Wärmeversorgung über Fernwärme/Nahwärme für 5 Abnahmestellen des Landkreises Göttingen und der Stadt Osterode Referenznummer der Bekanntmachung: WL/01 Landkreis Göttingen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Reinhäuser Landstraße 4
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landkreis Göttingen
E-Mail:
Telefon: +49 551-5252482
Fax: +49 551-5256482
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreisgoettingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmeversorgung über Fernwärme/Nahwärme für 5 Abnahmestellen des Landkreises Göttingen und der Stadt Osterode
Gegenstand der Ausschreibung ist die Wärmeversorgung über Fernwärme/Nahwärme für 5 Abnahmestellen des Landkreises Göttingen und der Stadt Osterode mit einer jährlichen durchschnittlichen Abnahmemenge von ca. 3.000.000 kW/h
Lieferzeitraum vom 01.01.2026, 0.00 Uhr bis 31.12.2035, 24.00 Uhr mit optionaler Verlängerungsmöglichkeit um 2 mal 5 weitere Lieferjahre.
Ein Überblick über die Eckpunkte des Verfahrens können Sie der Anlage: „WL LK Gö 1.03 Verfahrenskonzept: Gemeinsame Wärmeversorgung von Liegenschaften des Landkreises Göttingen und der Stadt Osterode im Stadtgebiet Osterode“ entnehmen.
Osterode
Im Stadtgebiet der Stadt Osterode befinden sich in räumlicher Nähe mehrere Liegenschaften des Landkreises Göttingen und der Stadt Osterode
Seitens des Landkreises Göttingen:
1. BBS I Neustädter Tor Energiebezug: 1.000.000 kWh/a
2. BBS II Energiebezug: Energiebezug: 1.000.000 kWh/a
3. Tilmann-Riemenschneider-Gymnasium Energiebezug: 550.000 kWh/a
Seitens der Stadt Osterode:
1. Stadthalle Osterode Energiebezug: 390.000 kWh/a
2. Schachtrupp Villa Energiebezug: 140.000 kWh/a
Gesamt Energiebezug: 3.080.000 kWh/a
Da in mehreren Objekten die Erneuerung der Heizanlagen ansteht, soll mit der vorliegenden, Ausschreibung durch eine gemeinsame Wärmeversorgung dieser Liegenschaften eine kostengünstigere und umweltschonendere Lösung gefunden werden.
Eine Umsetzung des Wärmekonzeptes für eine gemeinsame Wärmeversorgung soll vorliegend im Wege eines sog. Energieliefer-Contracting-Vertrages umgesetzt werden.
Im Rahmen des o.g. Verfahrens sollen in der 1. Stufe zunächst geeignete Versorgungsunternehmen gefunden werden.
Soweit Sie am Verfahren teilnehmen möchten, reichen Sie bitte in der vorliegenden 1. Stufe das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular ein.
Eine Bewerbung ist nur mit den beigefügten, formalisierten Bewerbungsunterlagen = Bewerbungsformular möglich.
Zum Auswahlverfahren (2.Stufe) wird nur zugelassen, wer die vorgegebenen Bewerbungsunterlagen ausgefüllt und fristgerecht eingereicht hat.
Mehrfachbewerbungen jeglicher Art werden nicht zum Auswahlverfahren zugelassen.
Aus den zugelassenen Bewerbungen wählt das Auswahlgremium nach den bekannt gemachten Kriterien die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren.
Über das Ergebnis des Auswahlverfahrens werden alle Bewerber schriftlich informiert.
Die ausgewählten Teilnehmer erhalten dann die Unterlagen zur Bearbeitung des Verhandlungsverfahrens (2.Stufe).
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, zu deren Geschäftszweck die Energieversorgung , insbesondere die Gas- und Wärmeversorgung gehört.
Teilnahmeberechtigt sind auch juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die Energieversorgung insbesondere die Gas- und Wärmeversorgung gehört. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Teilnahmeberechtigt sind ebenfalls Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen zu deren Geschäftszweck die Energieversorgung insbesondere die Gas- und Wärmeversorgung gehört.
Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge (1.Stufe)
Die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) nach § 17 Abs. 2 VgV beträgt mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge in der 1. Verfahrensstufe wird hiermit auf den 23.11.2023 festgelegt
Frist zur Einreichung der Erstangebote (2.Stufe)
Die Frist für den Eingang der Erstangebote in der 2. Stufe beträgt gemäß § 17 Abs. 8 VgV beim Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Frist zur Einreichung der Eingang der Erstangebote in der 2. Stufe wird hiermit auf den 28.02.2023 festgelegt.
