Lieferung eines Umschlagbaggers Referenznummer der Bekanntmachung: 110_2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 303 707
Postanschrift: Rudolf-Wissell-Str. 5
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle - Zimmer 102
E-Mail:
Telefon: +49 551400-2310
Fax: +45 551400-3201
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.geb-goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Umschlagbaggers
Lieferung eines Umschlagbaggers für die Göttinger Entsorgungsbetriebe.
Diese betreiben eine Umschlaganlage für Abfälle auf der Fläche der Bauabfallverwertungsanlage und –restedeponie Königsbühl im Norden der Stadt Göttingen.
Für die Verladung sowie zum Zwecke der Vorsortierung von Abfällen wird ein Bagger mit Sortiergreifer benötigt. Der Bagger soll bevorzugt im Freien verwendet werden. Die Nutzung in einer
belüfteten Halle muss ebenfalls möglich sein. Bei den zu verladenden Abfällen handelt es sich um Altholz, Sperrmüll, Altpapier und Leichtstoffverpackungen („Gelbe Säcke“). Weiterhin soll
der Bagger gelegentlich zum Aufbringen von Straßenseitengräben verwendet werden.
Der Greifbagger ist komplett mit Wartung (Laufzeit 48 Monate oder 6 000 Betriebsstunden) anzubieten. Mindestens alle 1000 Betriebsstunden ist eine Komplettwartung des Baggers anzusetzen.
Der Wartungsvertrag (einschl. Einzelpositionen Reparaturen) ist Bestandteil des Auftrages.
Göttinger Entsorgungsbetriebe
Entsorgungszentrum Königsbühl
Königsbühl 98
37079 Göttingen
Lieferung eines Umschlagbaggers für die Göttinger Entsorgungsbetriebe.
Für die Verladung von Altpapier und Altholz sowie zum Zwecke der Vorsortierung von Abfällen wird ein Umschlagbagger benötigt.
Der Bagger soll sowohl in einer Halle als auch im Freien verwendet werden.
Der Umschlagbagger und seine Anbaugeräte müssen allen die Technik, die Sicherheit und den Umgang betreffenden deutschen und europäischen Normen und Vorschriften in der neuesten Fassung entsprechen, unter anderem sind dies
— Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
— Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
— Unfallverhütungsvorschriften und weitere berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
_ StVZO, inkl. allen Anlagen
Es ist eine Vollgarantie von mindestens 36 Monaten oder mindestens 4 500 Betriebsstunden (je nachdem, welches Kriterium zuerst erreicht wird) für den Umschlagbagger inkl. aller Anbaugeräte und Teile zu gewährleisten.
Zum Beschaffungsumfang gehören insbesondere:
— Lieferung des Baggers inklusive aller dazugehörigen Komponenten, Anbauteile und Betriebsmittel
— Abladen und Herstellen der vollen Betriebsbereitschaft mit allen Anbauteilen/Zusatzgeräten und Betriebsmitteln
— Personaleinweisung (Bedienpersonal) für bis zu 8 Personen (mit Nachweis!).
— Personaleinweisung (Wartungs-/Reparaturpersonal) für bis zu 8 Personen
— Übergabe der geforderten und erforderlichen Unterlagen und Bescheinigungen
Die Schulung des Wartungs-/Reparaturpersonals des Auftraggebers muss so umfassend erfolgen, dass die notwendigen Wartungsarbeiten auch durch Mitarbeiter des Auftraggebers durchgeführt werden können.
Die Durchführung von Wartungs-/Instandhaltungsarbeiten durch den Auftraggeber darf keinen negativen Einfluss auf die Garantie- und Gewährleistungsansprüche haben.
Der Wartungsvertrag (incl. Reparaturpositionen) ist Bestandteil des Auftrages.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe mindestens einen Referenz-Standort in Deutschland zu benennen, an denen ein Bagger des angebotenen Typs und Ausrüstung in Betrieb ist.
Insbesondere hat der Bieter mit Angebotsabgabe -zum Zweck der Angebotswertung- einen Standort (mit Ansprechpartner) anzugeben, an dem ein Vor-Ort-Termin zur Begutachtung und Bedienung sichergestellt ist.
Die Vorführung muss im Zeitraum vom 05.09. - 20.09.2023 für mindestens 2 Stunden intensiv selbst fahren, testen und bewerten realisiert werden.
Sofern sich das Ergebnis der Vorführung im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote für den Bieter nicht mehr zuschlagentscheidend auswirken kann, behält sich der AG unter dem Aspekt eines wirtschaftlichen
und effektiven Vergabeverfahren vor, auf eine Vorführung zu verzichten. Hierüber wird der Bieter unverzüglich im Rahmen des § 134 GWB schriftlich benachrichtigt.
Der betriebsbereite Umschlagbagger ist innerhalb der vom Bieter im Angebot benannten Zeitraumes zu liefern.
Die Lieferfrist endet dessen ungeachtet spätestens 14 Monate ab Zuschlagserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Umschlagbaggers
Postanschrift: Graf-Zeppelin-Platz 1
Ort: Garching bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8932000-0
Fax: +49 8932000-482
Internet-Adresse: https://www.zeppelin.com/de-de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu V.2.4
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen. Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts geeignet ist, den geschäftlichen
Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich zu schaden (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV). Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen.
Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131151331
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131151331
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html