Deichbrücke Instandsetzung -LOS 9 Maschinenbau und Einhub
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wilhelmshaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deichbrücke Instandsetzung -LOS 9 Maschinenbau und Einhub
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Deichbrücke Instandsetzung -LOS 9 Maschinenbau und Einhub
Deichbrücke Instandsetzung -LOS 9 Maschinenbau und Einhub
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Da bei dem vorherigen offenen Verfahren kein geeignetes Angebot abgegeben worden ist, wurde auf Grundlage des § 3a VOB/A EU Abs. 3 Satz 1a das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gewählt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26384
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5/3
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5/3
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Bewerbungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Niedersachsen (siehe VI.4.1) innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134 GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB (Unwirksamkeit) hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5/3
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de