Rahmenvereinbarung Feuerwehrschutzkleidung nach EN 469 Referenznummer der Bekanntmachung: 60-11-37-115-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wendenring 1
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5314702905
Fax: +49 5314703553
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Feuerwehrschutzkleidung nach EN 469
Rahmenvereinbarung Feuerwehrschutzkleidung nach EN 469
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Rahmenvereinbarung dient der laufenden Beschaffung von Einsatzbekleidung für Brand- und Hilfeleistungseinsätze der Feuerwehr Braunschweig für die Jahre 2024–2029.
Zusätzlich verfügen Jacke und Hose über phosphoreszierende Leuchtstreifen, die die Körperkonturen darstellen. Diese können mit den reflektierenden Streifen kombiniert werden.
Hinweis: Der Mehrpreis ist gesondert als Eintragung im Preisblatt aufgeführt und ist nicht in den bewerteten Preis einzurechnen.
Die Option wird nur berücksichtigt, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:
• Die Schutzkleidung erhält in der Gebrauchsmusterprüfung gute oder sehr gute Noten
• Die alternativen Streifen zeigen in den Waschversuchen keine übermäßigen Veränderungen gegenüber den restlichen Materialien
• Auch mit der Option kann der voraussichtliche Maximalbedarf aus finanzieller Sicht sicher beschafft werden.
Wird die Schutzkleidung inkl. der Option beschafft, gilt dies grundsätzlich für den gesamten Beschaffungszeitraum.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird, Mitglied der Berufsgenossenschaft ist und kein Insolvenzverfahren anhängig ist sowie kein Verstoß gegen die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Die Erklärungen erfolgen mittels Formblatt Angebotsschreiben.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten Vordruck Eigenerklärung Umsätze_Leistungen.
Eine Erklärung über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Die geforderte Erklärung kann durch die Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten Vordruck Eigenerklärung Umsätze_Leistungen.
Bestandteil eines abgegebenen Angebots sind zwei Schutzanzüge als Prüfmuster bestehend aus Einsatzjacke und Einsatzhose. Sie müssen in Schnitt, Lagenaufbau und Funktion den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Farbgebung darf hiervon abweichen. Die Prüfexemplare müssen die Größen M und L entsprechend der Liste in Kapitel 1.1.8 haben. Sie werden Eigentum der Feuerwehr Braunschweig. Hierzu können sie zum angebotenen Einzelpreis in Rechnung gestellt werden.
Mit den Prüfmustern werden zerstörungsfreie und zerstörende Tests durchgeführt. Weiterhin werden sie im Testzeitraum von ca. 3 Monaten in Trageversuchen im Einsatz- und Übungsbetrieb getestet, welche die Grundlage für die Bewertung der Gebrauchsmusterprüfung bilden.
Zusätzlich zu den Schutzanzügen als Prüfmuster sind zwei Waschmuster einzureichen. Die Waschmuster bestehen aus einem ca. 30 x 30 cm großen Lagenaufbau, der vollständig inkl. Materialauswahl, Farbgebung, Reflexbestreifung, Rückendruck, Membrannaht mit Nahtband, etc. der Leistungsbeschreibung und dem eingereichten Angebot entspricht.
Werden die Prüfexemplare nicht fristgerecht (Ende des Angebotszeitraums) zur Verfügung gestellt, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn ein Prüfexemplar beim Test eine seiner Schutzfunktionen verliert (siehe Anlage – Bewertungsmatrix).
Zur Prüfung der Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung genannten Normen sind mit dem Angebot entsprechende Prüfzertifikate oder andere geeignete Nachweise vorzulegen.
Jeder Überjacke und jeder Überhose muss eine Anleitung beiliegen, die folgende Punkte umfasst:
• Hinweise für korrekte Nutzung
• Pflegehinweise
• Waschanleitung
Je eine dieser Anleitungen ist dem Angebot beizufügen (im pdf.-Format).
Die angebotenen Jacken und Hosen müssen jeweils kompatibel sein mit folgenden Schutzanzügen:
• S-Gard® „Advanced Progress“
• Viking® „Profi Braunschweig“
Neben der genügenden Überdeckung der Kleidungsstücke im Übergangsbereich der Hüfte können eine Vielzahl weiterer Faktoren die Kompatibilität beeinflussen. Hierauf muss der Anbieter in einem Beiblatt hinweisen. Die Kompatibilität und die Wechselwirkungen werden im Rahmen der Gebrauchsmusterprüfung überprüft.
Falls ein Unternehmen unter Umständen beabsichtigt Teile des Auftrages als Unteraufträge zu vergeben: Abgabe Verzeichnis und Erklärung betr. Arbeitsgemeinschaft/andere gemeinschaftliche Bieter (vergleiche Bewerbungsbedingungen) und Verzeichnis über Art und Umfang der Unterauftragnehmerleistungen (vergleiche Bewerbungsbedingungen). Diese werden nach Anfrage über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals den Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Abgabe der Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket.
Für die Abwicklung des Auftrages ist vom Auftragnehmer nach Auftragserteilung ein Projektbeauftragter als Ansprechpartner für Einzelaufträge zu benennen.
Jeder Bekleidungsartikel verfügt über ein dauerhaftes Etikett als Barcode/QR-Code und zusätzlichen RFID-Chip, die ihn eindeutig über die gesamte Nutzungsdauer identifizieren. Zusätzlich müssen Jacke und Hose über einen gut erreichbaren Bereich verfügen, auf dem eigene Etiketten des Auftragnehmers oder von Waschdienstleistern angebracht werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
gem. § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.