Vergabe von Leistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Peine Referenznummer der Bekanntmachung: 19-04-2023/031
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Burgstraße 1
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dutke, Niklas
E-Mail:
Telefon: +49 51714016157
Fax: +49 51714017730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://root.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://root.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Leistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Peine
Im Landkreis Peine sind die Leistungen im Freigestellten Schülerverkehr zum 01.02.2024 neu zu vergeben. Die Leistungen sind aufgeteilt in 9 Teillose (Beförderung zu verschiedenen Schulen). Laufzeit des zu vergebenen Auftrages 01.02.2024 bis 31.01.2031.
LOS 1 - Fahrten zu Schulen in Braunschweig
Fahrten zu Schulen in Braunschweig
LOS 2 - Fahrten zu Schulen in Hannover
LOS 2 - Fahrten zu Schulen in Hannover
LOS 3 - Fahrten zu Schulen in Hildesheim
LOS 3 - Fahrten zu Schulen in Hildesheim
LOS 4 - Fahrten zur Astrid-Lindgren-Schule
LOS 4 - Fahrten zur Astrid-Lindgren-Schule in Ilsede
LOS 5 - Fahrten zur Schule Ilseder Hütte
LOS 5 - Fahrten zur Schule Ilseder Hütte
LOS 6 - Fahrten zur Pestalozzischule
LOS 6 - Fahrten zur Pestalozzischule
LOS 7 - Fahrten zu Schulkindergärten und Sprachförderschulen im Landkreis Peine
LOS 7 - Fahrten zu Schulkindergärten und Sprachförderschulen im Landkreis Peine
LOS 8 - Fahrten zu sonstigen Schulen in Peine, Ilsede, Edemissen, Hohenhameln
LOS 8 - Fahrten zu sonstigen Schulen in Peine, Ilsede, Edemissen, Hohenhameln
LOS 9 - zu sonstigen Schulen in Wendeburg
LOS 9 - Fahrten zu sonstigen Schulen in Wendeburg, Vechelde, Lengede, Wolfenbüttel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs ((nicht vor dem 15.08.2023 datiert und entsprechend der in Vordruck 1 genannten Anforderungen) sowie der auf den Angebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Alternativ zur Eigenerklärung auf Vordruck 5 akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
Auskünfte zum Bestbieter: Die Vergabestelle behält sich vor, für den Bestbieter neben der Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG Auskünften bei weiteren Stellen einzuholen.
Angebote von Bietergemeinschaften: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der Erbringung der Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, dass über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Der Bieter bestätigt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
1.keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in§123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist
;2.der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde
;3.der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat
;4.der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben
;5.der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben
;6.weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
7.der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
8.dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
9.dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
10.der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist;
11.weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte/r zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
12.der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
13.der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von Dritten berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit der/dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung der/des Dritten zu erbringen, aus er hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen der/des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht).
Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten von Dritten beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal der/des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der vergabegegenständlichen Leistung eingesetzt wird.
Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von der/dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein.
Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von Dritten berufen, hat sich die/der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem sie/er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige von Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für die jeweiligen Dritten beizufügen.
Dier Bieter hat eine Verpflichtungs-Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG auf Vordruck 6 abzugeben. Näheres ist dem Vordruck zu entnehmen.
Der Bieter hat eine Eigenerklärung in Hinblick auf die Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren nach Vordruck 7 abzugeben.
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
Zur Erfüllung des SaubFahrzeugBeschG schreibt der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung Kap. 2.1 (außer für Los 2) vor, dass mindestens 40% der im Los eingesetzten Fahrzeuge saubere Fahrzeuge gem. § 2 Nr. 4 SaubFahrzeugBeschG sein müssen.
