RV Gebäudereinigung Faßberg Referenznummer der Bekanntmachung: 6002541244-BwDLZ Bergen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bergen - Hohne MB 28
Ort: Lohheide
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29303
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
RV Gebäudereinigung Faßberg
Rahmenvertrag über Gebäudereinigung Fliegerhorst Faßberg
Annullierung der Bekanntmachung. Das Verfahren muss aufgrund der Umstellung auf eForms erneut angelegt werden, da die Bereitstellung der Vergabeunterlagen auf der eVergabe-Plattform ab dem 16.10. systembedingt unterbunden wurde. Eine erneute Bekanntmachung mit Bereitstellung der Vergabeunterlagen ist erst nach erfolgter Softwareaktualisierung voraussichtlich ab dem 26.10.23 wieder möglich.
Die Fristen im neu angelegten Verfahren werden entsprechend aktualisiert.
29328 Faßberg
Aufhebung der Bekanntmachung aufgrund technischer Probleme bei der Bereitstellung der Vergabeunterlagen auf der eVergabe-Plattform im Rahmen einer Softwareaktualisierung (siehe Punkt II 1.4)
Erneute Bekanntmachung erfolgt, sobald das Update erfolgreich beendet wurde.
Es wurden je Raum-/Nutzungsart Leistungskorridore gebildet, welche grundsätzlich einzuhalten sind. Bei einem Abweichen ist die Leistbarkeit auf Verlangen des Auftraggebers im Rahmen eines Probereinigens nachzuweisen.
Zur Angebotsabgabe ist das beiliegende Preisblatt (Excel-Tabelle) vollständig zu befüllen. Objektbesichtigung wird empfohlen. Weitere Informationen siehe Checkliste Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV Gebäudereinigung Faßberg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client)
für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-
Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Weitere Informationen siehe Checkliste Vergabeunterlagen.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
Ort: Bonn
Land: Deutschland