Stadt Ronnenberg - Planungsleistungen für die Sanierung des Gebietes "Ortskern Ronnenberg" Referenznummer der Bekanntmachung: 120-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hansastraße 38
Ort: Ronnenberg
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30952
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Telefon: +49 51159097560
Fax: +49 51159097566
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ronnenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Ronnenberg - Planungsleistungen für die Sanierung des Gebietes "Ortskern Ronnenberg"
Die Stadt Ronnenberg plant im Rahmen eines förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes die Revitalisierung des historischen Ortskerns des Stadtteils Ronnenberg. Die Finanzierung soll unter dem Einsatz von Fördermitteln aus der Fördermaßnahme "Lebendige Zentren" zu je einem Drittel durch den Bund, das Land Niedersachsen und die Stadt Ronnenberg erfolgen. Das Sanierungsvorhaben wurde in vier zu entwickelnde Teilbereiche ("Fokusbereiche") unterteilt. In einem ersten Schritt sollen nunmehr die Fokusbereiche 1 und 3 durch ein externes Planungsbüro in Zusammenarbeit mit der Stadt Ronnenberg planerisch entwickelt und koordiniert, sowie die einzelnen Baumaßnahmen ausgeschrieben und begleitet werden. Die weiteren Fokusbereiche 2 und 4 sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
30952 Ronnenberg. Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers und vor Ort in Ronnenberg.
Das Leistungsbild umfasst die Grundleistungen der Objektplanung für Freianlagen gemäß §§ 39 ff. HOAI 2021, für Verkehrsanlagen für Straßenbaumaßnahmen (§§ 47 ff. HOAI 2021) sowie die technische Ausrüstung für Straßenbeleuchtung (§§ 53 ff. HOAI 2021). Besondere und zusätzliche Leistungen können je nach Erforderlichkeit ggf. noch während der Auftragsausführung beauftragt werden.
Es ist eine gestufte Beauftragung vorgesehen. Mit Erteilung des Zuschlags beauftragt der Auftraggeber zunächst nur die Leistungsphasen eins bis vier der in Abschnitt B der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) beschriebenen Fokusbereiche 1 und 3 (Grundbeauftragung). Die weiteren, von den Bietern verbindlich anzubietenden Leistungen der Leistungsphasen 5 ff. (Folgebeauftragungen) sollen vom Auftraggeber später abgerufen werden können. Das Nähere regelt der Architekten- und Ingenieurvertrag (Teil C der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Oelkersallee 33
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22769
Land: Deutschland
- Verkehrsanlagen (§§ 47 ff. HOAI 2021)
- Technische Ausrüstung für Straßenbeleuchtung (§§ 53 ff. HOAI 2021)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.