Aufgrund der abweichenden Kostensituation sind für saubere Fahrzeuge seperate Preise im Bereich der Fixkosten, sowie der Besetzkilometerpreise für Treibstoff bzw. Strom und Sonstiges anzubieten. Daher ist auch die Anzahl der Fahrzeuge und der Besetzkilometerleistung separat für die Verbrenner-Fahrzeuge und die sauberen Fahrzeuge auszuweisen. Die Bieter müssen Ihrem Preisangebot dabei intern ein Fahrzeugkonzept mit Tourenplänen hinterlegen, das die vorgegebene Quote vollständig erfüllt. D.h. Sie müssen bei der Angebotskalkulation bereits saubere Fahrzeuge einplanen und mit Besetztkilometern einpreisen, auch wenn der tatsächliche Einsatz der Fahrzeuge noch nicht erfolgen wird. Angebote, die diese Vorgabe nicht einhalten, müssen ausgeschlossen werden. Bei etwaigem diesbezüglichem Aufklärungsbedarf muss der Bieter gegebenenfalls das hinterlegte Fahrzeugkonzept offenlegen, dem Angebot sind im Sinne der Verfahrenseffizienz jedoch keine über die gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe einzureichenden Vordrucke und Nachweise hinausgehenden Unterlagen einzureichen.
Nach Kenntnisstand der Vergabestelle ist die Erfüllung der Quote nur wirtschaftlich und zuverlässig durch den Einsatz von Elektro-Fahrzeugen möglich. Daher wird bei diesen die Position "für Treibstoff" durch die Pos. "für Energie-Verbrauch" ersetzt und nach einem Strom- statt Dieselpreisindex preisfortgeschrieben (Näheres ist im Verkehrsvertrag §7 geregelt). Sollten Sie Fahrzeuge einsetzen, welche die gesetzlichen Vorgaben für saubere Fahrzeuge gem. § 2 Nr. 4 SaubFahrzeugBeschG mit einer davon abweichenden Antriebs-/Treibstoffart einsetzen, sind diese im Preisblatt (Vordruck 2) dennoch unter der Rubrik „saubere Fahrzeuge“ einzutragen und die Kosten des Energieverbrauchs dort auszuweisen
Für die Erfüllung der Quote gilt eine Einführungsfrist bis spätestens 31.12.2025. Bis dahin wird der hilfsweise Einsatz von konventionellen Verbrenner-Fahrzeugen anstelle sauberer Fahrzeuge noch geduldet. Bei der Leistungs-Abrechnung werden die übergangsweise mit Verbrenner-Fahrzeugen erbrachten Leistungen jedoch nur mit den auf diesem Preisblatt für Verbrenner-Fahrzeuge angebotenen Preisen vergütet.
Die/Der Auftragnehmer/in ist verpflichtet, die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen nach Art, Umfang und Qualität gemäß der Leistungsbeschreibung samt Anlagen und ergänzend nach seinem Angebot zu erbringen. Er/Sie ist zur Einhaltung aller für die Durchführung der Verkehrsleistungen jeweils geltenden Gesetze und Bestimmungen, insbesondere der Vorschriften der StVZO, der BOKraft sowie von arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften verpflichtet.
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Niedersächsischen Tariftreue und Vergabegesetz– NTVergG ergebenden speziellen Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Bestandteile dieses Vertrags. Die Bieter (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben) sowie deren Subunternehmer oder Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben insbesondere die gemäß § 4 NTVergG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Peine - Zentrale Vergabestelle, 31226 Peine, Werner-Nordmeyer-Straße 19a
Die Teilnahme von Bietern/Bevollmächtigten ist nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass sie ohne eine Registrierung auf der Vergabeplattform keine automatischen Bieterinformationen zu Rückfragen erhalten. Um dies sicherzustellen, wird eine entsprechende Registrierung empfohlen. Für die Abgabe eines Angebots ist die Registrierung im Übrigen zwingend erforderlich. Zur Vermeidung von Nachteilen aufgrund der bei der Registrierung auf der Vergabeplattform zu erwartenden Bearbeitungszeit wird den Bietern empfohlen, sich rechtzeitig registrieren zu lassen.
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bietersind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können nur auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.