Lieferung von Niederspannungsschaltanlagen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Niederspannungsschaltanlagen
Unter Tage sollen an mehreren Standorten Unterverteilungen (im Folgenden UV genannt), ersetzt werden. Diese UV dienen der Energieverteilung für diverse Ver-braucher im 500 V / 230 V Verteilnetz des Grubenbetriebes.
Weitere Informationen entnehmen sie der Leistungsbeschreibung und den anderen Vergabedokumenten.
Schachtanlage Asse II
Am Walde 2
38319 Remlingen
Unter Tage ist ein IT-Netz installiert, Betriebsspannungen sind wie folgt aufgebaut:
Mittelspannung Ub: 20 kV oder 5 kV
Niederspannung Ub: 3/PE 50 Hz 500 V (Drehstrom)
Eventuell notwendige Steuerspannungen (230 V, 3/PE 50 Hz) müssen generell über einen in der Anlage integrierten Steuertrafo erzeugt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Ausschreibungsunterlage
Es ist eine Pönalisierung des Auftrags vorgesehen. Die maximale Vertragsstrafe beträgt höchstens 5% des
Gesamtauftrages.
Pönalisiert wird nur der Termin der Lieferung auf die Schachtanlage.
Der Einsatz findet unter Tage statt.
Bitte den Sicherheitseinbehalt in Höhe von 3% beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die
Rechnungseingangsplattform www.xrechnung-bdr.de einzureichen.
Für diese Dienstleistung ist keine Vorauszahlung vorgesehen.
Die BGE zahlt 30 Tge netto nach erfolgreicher Abnahme/Inbetriebnahme
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 228999163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §
135Absatz1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Bonn
Land: Deutschland