Z1/Z1` Örtliche Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: NOW-2023-0382-NO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gradestraße 18
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Z1/Z1` Örtliche Bauüberwachung
Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben:
- Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen (für
sämtliche Fachlose) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 12, Ziffer
12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2;
- Weitere Besondere / Zusätzliche Leistungen:
- Leistungen der Objektüberwachung zum Leistungsbild Tragwerksplanung:
- Steuerung der Kontrollprüfungen,
- Prüfen des Bauwerksbuches,
- Abbruchdokumentation.
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
Gradestraße 18
30163 Hannover
Deutschland
Das Bestandsbauwerk Z1/Z1' muss aufgrund statisch-konstruktiver Defizite erneuert
werden.
Das zu erneuernde Bauwerk befindet sich auf der 4-streifigen A 39 bei Betr.-Km:
202,888, ca. 1 km nord-östlich des Autobahndreieckes (A 7 / A 39) Salzgitter. Das
Bauwerk führt südwestlich von Wartjenstedt (LK Wolfenbüttel, Gemeinde
Baddeckenstedt) über die "Innerste" und die 2-gleisige Regionalstrecke 1773 der DB AG
bei Bahn-km: 62,062.
Die Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes) als Baulastträger ist für dieses Bauvorhaben der Vorhabensträger.
Die Gesamtbauzeit zur Herstellung der neuen Brücke wird in Abhängigkeit von den
Sperrungen und den Verkehrsumlegungen auf ca. 3,5 bis 4,0 Jahre geschätzt.
Die Baukosten belaufen sich gem. aktueller Kostenfortschreibung auf ca. 25 Mio. EUR
netto.
Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben:
- Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen (für
sämtliche Fachlose) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 12, Ziffer
12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2;
- Weitere Besondere / Zusätzliche Leistungen:
- Leistungen der Objektüberwachung zum Leistungsbild Tragwerksplanung:
- Steuerung der Kontrollprüfungen,
- Prüfen des Bauwerksbuches,
- Abbruchdokumentation.
Vorausgesetzt, mehr als fünf geeignete Bewerber haben einen wertbaren
Teilnahmeantrag eingereicht, wird der Auftraggeber anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien die Bewerberreihung ermitteln. Die fünf bestplatzierten Bewerber
werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes
aufgefordert.
Auswahlkriterien und deren Gewichtung bezüglich der Auswahl von Bewerbern:
Nach Prüfung der Vollständigkeit und Einhaltung der Mindeststandards erfolgt die
Auswahl der am besten geeigneten Bewerber anhand verschiedener Kriterien. Dabei hat
der Auftraggeber folgende Auswahlkriterien im Einzelnen (samt Gewichtung) festgelegt:
Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils
bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Maßgeblich ist der im Bereich Bauüberwachung Ingenieurbauwerke und
Bauüberwachung Verkehrsanlagen Straßenbau erzielte Nettoumsatz (d.i. spezifischer
Nettoumsatz). Anzugeben ist der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (d.i.
durchschnittlicher Nettoumsatz).
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Kriterien werden mit einer
Punktezahl zwischen 0 und 10 bewertet. Dabei werden die Punkte nach folgender
Systematik vergeben:
10 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 1.400.000 €
9 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 1.300.000 €
8 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 1.200.000 €
7 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 1.100.000 €
6 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 1.000.000 €
5 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 900.000 €
4 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 800.000 €
3 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 700.000 €
2 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 600.000 €
1 Punkt: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz ≥ 500.000 €
0 Punkte: durchschnittlicher spezifischer Nettoumsatz < 500.000 €
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind. In den letzten fünf Jahren müssen nicht alle Tätigkeiten der Leistungen, aber die prägenden, den Kern ausmachenden Tätigkeit der Leistungen erbracht worden sein.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Bewertet werden Referenzen betreffend die Bauüberwachungsleistungen für
Straßenbrückenbauwerke oder für Verkehrsanlagen Straßenbau, deren prägende, den
Kern ausmachende Tätigkeiten in den letzten fünf Jahren erbracht wurden. Ein
zusätzlicher Punkt wird jeweils vergeben, wenn die Bauüberwachungsleistung im
Rahmen eines Autobahnprojekts erfolgte.
Punkte werden wie folgt vergeben:
Für jede nachgewiesene Bauüberwachung betreffend Verkehrsanlage Straßenbau,
welche kein Straßenbrückenbauwerk ist, erbracht in den letzten fünf Jahren, erhält die
Referenz 1 Punkt.
