Beschaffung eines Sterilisators Referenznummer der Bekanntmachung: OFK-2023-0016

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH (OFK)
Postanschrift: Zur Fleischmehlfabrik 1
Ort: Friesoythe-Kampe
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 26169
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ofk-kampe.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabeplattform.ai-ilv.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18ad700a1c5-42c6ed003f520557
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Entsorgung, Verwertung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung eines Sterilisators

Referenznummer der Bekanntmachung: OFK-2023-0016
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33191100 Sterilisationsapparate
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung eines neuen Sterilisators für die KAT2 Linie

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Hauptort der Ausführung:

Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH

Zur Fleischmehlfabrik 1

26169 Friesoythe-Kampe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber, die Oldenburger Fleischfabrik GmbH, übernimmt als Gebietskörperschaft in der Region zwischen der Nordseeküste und den Landkreisen Cloppenburg und Vechta die Entsorgung von verendeten Tieren und genussuntauglichen Schlachtnebenprodukten als öffentlich-rechtliche Pflichtaufgabe ebenso wie das Vorhalten eines Seuchenkontingents, damit im Falle eines Falles die menschliche wie die Tiergesundheit und der Umweltschutz aufrechterhalten werden.

Im Rahmen dieser Tätigkeit soll ein neuer Sterilisator für die KAT2 Linie beschafft werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Obligatorische Ortsbesichtigung - Ausschlusskriterium:

Aufgrund der sehr hohen Komplexität des zu vergebenden Auftrags und der speziellen örtlichen Verhältnisse beim AG ist eine Ortsbesichtigung durch die Bieter unabdingbar.

Die Bieter müssen sich bis spätestens Montag, den 06.11.2023, 12:00 Uhr für den Besichtigungstermin über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform resp. des Bietercockpits anmelden. Die Terminvergabe erfolgt zeitnah.

Für die Ortsbesichtigung sollte eine Dauer von ca. einer Stunde einkalkuliert werden. Es sollte unbedingt auf den Einsatz von festem Schuhwerk und langer Kleidung geachtet werden, da am Montageort sehr starke Hitze herrscht und bei versehentlichem Hautkontakt mit Rohren/Leitungen/anderer Maschinen Verbrennungen drohen! Zudem bedingen die speziellen örtlichen Verhältnisse (z.T. enge Gänge, schmale Türen etc.) eine Vor-Ort-Besichtigung, damit die Bieter Ihren Angebotspreis realistisch kalkulieren können.

Alle Dimensionen können vor Ort an den Bestandsterilisatoren aufgenommen werden.

Der Abladeort und der finale Montageort werden an diesem Tag ebenfalls gezeigt.

Bitte beachten Sie, dass zur Gewährleistung des Gleichbehandlungsgebots während der Ortsbesichtigung keine inhaltlichen Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet werden. Etwaige Fragen müssen nach erfolgter Ortsbesichtigung über die Vergabeplattform resp. der Nachrichtenfunktion des Bietercockpits eingereicht werden und werden ausschließlich über die Vergabeplattform allen Bietern gegenüber gleichzeitig beantwortet.

Bitte beachten Sie, dass eine Nicht-Teilnahme an der Ortsbesichtigung den Ausschluss am weiteren Verfahren zur Folge hat!

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Vergabeunterlagen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/11/2023
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/11/2023
Ortszeit: 14:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform https://vergabeplattform.ai-ilv.de.

Dort müssen die Vergabeunterlagen mit dem AI Bietercockpit geöffnet, bearbeitet und abgegeben werden, nachdem sich die Bieter kostenlos auf der Plattform registriert haben.

- Kontaktstelle bei technischen Fragen bzw. Problemen zur elektronischen Angebotsabgabe:

- Informationen zum Bietercockpit einschließlich möglicher Problembehandlungen:

https://www.bietercockpit.de/faq.html

- Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt, um das Gleichbehandlungsgebot zu wahren.

- Fragen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpit einzureichen und werden auch nur elektronisch schriftlich und gleichzeitig an alle Teilnehmer über die Vergabeplattform beantwortet.

- Bieterfragen müssen bis spätestens 10.11.2023 eingereicht werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim, Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: +49 4131152943
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/10/2023

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