HA 59 Kl. AEN Stdo. Aurich ep Dedalus Notaufnahmesystem
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wallinghausener Str. 12
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Winter Rechtsanwälte
E-Mail:
Telefon: +49 61814381840
Fax: +49 61814381844
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.anevita.de
Abschnitt II: Gegenstand
HA 59 Kl. AEN Stdo. Aurich ep Dedalus Notaufnahmesystem
Die Auftrgageberin beabsichtigt die Erweiterung des Krankenhausinformationssystem „ORBIS“ des Softwareherstellers Dedalus HealthCare GmbH für die Notaufnahme.
Sitz der Auftraggeberin
Es wurde das bestehende CIS System um das Modul Cockpit Notaufnahme. Die Beauftragung umfasst auch die Implementierung und das Training der MItarbeiter.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Der Auftrag musste aus Zeitgründen frühzeitig vergeben werden. Die Personalsituation bei der Auftraggeberin ist prekär. Die Corona-Pandemie einerseits in Bezug auf Mitarbeitererkrankungen und dieses insbesondere im Bereich der Notaufnahme und gleichzeitig Arbeitsbelastung und die allgemeine Arbeitsmarktsituation andererseits zwingen die Auftraggeberin zur maximalen Effizienz im Hinblick auf die Leistungen pro Mitarbeiterstunde. Hier stellt die dem Verfahren zugrundeliegende Lösung eine erhebliche Verbesserung im Sinne einer Effektivitätssteigerung dar. D.h., die Leistung der Mitarbeiter wird erhöht, indem der Verwaltungsanteil der Tätigkeiten kurzfristig durch verbesserte EDV-technische Unterstützung verkleinert und somit die Zeit am Patienten erhöht werden kann. Diese Steigerung hilft sofort, den öffentlichen Versorgungsauftrag der Auftraggeberin besser zu erfüllen und konnte nicht aufgeschoben werden. Die IT-Strategie der Ubbo-Emmius-Klinik verfolgt seither konsequent eine nach Möglichkeit schnittstellen- und medienbruchfreie Integration der administrativen und medizinisch-pflegerischen Dokumentationssysteme unter einheitlicher Benutzeroberfläche. Zudem soll eine datenschutzkonforme und einmalige Benutzerauthentifizierung für alle integrierten Subsysteme möglich sein. Bislang wurden viele wichtige Dokumentationsprozesse durch eine Vielzahl von Modulen aus der ORBIS-Produktfamilie redundanzfrei miteinander verzahnt. Daraus ergeben sich Alleinstellungsmerkmale. Durch die Verwednung eines Moduls aus dem bestehenden KIS System von Deadlus ist eine erhöhte SIcherheit gegeben. Durch die Systemeinheit erhält die Ubbo-Emmius-Klinik die Möglichkeit, innerhalb des integrierten KIS den Patientenfluss der Notaufnahme zu steuern, die Kommunikation im interdisziplinären Behandlungsverlauf der Notaufnahme zu unterstützen und die berufsgruppenspezifische Dokumentation in die fortlaufende Krankengeschichte des Patienten zu übernehmen. Die Lösungen sind mit der ORBIS-MTS und dem ORBIS-KIS integriert und gewährleisten in dieser Kombination schnittstellen- und medienbruchfreie Dokumentationsprozesse unter einer einheitlichen Benutzeroberfläche mit single-sign-on. Die integrierte Lösung fördert, im Gegensatz zu isolierten bzw. über Schnittstellen kommunizierende Systeme, die Patientensicherheit. Sie gibt den Mitarbeitenden auch in lebensbedrohlichen Notfallsituationen die notwendige Sicherheit und Routine (z.B. durch die einheitliche Benutzeroberfläche und durch single-sign-on) die erforderlichen Dokumentationen und Beauskunftungen schnell und ohne unnötigen Zeitverlust durchzuführen. Wie bereits in den Zielen aufgeführt, setzen die zu beschaffenden Produkte eine Vielzahl von integrierten Modulen im KIS voraus und werden ebenfalls integraler Bestandteil des KIS. Die integrierte Gesamtlösung unterstützt weitere Ziele der Ubbo-Emmius-Klinik, die mit einer Fremdlösung nicht realisiert werden können:
• Beibehaltung der einheitlichen technologischen Basis.
• Gewährleistung einer gleichartigen Administration der Module mit anderen Modulen des Softwareherstellers.
• Die redundante und potentiell fehleranfällige Dokumentation in Papierform oder in Fremdprodukten entfällt.
• Zusätzlicher technischer und kostenseitiger Betriebsaufwand im Vergleich zu nichtintegrierten Dokumentationssystemen wird vermieden.
• Es ergeben sich viele Synergieeffekte für den Betrieb und das Handling des Gesamtsystems.
• Ein einheitlicher Support ist gewährleistet.
• Der Schulungsaufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aufgrund gleicher Stammdaten und gleicher Benutzeroberflächen, kann minimiert werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Konrad-Zuse-Platz 1-3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2282668000
Fax: +49 2282668001
Internet-Adresse: www.dedalus.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Abs. 3 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html