KW Eversburg: Prozesswasserbehandlung MTA Referenznummer der Bekanntmachung: 133 / DS / 2023-10
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alte Poststraße 9
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 54120022366
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swo-netz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
KW Eversburg: Prozesswasserbehandlung MTA
Bemessung, Detailplanung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer 2-straßigen 1-stufigen Deammonifikation inkl.
Speicherbauwerke, sowie Anpassung und Anschluss an
erforderliche Bestandsanlagen.
SWO Netz GmbH Klöcknerstraße 6 49090 Osnabrück
"Maschinentechnik Prozesswasserbehandlung" beinhaltet im Wesentlichen die Bemessung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme
der nachfolgend aufgeführten Komponenten im Bereich der Prozesswasserbehandlung unter Berücksichtigung von schrittweisen Umschlussabläufen.
Rohrleitungsbau
- Neubau von Verbindungsleitungen
- Neubau von Luftleitungen, teilweise in gedämmter Ausführung
- Schaffung von Spülanschlüssen
- Installation von Armaturen
Pumpentechnik
- Installation neuer PWB-Zwischenpumpen Messtechnik
- Installation aller in Rohrleitungen und Behältern verbauten Messtechnik.
Dosiertechnik
- Installation der notwendigen Dosiertechnik z. B. Entschäumer, Nährstofflösung
- bedarfsweise Anpassung der vorhandenen Kalkmilchanlage
Prozesswasserbehandlung
- Installation des verfahrensspezifischen Umfangs
- Installation Granulatlagertank
Sonstiges
- Funktionsbeschreibung der Anlage zur Programmierung durch den AG
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1. Allgemeine Angaben zum Bewerber (Darstellung der Organisationsstruktur und der Eigentumsverhältnisse in Eigenerklärung).
A2. Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfüllt sind.
A3. Vorlage eines aktuellen Handelsregister-Auszuges in Kopie, der nicht vor dem 01.04.2023 datiert sein darf.
B1. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
B2. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
B3. Nachweis über eine Haftpflichtversicherung oder Eigenerklärung, dass diese mindestens projektbezogen im Auftragsfall abgeschlossen wird. Die Versicherung muss Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis, Sachschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis sowie Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis abdecken.
B4. Eigenerklärung, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
B5. Eigenerklärung darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft und die gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
C1. Vorlage von mindestens zwei Referenzen aus den letzten 4 Jahren über vergleichbare Leistungen hinsichtlich einer biologischen Reinigungsstufe einer Kläranlage
C2: Die in C1 genannten Referenzen müssen sich auf Projekte beziehen, die in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz realisiert wurden. Die Referenzen können in Form einer Eigenerklärung erbracht werden.
Anzugeben sind darin jeweils der Auftragswert des jeweiligen Projekts, der Erbringungszeitraum sowie der öffentliche oder private Auftraggeber.
C3. Vorlage einer Eigenerklärung über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beschäftigten Mitarbeitern, gegliedert nach den Berufsgruppen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der soeben dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die
Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des zu vergebenden Auftrags von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem
Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Vereinbarung mit dem Dritten bzw. aus der alternativ vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag hat alle geforderten Erklärungen und Nachweise zu enthalten. Fehlen Unterlagen in einem
Teilnahmeantrag, behält sich die SWO Netz GmbH eine Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw.
Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM66TX4
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131152943
Internet-Adresse: www.mi.niedersachsen.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.