Wurde diese Bauüberwachung Verkehrsanlage im Rahmen eines Autobahnprojekts
erbracht, erhält die Referenz einen weiteren Punkt; so dass 2 Punkte vergeben werden.
Für jede nachgewiesene Bauüberwachung betreffend Straßenbrückenbauwerk, erbracht
in den letzten fünf Jahren, erhält die Referenz 2 Punkte.
Wurde diese Bauüberwachung Straßenbrückenbauwerk im Rahmen eines
Autobahnprojekts erbracht, erhält die Referenz einen weiteren Punkt; so dass 3 Punkte
vergeben werden.
Die Punkte werden addiert. Für dieses Kriterium werden maximal 15 Punkte vergeben.
Personalbestand in den letzten drei Jahren.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Für den Nachweis des Bieters, dass in den letzten drei Jahren durchschnittlich
mindestens 3 Ingenieure als Bauüberwacher für Ingenieurbauwerke und/ oder
Verkehrsanlagen im eigenen Unternehmen beschäftigt waren, erhält der Bieter 1 Punkt.
Für den Nachweis des Bieters, dass in den letzten drei Jahren durchschnittlich
mindestens 4 Ingenieure als Bauüberwacher für Ingenieurbauwerke und/ oder
Verkehrsanlagen im eigenen Unternehmen beschäftigt waren, erhält der Bieter 3
Punkte.
Für den Nachweis des Bieters, dass in den letzten drei Jahren durchschnittlich
mindestens 5 Ingenieure als Bauüberwacher für Ingenieurbauwerke und/ oder
Verkehrsanlagen im eigenen Unternehmen beschäftigt waren, erhält der Bieter 5
Punkte.
Für den Nachweis des Bieters, dass in den letzten drei Jahren durchschnittlich
mindestens 6 Ingenieure als Bauüberwacher für Ingenieurbauwerke und/ oder
Verkehrsanlagen im eigenen Unternehmen beschäftigt waren, erhält der Bieter 7
Punkte.
Für den Nachweis des Bieters, dass in den letzten drei Jahren durchschnittlich
mindestens 7 Ingenieure als Bauüberwacher für Ingenieurbauwerke und/ oder
Verkehrsanlagen im eigenen Unternehmen beschäftigt waren, erhält der Bieter 9
Punkte.
Für dieses Kriterium werden maximal 9 Punkte vergeben.
Je Teilnahmeantrag ergibt sich eine Höchstzahl an zu vergebenden Punkten von 34
Punkte.
Bei Punktegleichheit entscheidet das Los
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB und § 124 GWB ist durch
Eigenerklärungen nachzuweisen.
1. Mindestjahresumsatz
Hinweis: Maßgeblich ist der im Bereich Bauüberwachung Ingenieurbauwerke und
Bauüberwachung Verkehrsanlagen Straßenbau erzielte Nettoumsatz (d.i. spezifischer
Nettoumsatz).
Durch Eigenerklärungen ist der in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich
Bauüberwachung Ingenieurbauwerke und Bauüberwachung Verkehrsanlagen
Straßenbau erzielte Nettoumsatz anzugeben.
Der Auftraggeber stellt folgende Mindestanforderung an den Jahresumsatz des
Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft im Bereich Bauüberwachung Ingenieurbauwerke
und Bauüberwachung Verkehrsanlagen Straßenbau:
Der Umsatz mit Bauüberwachung Ingenieurbauwerke und Bauüberwachung
Verkehrsanlagen Straßenbau muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
im Mittel mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto in jedem Geschäftsjahr betragen haben.
Der Auftraggeber verlangt einen Mindestjahresumsatz im Bereich Bauüberwachung
Ingenieurbauwerke und Bauüberwachung Verkehrsanlagen Straßenbau von im Mittel
netto EUR 500.000,00 (in Worten: fünfhunderttausend Euro).
Das Erreichen bzw. Nichterreichen des Mindestjahresumsatzes wird wie folgt ermittelt:
Die angegebenen Umsatzerlöse werden addiert und sodann durch 3 dividiert. Bei
Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzerlöse der jeweiligen Mitglieder addiert.
Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht werden die Umsatzerlöse
des Eignungsverleihers mit den Jahresumsätzen des jeweiligen Bewerbers addiert.
