Umbau und Erweiterung der OBS-Mitte, tom-Brok-Str. 15, 26386 Wilhelmshaven | Fachplanung - Freiraumplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Wilhelmshaven, FB 30 Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 4421/161107
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wilhelmshaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterung der OBS-Mitte, tom-Brok-Str. 15, 26386 Wilhelmshaven | Fachplanung - Freiraumplanung
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind Leistungen für Freianlagenplanung nach § 39 HOAI. Es sollen zunächst nur die LPH 2 bis 4 (1. Stufe), zu einem späteren Zeitpunkt die LPH 5 bis 8 für die Freianlagenplanung (Stufenvertrag) beauftragt werden.
OBS-Mitte, tom-Brok-Str. 15, 26386 Wilhelmshaven
Am Standort der OBS-Mitte in der tom-Brock-Str. 15 sollen folgende bauliche Erweiterungsmaßnahmen realisiert werden:
Eine zweigeschossige Anbaulösung an die "alte" Cafeteria, im Zuge des 1. Bauabschnittes, von 2023 bis Ende 2024, mit der Fertigstellung von Mensa mit Speiseraum im Erdgeschoss, den Fachraum für Hauswirtschaft mit Lehrküche und 4 Büros für Schulsozialarbeit im 1.OG.
Ende des Jahres 2023, erfolgt der 2. Bauabschnitt mit Abbruch der Sporthalle und Neubau für den Musikbereich, Besprechungsräume und Räume für 4-You und soll voraussichtlich Mitte 2025 fertiggestellt werden.
Auch der Außenbereich soll ungeplant und neugestaltet werden.
Die anrechenbaren Kosten belaufen sich auf ca. 2.000.000,- € und das Vorhaben wurde vorläufig die Honorarzone 4 eingestuft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Teilnahme berechtigt sind: Architekten/Landschaftsarchitekten, Architektur-/Landschaftsarchitekturbüros, die jeweils die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen, die an natürliche und juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in berechtigen. Ist in dem Herkunftsland die Berufsbezeichnung Architekt*in/ Landschaftsarchitekt*in/Ingenieur*in gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2001/19/EG und der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf einschlägige Planungsleistungen ausgerichtet ist und ein/e bevollmächtigter/e Vertreter/in und der/die Verfasser/in den Planungsleistungen, die an natürliche Personen gestellte Anforderungen erfüllt.
Zur Bearbeitung zugelassen sind Architekt*innen bzw. Landschaftsarchitekt*innen, welche jeweils die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen, die an natürliche und juristische Personen gestellt sind und die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in berechtigt sind.
Freianlagen: Als Berufsqualifikation wird gemäß § 75 (1) VgV der Beruf Landschaftsarchitekt:in für die Leistungen gem. § 39 HOAI gefordert.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenen Sätzen benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Bescheinigungen, welche nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Information zu einem vorgefassten Bieter:
Das Planungsbüro GrünPlan Landschaftsarchitekten, Hornemannweg 7 in 30167 Hannover, haben das beiliegende Konzept der Freianlagenplanung erstellt und eine grobe Kostenschätzung für die Ausschreibung ermittelt. Weitere Arbeiten wurden nicht ausgeführt.
Postanschrift: An der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131-15-13-34/35/36
Fax: +49 4131-15-2943
Postanschrift: An der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131-15-13-34/35/36
Fax: +49 4131-15-2943
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Niedersachsen (siehe VI.4.1) innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134 GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB (Unwirksamkeit) hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift: An der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131-15-13-34/35/36
Fax: +49 4131-15-2943