Schadstoffsammlung und Entsorgung im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum 2024 bis 2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Vincent-Lübeck-Str. 2
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27474
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4721/662480
Fax: +49 4721/66270514
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-cuxhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schadstoffsammlung und Entsorgung im Landkreis Cuxhaven für den Zeitraum 2024 bis 2026
Los 1: Ausrüstung der Schadstoffannahmestelle Heeßel und Entsorgung der angenommenen Schadstoffe
Los 2: Durchführung der mobilen Schadstoffsammlung einschließlich der Entsorgung der eingesammelten Schadstoffe
Ausrüstung der Schadstoffannahmestelle Heeßel und Entsorgung der angenommenen Schadstoffe
Abfallverwertungsstation Heeßel, Schadstoffannahmestelle, Scheepsweg an der B 495, 21745 Hemmoor
Ausrüstung der Schadstoffannahmestelle Heeßel und Entsorgung der angenommenen gefährlichen Abfälle
Mobile Schadstoffsammlung und Entsorgung im Landkreis Cuxhaven
Gebiet des Landkreises Cuxhaven ohne die Stadt Cuxhaven
Durchführung einer mobilen Schadstoffsammlung und Entsorgung der entgegengenommenen gefährlichen Abfälle im Gebiet des Landkreises Cuxhaven ohne Stadt Cuxhaven
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausrüstung der Schadstoffannahmestelle Heeßel und Entsorgung der angenommenen Schadstoffe
Postanschrift: Ellerholzweg 18-28
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21107
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobile Schadstoffsammlung und Entsorgung im Landkreis Cuxhaven
Postanschrift: Ellerholzweg 18-28
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21107
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131/15-3306
Fax: +49 4131-152943
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage,
— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.