Der Mindestjahresumsatz von EUR 500.000,00 (in Worten: fünfhunderttausend Euro) ist
eine Mindestanforderung; bei Nichterfüllung wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
2. Berufshaftpflichtversicherung
Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem
Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer
jährlichen Deckung von:
a) Objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für
Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und
Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der
EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit
uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung muss mindestens 3 Schadensfälle je Jahr abdecken. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt.
oder
b) Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach
Sach- und Personenschäden) sind beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel
zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert. Die Ersatzleistung des
Versicherers muss mindestens das 3-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die
Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Übrigen
gelten die Anforderungen gem. a).
Nachzuweisen ist das Bestehen der Berufshaftpflichtversicherung durch eine
Bestätigung des Versicherungsunternehmens.
Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für
jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz
muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen
dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge
sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen
Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU
zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im
Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien
abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen
erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung
vorzulegen.
1. Mindestjahresumsatz
Hinweis: Maßgeblich ist der im Bereich Bauüberwachung Ingenieurbauwerke und
Bauüberwachung Verkehrsanlagen Straßenbau erzielte Nettoumsatz (d.i. spezifischer
Nettoumsatz).
Durch Eigenerklärungen ist der in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich
Bauüberwachung Ingenieurbauwerke und Bauüberwachung Verkehrsanlagen
Straßenbau erzielte Nettoumsatz anzugeben.
Der Auftraggeber stellt folgende Mindestanforderung an den Jahresumsatz des
Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft im Bereich Bauüberwachung Ingenieurbauwerke
und Bauüberwachung Verkehrsanlagen Straßenbau:
Der Umsatz mit Bauüberwachung Ingenieurbauwerke und Bauüberwachung
Verkehrsanlagen Straßenbau muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
im Mittel mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto in jedem Geschäftsjahr betragen haben.
Der Auftraggeber verlangt einen Mindestjahresumsatz im Bereich Bauüberwachung
Ingenieurbauwerke und Bauüberwachung Verkehrsanlagen Straßenbau von im Mittel
netto EUR 500.000,00 (in Worten: fünfhunderttausend Euro).
Das Erreichen bzw. Nichterreichen des Mindestjahresumsatzes wird wie folgt ermittelt:
Die angegebenen Umsatzerlöse werden addiert und sodann durch 3 dividiert. Bei
Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzerlöse der jeweiligen Mitglieder addiert Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht werden die Umsatzerlöse
des Eignungsverleihers mit den Jahresumsätzen des jeweiligen Bewerbers addiert.
Der Mindestjahresumsatz von EUR 500.000,00 (in Worten: fünfhunderttausend Euro) ist
eine Mindestanforderung; bei Nichterfüllung wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
2. Berufshaftpflichtversicherung
Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem
Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer
jährlichen Deckung von:
a) Objektbezogene Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für
Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und
Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der
EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit
uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung muss mindestens 3 Schadensfälle je
Jahr abdecken. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt.
oder
b) Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach
Sach- und Personenschäden) sind beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel
zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert. Die Ersatzleistung des
Versicherers muss mindestens das 3-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die
Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Übrigen
gelten die Anforderungen gem. a).
Nachzuweisen ist das Bestehen der Berufshaftpflichtversicherung durch eine
Bestätigung des Versicherungsunternehmens.
Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für
jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz
muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen
dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge
sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen
Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU
zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im
Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien
abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen
erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung
vorzulegen.
1. Durch Eigenerklärungen ist die durchschnittliche jährliche Anzahl beschäftigter
Ingenieure als Bauüberwacher für Ingenieurbauwerke und/ oder für Verkehrsanlagen
Straßenbau im eigenen Unternehmen anzugeben.
In den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) muss der Bewerber mindestens 3
festangestellte, vollzeitäquivalente Ingenieure als Bauüberwacher für
Ingenieurbauwerke und/ oder für Verkehrsanlagen Straßenbau in jedem Jahr beschäftigt haben.
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Anzahl der beschäftigten Ingenieure als
Bauüberwacher für Ingenieurbauwerke und/ oder für Verkehrsanlagen Straßenbau der
jeweiligen Mitglieder addiert. Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller
Hinsicht wird die Anzahl der beschäftigten Ingenieure als Bauüberwacher für
Ingenieurbauwerke und/ oder für Verkehrsanlagen Straßenbau des Eignungsverleihers
mit der Anzahl der beschäftigten Ingenieure als Bauüberwacher für Ingenieurbauwerke
und/ oder für Verkehrsanlagen Straßenbau des jeweiligen Bewerbers addiert.
2. geeignete Referenzen
Der Nachweis geeigneter Referenzen erfolgt durch Eigenerklärungen des Bewerbers/
der Bewerbergemeinschaft.
Anzugeben sind Referenzen über Bauüberwachungsleistungen, deren prägende, den
Kern ausmachende Tätigkeiten in den letzten fünf Jahren erbracht wurden.
