20m, 1.+2.OG=4,20m,
Verbau: siehe LV
Gründung: Sohlplatte WU, Streifenfundamente + Sohlplatte WU für Nebengebäude
Außenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände
Innenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände, tlw. GK-Wände
Fassade: Verblendschale Klinker als Kammstein mit Dämmung, tlw. WDVS
Dach: Flachdach, Gefälledämmung, Abdichtung, Begrünung und PV Anlage
Fenster: Als Fensterfassade, tlw. als P-R-Elemente
Boden: Estrich, Betonstein, Linoleum, Fliesen
Decken: Stb-Decken, abgehängte Decke Holzwolleleichtbauplatten und tlw. GK
Baugrundstück, Zugang und Anlieferung
Der Neubau und Erweiterungsbau ist Teil des Schulkomplexes Graf-Staufenberg-Gymnasium und der
Bertha-von-Suttner Oberschule. Der Neubau befindet sich in unmittelbarer Nähe zu vorgenannten
Schulen und der Sporthalle. Das bestehende
Lärm und Baustellenlogistik sind bei dem Vorhaben ein hoch sensibles Thema und mit
entsprechender Sorgfalt bei der Ausführung zu behandeln.
Es ist mit dauerhaftem Fußgänger- und Radverkehr, insbesondere zu Schulbeginn und bei
Schulschluss zu rechnen.
Die Fußgänger- und Radwege verlaufen direkt vor der Baustelle und kreuzen die Baustellenzufahrt.
Der AN hat Anliefersituationen entsprechend mit Personal zu sichern und die Fahrzeuge und
Fußgänger zu lenken.
Schulbeginn ist 7:45h.
Anlieferungen und jeder Baustellenverkehr zwischen 7:00h- 8:00h sind entlang der Gottlieb-Planck-
Str. untersagt. Der Umstand ist entsprechend miteinzukalkulieren.
Das Grundstück wird über die Gottlieb-Planck-Str. erschlossen.
Wendemöglichkeiten bestehen nur auf der Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsfläche selbst.
Das Parken und Halten auf den Parkplätzen entlang der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Das Parken und Halten auf der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Beide vorgenannten Punkte gelten auch für „kurzfristiges“ Be- und Entladen. Die Straße und
Parkplätze sind dauerhaft freizuhalten.
Die Zufahrt zur Gottlieb-Planck-Str. und zur BE-Fläche sind beengt. Die Dimensionierung und
Berücksichtigung der Schleppkurven und Rangierflächen von Fahrzeugen und Gerät ist Aufgabe des
AN und miteinzukalkulieren.
Der nördlich des Grundstücks verlaufende und asphaltierte „Wirtschaftsweg“ dient ausschließlich als
Zufahrt der Anwohner und als Fußweg für die Schüler. Das Benutzen des Weges ist untersagt.
Der Neubau ist weitestgehend freihstehend und wird über einen erdgeschossigen Verbindungsbau an
den Bestand angebunden.
Die Baustelle wird durch Bauzäune eingezäunt. Das Auf- und Abschließen der Toranlagen ist in der
Verantwortung des jeweils täglich ersten und letzten AN.
Zufahrt, Zugang und Baustellenandienung ist ausschließlich über das Baustellentor aus möglich und
auch nur von dort aus gestattet.
Anlieferungen und Abholungen müssen von allen betreffenden Firmen untereinander zeitlich
abgestimmt werden. Kosten aus Wartezeiten, wiederholten Anfahrten, etc. werden nicht vergütet.
Sanitär
Baubetrieb
Das Gebäude wird in einem Stück errichtet.
Auf dem Grundstück wird mit dem Neubau an den Gebäudebestand angebunden.
Baukonstruktion
Bauweise: massiv
Geschosshöhen: UG=4,25m, EG=4,20m, 1.+2.OG=4,20m,
Verbau: siehe LV
Gründung: Sohlplatte WU, Streifenfundamente + Sohlplatte WU für Nebengebäude
Außenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände
Innenwände: Stahlbeton SB2, tlw. KS-Wände, tlw. GK-Wände
Fassade: Verblendschale Klinker als Kammstein mit Dämmung, tlw. WDVS
Dach: Flachdach, Gefälledämmung, Abdichtung, Begrünung und PV Anlage
Fenster: Als Fensterfassade, tlw. als P-R-Elemente
Boden: Estrich, Betonstein, Linoleum, Fliesen
Decken: Stb-Decken, abgehängte Decke Holzwolleleichtbauplatten und tlw. GK
Baugrundstück, Zugang und Anlieferung
Der Neubau und Erweiterungsbau ist Teil des Schulkomplexes Graf-Staufenberg-Gymnasium und der
Bertha-von-Suttner Oberschule. Der Neubau befindet sich in unmittelbarer Nähe zu vorgenannten
Schulen und der Sporthalle. Das bestehende
Lärm und Baustellenlogistik sind bei dem Vorhaben ein hoch sensibles Thema und mit
entsprechender Sorgfalt bei der Ausführung zu behandeln.
Es ist mit dauerhaftem Fußgänger- und Radverkehr, insbesondere zu Schulbeginn und bei
Schulschluss zu rechnen.
Die Fußgänger- und Radwege verlaufen direkt vor der Baustelle und kreuzen die Baustellenzufahrt.
Der AN hat Anliefersituationen entsprechend mit Personal zu sichern und die Fahrzeuge und
Fußgänger zu lenken.
Schulbeginn ist 7:45h.
Anlieferungen und jeder Baustellenverkehr zwischen 7:00h- 8:00h sind entlang der Gottlieb-Planck-
Str. untersagt. Der Umstand ist entsprechend miteinzukalkulieren.
Das Grundstück wird über die Gottlieb-Planck-Str. erschlossen.
Wendemöglichkeiten bestehen nur auf der Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsfläche selbst.
Das Parken und Halten auf den Parkplätzen entlang der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Das Parken und Halten auf der Gottlieb-Planck-Str. ist untersagt.
Beide vorgenannten Punkte gelten auch für „kurzfristiges“ Be- und Entladen. Die Straße und
Parkplätze sind dauerhaft freizuhalten.
Die Zufahrt zur Gottlieb-Planck-Str. und zur BE-Fläche sind beengt. Die Dimensionierung und
Berücksichtigung der Schleppkurven und Rangierflächen von Fahrzeugen und Gerät ist Aufgabe des
AN und miteinzukalkulieren.
Der nördlich des Grundstücks verlaufende und asphaltierte „Wirtschaftsweg“ dient ausschließlich als
Zufahrt der Anwohner und als Fußweg für die Schüler. Das Benutzen des Weges ist untersagt.
Der Neubau ist weitestgehend freihstehend und wird über einen erdgeschossigen Verbindungsbau an
den Bestand angebunden.
Die Baustelle wird durch Bauzäune eingezäunt. Das Auf- und Abschließen der Toranlagen ist in der
Verantwortung des jeweils täglich ersten und letzten AN.
Zufahrt, Zugang und Baustellenandienung ist ausschließlich über das Baustellentor aus möglich und
auch nur von dort aus gestattet.
Anlieferungen und Abholungen müssen von allen betreffenden Firmen untereinander zeitlich
abgestimmt werden. Kosten aus Wartezeiten, wiederholten Anfahrten, etc. werden nicht vergütet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben