Z1/Z1` Bauoberleitung Referenznummer der Bekanntmachung: NOW-2023-0398-NO

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
Postanschrift: Gradestraße 18
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18b42a057bc-62c655b2611ff18a
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Z1/Z1` Bauoberleitung

Referenznummer der Bekanntmachung: NOW-2023-0398-NO
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben:

- Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Lph 8

(Bauoberleitung) gemäß § 47 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 und § 43

HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;

- Objektbetreuung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Lph 9 gemäß § 47

HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 und § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;

- Weitere Besondere / Zusätzliche Leistungen:

Erstellung und Fortschreibung des Personaleinsatzplanes

Führen von digitalen Bauwerksakten

Prüfung von Ausführungsunterlagen

Kostenkontrolle

Überwachen des Bauzeitenplanes

Bearbeiten von Vertragsänderungen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Hauptort der Ausführung:

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest

Gradestraße 18

30163 Hannover

Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Bestandsbauwerk Z1/Z1' muss aufgrund statisch-konstruktiver Defizite erneuert

werden. Das zu erneuernde Bauwerk befindet sich auf der 4-streifigen A 39 bei Betr.-Km:

202,888, ca. 1 km nord-östlich des Autobahndreieckes (A 7 / A 39) Salzgitter. Das

Bauwerk führt südwestlich von Wartjenstedt (LK Wolfenbüttel, Gemeinde

Baddeckenstedt) über die "Innerste" und die 2-gleisige Regionalstrecke 1773 der DB AG bei Bahn-km: 62,062.

Die Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes) als Baulastträger ist für dieses Bauvorhaben der Vorhabensträger.

Die Gesamtbauzeit zur Herstellung der neuen Brücke wird in Abhängigkeit von den

Sperrungen und den Verkehrsumlegungen auf ca. 3,5 bis 4,0 Jahre geschätzt.

Die Baukosten belaufen sich gem. aktueller Kostenfortschreibung auf ca. 25 Mio. EUR

netto.

Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben:

- Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Lph 8

(Bauoberleitung) gemäß § 47 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 und § 43

HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;

- Objektbetreuung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Lph 9 gemäß § 47

HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 und § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;

- Weitere Besondere / Zusätzliche Leistungen:

- Erstellung und Fortschreibung des Personaleinsatzplanes

- Führen von digitalen Bauwerksakten

- Prüfung von Ausführungsunterlagen

- Kostenkontrolle

- Überwachen des Bauzeitenplanes

- Bearbeiten von Vertragsänderungen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Vorausgesetzt, mehr als fünf geeignete Bewerber haben einen wertbaren

Teilnahmeantrag eingereicht, wird der Auftraggeber anhand der nachfolgenden

Auswahlkriterien die Bewerberreihung ermitteln. Die fünf bestplatzierten Bewerber

werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes

aufgefordert.

Auswahlkriterien und deren Gewichtung bezüglich der Auswahl von Bewerbern:

Nach Prüfung der Vollständigkeit und Einhaltung der Mindeststandards erfolgt die

Auswahl der am besten geeigneten Bewerber anhand verschiedener Kriterien. Dabei hat der Auftraggeber folgende Auswahlkriterien im Einzelnen (samt Gewichtung) festgelegt:

Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils

bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,

Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:

Maßgeblich ist der im Bereich Bauüberwachung Ingenieurbauwerke und

Bauüberwachung Verkehrsanlagen Straßenbau erzielte Nettoumsatz (d.i. spezifischer

Nettoumsatz). Anzugeben ist der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (d.i.

durchschnittlicher Nettoumsatz).

Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Kriterien werden mit einer

Punktezahl zwischen 0 und 10 bewertet. Dabei werden die Punkte nach folgender

Systematik vergeben:

10 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 1.400.000 €

9 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 1.300.000 €

8 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 1.200.000 €

7 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 1.100.000 €

6 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 1.000.000 €

5 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 900.000 €

4 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 800.000 €

3 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 700.000 €

2 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 600.000 €

1 Punkt: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 500.000 €

0 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz < 500.000 €

Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden

Leistung vergleichbar sind. In den letzten fünf Jahren müssen nicht alle Tätigkeiten der Leistungen, aber die prägenden, den Kern ausmachenden Tätigkeit der Leistungen erbracht worden sein.

Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:

Bewertet werden Referenzen betreffend die Bauoberleitungsleistungen für

Autobahnprojekte für Verkehrsanlagen Straßenbau oder für Straßenbrückenbauwerke, deren prägende, den Kern ausmachende Tätigkeiten in den letzten fünf Jahren erbracht wurden. Ein zusätzlicher Punkt wird jeweils vergeben, wenn die Bauoberleitungsleistung für Straßenbrückenbauwerk im Rahmen eines Autobahnprojekts erfolgte.

Punkte werden wie folgt vergeben:

Für jede nachgewiesene Bauoberleitung im Rahmen eines Autobahnprojektes für

Verkehrsanlagen Straßenbau, erbracht in den letzten fünf Jahren, erhält die Referenz 1

Punkt.

Für jede nachgewiesene Bauoberleitung betreffend Straßenbrückenbauwerk, erbracht

in den letzten fünf Jahren, erhält die Referenz 1 Punkt.

Wurde diese Bauoberleitung Straßenbrückenbauwerk im Rahmen eines Autobahnprojekts erbracht, erhält die Referenz einen weiteren Punkt; so dass 2 Punkte vergeben werden.

Die Punkte werden addiert. Für dieses Kriterium werden maximal 10 Punkte vergeben.

Personalbestand in den letzten drei Jahren.

Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:

Für den Nachweis des Bieters, dass in den letzten drei Jahren durchschnittlich

mindestens 2 Ingenieure für Bauoberleitung im eigenen Unternehmen beschäftigt

waren, erhält der Bieter 1 Punkt.

Für den Nachweis des Bieters, dass in den letzten drei Jahren durchschnittlich

mindestens 3 Ingenieure für Bauoberleitung im eigenen Unternehmen beschäftigt

waren, erhält der Bieter 3 Punkte.

Für den Nachweis des Bieters, dass in den letzten drei Jahren durchschnittlich

mindestens 4 Ingenieure für Bauoberleitung im eigenen Unternehmen beschäftigt

waren, erhält der Bieter 5 Punkte.

Für den Nachweis des Bieters, dass in den letzten drei Jahren durchschnittlich

mindestens 5 Ingenieure für Bauoberleitung im eigenen Unternehmen beschäftigt

waren, erhält der Bieter 7 Punkte.

Für den Nachweis des Bieters, dass in den letzten drei Jahren durchschnittlich

mindestens 6 Ingenieure für Bauoberleitung im eigenen Unternehmen beschäftigt

waren, erhält der Bieter 9 Punkte.

Für dieses Kriterium werden maximal 9 Punkte vergeben.

Je Teilnahmeantrag ergibt sich eine Höchstzahl an zu vergebenden Punkten von 29

Punkte.

Bei Punktegleichheit entscheidet das Los

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB ist durch

Eigenerklärungen nachzuweisen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Mindestjahresumsatz

Hinweis: Maßgeblich ist der im Bereich Bauoberleitungsleistungen erzielte Nettoumsatz

(d.i. spezifischer Nettoumsatz).

Durch Eigenerklärungen ist der in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich

Bauoberleitungsleistungen erzielte Nettoumsatz anzugeben.

Der Auftraggeber stellt folgende Mindestanforderung an den Jahresumsatz des

Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft im Bereich Bauoberleitungsleistungen:

Der Umsatz mit Bauoberleitungsleistungen muss in den letzten drei abgeschlossenen

Geschäftsjahren im Mittel mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto in jedem Geschäftsjahr

betragen haben.

Der Auftraggeber verlangt einen Mindestjahresumsatz im Bereich

Bauoberleitungsleistungen von im Mittel netto EUR 500.000,00 (in Worten:

fünfhunderttausend Euro).

Das Erreichen bzw. Nichterreichen des Mindestjahresumsatzes wird wie folgt ermittelt:

Die angegebenen Umsatzerlöse werden addiert und sodann durch 3 dividiert. Bei

Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzerlöse der jeweiligen Mitglieder addiert.

Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht werden die Umsatzerlöse

des Eignungsverleihers mit den Jahresumsätzen des jeweiligen Bewerbers addiert.

Der Mindestjahresumsatz von EUR 500.000,00 (in Worten: fünfhunderttausend Euro) ist eine Mindestanforderung; bei Nichterfüllung wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

2. Berufshaftpflichtversicherung

Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den

Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer

jährlichen Deckung von:

a) Objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für

Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und

Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit

uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung muss mindestens 3 Schadensfälle je Jahr abdecken. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der

Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt.

oder

b) Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) sind beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 3-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Übrigen gelten die Anforderungen gem. a).

Nachzuweisen ist das Bestehen der Berufshaftpflichtversicherung durch eine

Bestätigung des Versicherungsunternehmens.

Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für

jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz

muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen

dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Hinweis: Maßgeblich ist der im Bereich Bauoberleitungsleistungen erzielte Nettoumsatz

(d.i. spezifischer Nettoumsatz).

Durch Eigenerklärungen ist der in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich

Bauoberleitungsleistungen erzielte Nettoumsatz anzugeben.

Der Auftraggeber stellt folgende Mindestanforderung an den Jahresumsatz des

Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft im Bereich Bauoberleitungsleistungen:

Der Umsatz mit Bauoberleitungsleistungen muss in den letzten drei abgeschlossenen

Geschäftsjahren im Mittel mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto in jedem Geschäftsjahr

betragen haben.

Der Auftraggeber verlangt einen Mindestjahresumsatz im Bereich

Bauoberleitungsleistungen von im Mittel netto EUR 500.000,00 (in Worten:

fünfhunderttausend Euro).

Das Erreichen bzw. Nichterreichen des Mindestjahresumsatzes wird wie folgt ermittelt:

Die angegebenen Umsatzerlöse werden addiert und sodann durch 3 dividiert. Bei

Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzerlöse der jeweiligen Mitglieder addiert. Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht werden die Umsatzerlöse

des Eignungsverleihers mit den Jahresumsätzen des jeweiligen Bewerbers addiert.

Der Mindestjahresumsatz von EUR 500.000,00 (in Worten: fünfhunderttausend Euro) ist eine Mindestanforderung; bei Nichterfüllung wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

2. Berufshaftpflichtversicherung

Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den

Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer

jährlichen Deckung von:

a) Objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für

Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und

Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit

uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung muss mindestens 3 Schadensfälle je Jahr abdecken. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der

Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt.

oder

b) Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) sind beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel

zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 3-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Übrigen gelten die Anforderungen gem. a).

Nachzuweisen ist das Bestehen der Berufshaftpflichtversicherung durch eine

Bestätigung des Versicherungsunternehmens.

Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für

jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz

muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen

dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge

sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.

Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im

Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien

abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen

erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Durch Eigenerklärungen ist die durchschnittliche jährliche Anzahl beschäftigter

Ingenieure für die Bauoberleitung anzugeben.

In den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) muss der Bewerber mindestens 2

festangestellte, vollzeitäquivalente Ingenieure für die Bauoberleitung in jedem Jahr

beschäftigt haben.

Bei Bewerbergemeinschaften wird die Anzahl der beschäftigten Ingenieure für die

Bauoberleitung der jeweiligen Mitglieder addiert. Bei einer Eignungsleihe in

wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht wird die Anzahl der beschäftigten Ingenieure für die Bauoberleitung des Eignungsverleihers mit der Anzahl der beschäftigten Ingenieure für die Bauoberleitung des jeweiligen Bewerbers addiert.

2. geeignete Referenzen

Der Nachweis geeigneter Referenzen erfolgt durch Eigenerklärungen des Bewerbers/

der Bewerbergemeinschaft.

Anzugeben sind Referenzen über Bauoberleitungsleistungen, deren prägende, den Kern

ausmachende Tätigkeiten in den letzten fünf Jahren erbracht wurden.

Der Bewerber muss mindestens dreimal Bauoberleitungsleistungen erbracht haben.

Von den drei Referenzen müssen die Bauoberleitungsleistungen mindestens einmal im

Rahmen eines Autobahnprojektes für Verkehrsanlagen Straßenbau und mindestens

einmal im Rahmen eines Straßenbrückenbauwerkes erbracht worden sein.

Dabei muss die Leistungserbringung nach dem 01.01.2018 begonnen haben und die

prägende, den Kern ausmachende Tätigkeiten der Leistung müssen spätestens bis zum

Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein.

Die Referenzen haben im Wesentlichen folgenden Angaben zu beinhalten:

- Bezeichnung des Projekts

- die beauftragten Leistungen (und Leistungsphasen)

- die Leistungszeit

- Auftraggeber samt eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Durch Eigenerklärungen ist die durchschnittliche jährliche Anzahl beschäftigter

Ingenieure für die Bauoberleitung anzugeben.

In den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) muss der Bewerber mindestens 2

festangestellte, vollzeitäquivalente Ingenieure für die Bauoberleitung in jedem Jahr

beschäftigt haben.

Bei Bewerbergemeinschaften wird die Anzahl der beschäftigten Ingenieure für die

Bauoberleitung der jeweiligen Mitglieder addiert. Bei einer Eignungsleihe in

wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht wird die Anzahl der beschäftigten Ingenieure für die Bauoberleitung des Eignungsverleihers mit der Anzahl der beschäftigten Ingenieure für die Bauoberleitung des jeweiligen Bewerbers addiert.

2. geeignete Referenzen

Der Nachweis geeigneter Referenzen erfolgt durch Eigenerklärungen des Bewerbers/

der Bewerbergemeinschaft.

Anzugeben sind Referenzen über Bauoberleitungsleistungen, deren prägende, den Kern ausmachende Tätigkeiten in den letzten fünf Jahren erbracht wurden.

Der Bewerber muss mindestens dreimal Bauoberleitungsleistungen erbracht haben. Von den drei Referenzen müssen die Bauoberleitungsleistungen mindestens einmal im Rahmen eines Autobahnprojektes für Verkehrsanlagen Straßenbau und mindestens einmal im Rahmen eines Straßenbrückenbauwerkes erbracht worden sein.

Dabei muss die Leistungserbringung nach dem 01.01.2018 begonnen haben und die

prägende, den Kern ausmachende Tätigkeiten der Leistung müssen spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein.

Die Referenzen haben im Wesentlichen folgenden Angaben zu beinhalten:

- Bezeichnung des Projekts

- die beauftragten Leistungen (und Leistungsphasen)

- die Leistungszeit

- Auftraggeber samt eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Eigenerklärung zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen

Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/11/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Parallel zu den in diesem Vergabeverfahren ausgeschriebenen Bauoberleitungsleistungen wird vom Auftraggeber für das Projekt Ersatzneubau BW

Z1/Z1'_Überführung der A39 über die Innerste und DB-Strecke auch die Leistung

Bauüberwachung ausgeschrieben.

Es erfolgt eine Auftragslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Die Begrenzung

liegt bei 1 Auftrag. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen zwar an beiden Vergabeverfahren teilnehmen kann und in beiden Vergabeverfahren ein Angebot

abgeben kann, wenn es zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde. Es erhält aber

maximal in einem der beiden Verfahren den Zuschlag.

Der Bieter hat in beiden Angeboten seine Priorität für den Fall anzugeben, dass er in

beiden Verfahren den Zuschlag erhalten würde.

Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten:

1. Für jedes Vergabeverfahren wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

2. Sollte ein Bieter bei beiden Vergabeverfahren das wirtschaftlichste Angebot

abgegeben haben, so entscheidet die vom Bieter mitgeteilte Priorität, in welchem

Verfahren er den Zuschlag erhält.

3. In dem Vergabeverfahren, in dem dieser Bieter aufgrund der Auftragslimitierung

keinen Zuschlag erhält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert

den Zuschlag

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/10/2023

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