Der Bewerber muss mindestens dreimal Bauüberwachungsleistungen erbracht haben.
Von den drei Referenzen müssen die Bauüberwachungsleistungen mindestens einmal
im Rahmen eines Autobahnprojektes und mindestens einmal für ein
Straßenbrückenprojekt und mindestens einmal für Verkehrsanlagen Straßenbau
erbracht worden sein.
Dabei muss die Leistungserbringung nach dem 01.01.2018 begonnen haben und die
prägende, den Kern ausmachende Tätigkeiten der Leistung müssen spätestens bis zum
Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein.
Die Referenzen haben im Wesentlichen folgenden Angaben zu beinhalten:
- Bezeichnung des Projekts
- die beauftragten Leistungen (und Leistungsphasen)
- die Leistungszeit
- Auftraggeber samt eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer
1. Durch Eigenerklärungen ist die durchschnittliche jährliche Anzahl beschäftigter
Ingenieure als Bauüberwacher für Ingenieurbauwerke und/ oder für Verkehrsanlagen
Straßenbau im eigenen Unternehmen anzugeben.
In den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) muss der Bewerber mindestens 3
festangestellte, vollzeitäquivalente Ingenieure als Bauüberwacher für
Ingenieurbauwerke und/ oder für Verkehrsanlagen Straßenbau in jedem Jahr beschäftigt haben.
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Anzahl der beschäftigten Ingenieure als
Bauüberwacher für Ingenieurbauwerke und/ oder für Verkehrsanlagen Straßenbau der
jeweiligen Mitglieder addiert. Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller
Hinsicht wird die Anzahl der beschäftigten Ingenieure als Bauüberwacher für
Ingenieurbauwerke und/ oder für Verkehrsanlagen Straßenbau des Eignungsverleihers mit der Anzahl der beschäftigten Ingenieure als Bauüberwacher für Ingenieurbauwerke
und/ oder für Verkehrsanlagen Straßenbau des jeweiligen Bewerbers addiert.
2. geeignete Referenzen
Der Nachweis geeigneter Referenzen erfolgt durch Eigenerklärungen des Bewerbers/
der Bewerbergemeinschaft.
Anzugeben sind Referenzen über Bauüberwachungsleistungen, deren prägende, den
Kern ausmachende Tätigkeiten in den letzten fünf Jahren erbracht wurden.
Der Bewerber muss mindestens dreimal Bauüberwachungsleistungen erbracht haben.
Von den drei Referenzen müssen die Bauüberwachungsleistungen mindestens einmal
im Rahmen eines Autobahnprojektes und mindestens einmal für ein
Straßenbrückenprojekt und mindestens einmal für Verkehrsanlagen Straßenbau
erbracht worden sein.
Dabei muss die Leistungserbringung nach dem 01.01.2018 begonnen haben und die
prägende, den Kern ausmachende Tätigkeiten der Leistung müssen spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein.
Die Referenzen haben im Wesentlichen folgenden Angaben zu beinhalten:
- Bezeichnung des Projekts
- die beauftragten Leistungen (und Leistungsphasen)
- die Leistungszeit
- Auftraggeber samt eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV.
Eigenerklärung zur Einhaltung restriktiver Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Parallel zu den in diesem Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen Örtliche
Bauüberwachung wird vom Auftraggeber für das Projekt Ersatzneubau BW
Z1/Z1'_Überführung der A39 über die Innerste und DB-Strecke auch die Leistung
Bauoberleitung ausgeschrieben.
Es erfolgt eine Auftragslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Die Begrenzung
liegt bei 1 Auftrag. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen zwar an beiden
Vergabeverfahren teilnehmen kann und in beiden Vergabeverfahren ein Angebot
abgeben kann, wenn es zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde. Es erhält aber
maximal in einem der beiden Verfahren den Zuschlag.
Der Bieter hat in beiden Angeboten seine Priorität für den Fall anzugeben, dass er in
beiden Verfahren den Zuschlag erhalten würde.
Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten:
1. Für jedes Vergabeverfahren wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
2. Sollte ein Bieter bei beiden Vergabeverfahren das wirtschaftlichste Angebot
abgegeben haben, so entscheidet die vom Bieter mitgeteilte Priorität, in welchem
Verfahren er den Zuschlag erhält.
3. In dem Vergabeverfahren, in dem dieser Bieter aufgrund der Auftragslimitierung
keinen Zuschlag erhält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert
den Zuschlag.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de