Planungsleistungen TGA (Grundschule Scheeßel) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/8
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Untervogtplatz 1
Ort: Scheeßel
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27383
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 426393080
Fax: +49 426393081809
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.scheessel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen TGA (Grundschule Scheeßel)
Die Gemeinde Scheeßel beabsichtigt die Grundschule den aktuellen Bedarfen anzupassen. Hierzu sollen Planungsleistungen der Technische Gebäudeausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro vergeben werden.
27383 Scheeßel
Die Gemeinde Scheeßel beabsichtigt die Grundschule den aktuellen Bedarfen anzupassen. Der Umfang wird in der Projektbeschreibung erörtert.
Das Gebäude und alle zur Bebauung stehenden Grundstücke befinden sich im Besitz der Gemeinde Scheeßel, die auch Schulträgerin ist. Das Projekt wurde verwaltungsintern gestartet, da die Kapazitäten der Mensa ausgeschöpft sind. In diesem Zuge wurde mit den Nutzern ein soll-ist Abgleich für alle Bereiche der Schule durchgeführt. Das Ergebnis hieraus ist die beigefügte Projektbeschreibung. Die Rahmenbedingungen für die Planungsaufgabe sind ebenfalls der Projektbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen TGA (Grundschule Scheeßel)
Ort: Buchholz
NUTS-Code: DE933 Harburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.