Cuxhaven - Verwertung von Altholz Referenznummer der Bekanntmachung: 1065/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Meyerstraße 40
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Müller
E-Mail:
Telefon: +49 472170070-610
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.cuxhaven.de
Postanschrift: Vincent-Lübeck-Straße 2
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Wagner
E-Mail:
Telefon: +49 472166-2546
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-cuxhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Cuxhaven - Verwertung von Altholz
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von Altholz der Kategorien A I bis A III als Mischfraktion aus dem Landkreis und der Stadt Cuxhaven.
Bieter können für den Fall eines Zuschlags auf beide Lose einen Rabatt einräumen. Der Rabatt ist als prozentualer Abschlag auf die Preise der Lose auszugestalten; der Abschlag gilt für die Leistungspositionen 1 und 2 der Lose gleichermaßen. Im Falle eines Erlöses für das Altholz erhöht sich die Erlösposition dementsprechend und das Entgelt für Übernahme und Transport verringert sich. Im Falle eines Entgelts für das Altholz verringert sich die Entgeltposition genauso wie das Entgelt für Übernahme und Transport.
Stadt Cuxhaven
Recyclingzentrum Gudendorf Op de Höcht 2 27478 Cuxhaven
Das Altholz der Kategorien A I bis A III wird in der Stadt Cuxhaven im Bringsystem über das Recyclingzentrum Gudendorf erfasst. Der Auftragnehmer hat entsprechende Container zu stellen, die der Auftraggeber befüllen kann. Der Auftragnehmer hat das Material zu übernehmen, zu transportieren und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen.Die Verwertung kann stofflich oder energetisch erfolgen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, längstens aber bis zum 31.12.2028, sofern er nicht durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt wird.
Landkreis Cuxhaven
Abfallverwertungsstation Hemmoor-Heeßel Scheepsweg (an der B 495) 21745 Hemmoor
Das Altholz der Kategorien A I bis A III wird im Landkreis Cuxhaven im Bringsystem über die Abfallverwertungsstation Hemmoor-Heeßel erfasst. Der Auftragnehmer hat entsprechende Container zu stellen, die der Auftraggeber befüllen kann. Der Auftragnehmer hat das Material zu übernehmen, zu transportieren und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen.Die Verwertung kann stofflich oder energetisch erfolgen.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, längstens aber bis zum 31.12.2028, sofern er nicht durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen.
BB1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB2 Registereintrag
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen. Für Kommanditgesellschaften ist auch der Handelsregisterauszug des Komplementärs beizufügen.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB und zu § 4 Abs. 1 NTVergG sowie zur Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 eine Erklärung abzugeben. Die abzugebenden Erklärungen sind in Kap. 5.4 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Für jeden Bieter und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen.
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
WL1 Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (2020-2022) sowie zum Mittelwert der Jahre 2020-2022
WL2 Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen der letzten drei Jahre (2020-2022) sowie zum Mittelwert der Jahre 2020-2022.
Als ähnliche Leistungen gelten sämtliche Umsätze, die mit der Verwertung von Altholz erzielt wurden.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Berufliche Leistungsfähigkeit
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungsleistungen erbringen sollen, auszufüllen.
Sollte ein Bieter keine Nachweise für den Bereich Verwertung aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung Verwerter:
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" oder "Beseitigen" für einen beliebigen holzbezogenen Abfallschlüssel (bspw. 03 01 05, 15 01 03, 17 02 01, 19 12 07 oder 20 01 38). Beigefügt als Anlage zum Angebot. Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot.
Für den Betreiber (Bieter oder Unterauftragnehmer) der für die Leistungserbringung vorgesehenen Verwertungsanlage(n) ist es ausreichend, anstelle des Nachweises für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb einen Nachweis (z. B. Genehmigungsauszug) vorzulegen, dass die Anlage(n) für die Behandlung des Altholzes zugelassen ist (sind). Ggf. als Anlage zum Angebot.
BL 2 Referenzen Verwerter (mindestens eine Referenz):
Der Verwerter (Bieter und/oder Unterauftragnehmer) hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen anzugeben. Mit Angabe:
- des Auftraggebers,
- der Menge in t/a,
- des Zeitraums des Auftrags,
- des Ansprechpartners mit Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten
Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren.
Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden.
Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Zu IV.2.6): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter
ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ68US
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.