Soweit für die Kalkulation des Erstangebotes ein längerer Zeitraum erforderlich ist, kann die Frist zur Einreichung der Eingang der Erstangebote in der 2. Stufe einvernehmlich mit den Bietern verlängert werden.
optionale Verlängerungsmöglichkeit um 2 mal 5 weitere Lieferjahre
Die Maßgebende Mindeststandards, die vom Bewerber zu erfüllen sind ergeben sich aus § 44 (1) VgV sowie aus § 45 (4) Nr. 2, Nr. 4 VgV, § 46 (3) Nr. 1 VgV. Die entsprechenden Angaben erfolgen im Formblatt „Bewerbungsformular“
Der Bieter hat im Formblatt „Bewerbungsformular“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Energieversorgung insbesondere die Gas- und Wärmeversorgung mittels Fern/ Nahwärme in die Referenzliste eintragen.
In die Referenzliste sind dazu mindestens 2 Energielieferungsprojekte insbesondere zur Gas- und Wärmeversorgung mittels Fern/ Nahwärme einzutragen.
Durch die Referenzen über abschließend durchgeführte Energielieferungsprojekte mittels Fern/ Nahwärme in vergleichbarer Größenordnung hat der Bieter nachzuweisen, dass durch ihn die Kernbereiche der Energieversorgung, Funktion des Rechnungswesen und „Versorgungssicherheit über einen längeren Zeitraum (= keine Insolvenz im Rahmen der Belieferung) bereits fachgerecht durchgeführt worden sind.
Ein Bieter, der nicht durch entsprechende Referenzen belegen kann, dass er die Kernbereiche über einen längeren Zeitraum (= keine Insolvenz im Rahmen der Belieferung) bereits fachgerecht durchgeführt hat, wird ausgeschlossen.
Die geforderten Angaben und Nachweise sowie Angaben zu Referenzen stehen im Verhältnis zum Auftragsgegenstand und sind auch sachlich gerechtfertigt.
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters behält sich der öffentliche Auftraggeber gemäß § 46 Abs.3 Nummer 1 VgV vor, die Vorlage einer entsprechenden Bankerklärung zur Bonität, den Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Bonitätsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei zu verlangen.
Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung nachzureichen.
Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge (1.Stufe)
Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge in der 1. Verfahrensstufe wird hiermit auf den 23.11.2023 festgelegt
Frist zur Einreichung der Erstangebote (2.Stufe)
Die Frist zur Einreichung der Eingang der Erstangebote in der 2. Stufe wird hiermit auf den 28.02.2023 festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, zu deren Geschäftszweck die Energieversorgung , insbesondere die Gas- und Wärmeversorgung gehört.
Teilnahmeberechtigt sind auch juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die Energieversorgung insbesondere die Gas- und Wärmeversorgung gehört. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Teilnahmeberechtigt sind ebenfalls Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen zu deren Geschäftszweck die Energieversorgung insbesondere die Gas- und Wärmeversorgung gehört.
Die Maßgebende Mindeststandards, die vom Bewerber zu erfüllen sind ergeben sich aus § 44 (1) VgV sowie aus § 45 (4) Nr. 2, Nr. 4 VgV, § 46 (3) Nr. 1 VgV. Die entsprechenden Angaben erfolgen im Formblatt „Bewerbungsformular“
Der Bieter hat im Formblatt „Bewerbungsformular“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Energieversorgung insbesondere die Gas- und Wärmeversorgung mittels Fern/ Nahwärme in die Referenzliste eintragen.
In die Referenzliste sind dazu mindestens 2 Energielieferungsprojekte insbesondere zur Gas- und Wärmeversorgung mittels Fern/ Nahwärme einzutragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung); Angaben zur Wertung in der 1. Stufe:
Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge sind:
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (Mindestumsatz das Zweifache des geschätzten Nettoauftragswertes) mit 10% Wertungskriterium.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit 90% Wertungskriterium.
Hinweise zur 2. Stufe
Nach Abschluss der 1. Stufe werden den ausgewählten Bietern die Unterlagen für die 2. Stufe des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt.
Die Unterlagen für die 2. Stufe des Vergabeverfahrens bestehen aus den im Inhaltsverzeichnis dargestellten Komponenten.
Angaben zur Wertung in der 2. Stufe:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, das den Bedingungen der Ausschreibung entspricht. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
Wertung:
Die Wertung erfolgt nach folgender Vorgehensweise:
Für die Wertung wird der vom Bieter gebotene Angebotspreis Wärme = AP W 0 (Nettopreis für die Wärme und Dienstleistung in ct/kWh) multipliziert mit dem im jeweiligen Los angegebene Referenzverbrauch der Abnahmestellen. Dazu wird der vom Bieter gebotene Grundpreis APG 0 (Netto Grundpreispreis in € pro Monat) addiert.
Der Bieter mit dem auf diese Weise ermittelten niedrigsten Gesamtergebnis erhält den Zuschlag.
Sollte kein wirtschaftliches Angebot eingehen, wird die Ausschreibung aufgehoben. Kosten für die Bearbeitung der Angebote werden nicht erstattet.
Verhandlung:
Der Auftraggeber behält sich vor, in der 2. Stufe den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote der 2. Stufe zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten. Sollte sich die Notwendigkeit zur Verhandlung ergeben, werden Sie in der 2. Stufe mit gesonderten Schreiben dazu eingeladen.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland