Bau eines Glasfasernetzes im Landkreis Osnabrück Referenznummer der Bekanntmachung: 515/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 541501226
Fax: +49 54150162260
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau eines Glasfasernetzes im Landkreis Osnabrück
Errichtung eines Breitbandnetzes der nächsten Generation (Next-Generation-Access-Netz NGA-Netz) in Teilen des Landkreises Osnabrück unter Inanspruchnahme von Fördermitteln
Los 1 - Baulos 5
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund.Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund von zwischen dem Auftraggeber und Materiallieferanten abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen von dem jeweiligen Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.
Los 2 - Baulos 7
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund.Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund von zwischen dem Auftraggeber und Materiallieferanten abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen von dem jeweiligen Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.
Los 3 - Baulos 10
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund.Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund von zwischen dem Auftraggeber und Materiallieferanten abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen von dem jeweiligen Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.
Los 4 - Baulos 13
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund.Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund von zwischen dem Auftraggeber und Materiallieferanten abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen von dem jeweiligen Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.
Los 5 - Baulos 18
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund.Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund von zwischen dem Auftraggeber und Materiallieferanten abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen von dem jeweiligen Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Baulos 5
Ort: Nottertal-Heilinger Höhen OT Schlotheim
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99994
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Baulos 7
Ort: Wroclaw
NUTS-Code: PL514 Miasto Wrocław
Postleitzahl: 51-169
Land: Polen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 - Baulos 10
Ort: Nottertal-Heilinger Höhen OT Schlotheim
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99994
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4 - Baulos 13
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5 - Baulos 18
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.