Erdgaslieferung an die Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: VEA-2023-0036
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zur Fleischmehlfabrik 1
Ort: Friesoythe
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 26169
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ofk-kampe.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vea-ausschreibungen.de
Postanschrift: Zeißstraße 72
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vea.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vea-ausschreibungen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgaslieferung an die Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH
Erdgaslieferung inkl. Netznutzung für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2026
Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH, Zur Fleischmehlfabrik 1, 26169 Friesoythe
Lieferung von Erdgas inkl. Netznutzung für die Lieferjahre 2025 und 2026 mit einem Gesamtvolumen von 260.000 MWh auf Grundlage eine Portfolio Mangaement Liefermodelss.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Anlage A2 - Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters
- Anlage A3 - Vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre
- Anlage A5 - Erklärung Mindestlohn (MiLoG)
- Anlage A6 - Eigenerklärung zu §19 MiLoG
- Anlage C - Erdgaslieferungsvertrag
- Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre, bezogen auf vergleichbare Lieferleistungen, in Höhe von jeweils mind. 2.000.0000 €/a netto
- Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2021)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
- Anlage A2 - Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters
- Anlage A5 - Erklärung Mindestlohn (MiLoG)
- Anlage A6 - Eigenerklärung zu §19 MiLoG
- Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre, bezogen auf vergleichbare Lieferleistungen bei öffentlichen Auftraggebern, in Höhe von jeweils mind. 2.000.0000 €/a netto
- Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2021)
- Anlage A3- Vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre
- Anlage C - Entwurf Erdgaslieferungsvertrag
- Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).