Vergabe von Entsorgungsleistungen im Landkreis Friesland Referenznummer der Bekanntmachung: LKF 10/2023 EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenallee 1
Ort: Jever
NUTS-Code: DE94A Friesland (DE)
Postleitzahl: 26441
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.friesland.de/portal/seiten/ihre-abfallwirtschaft-in-friesland-901000904-20800.html
Postanschrift: Pohlandstraße 17
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01309
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://intecus.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Entsorgungsleistungen im Landkreis Friesland
Der Landkreis Friesland ist öffentlich‐rechtlicher Entsorgungsträger und nimmt diese Aufgabe durch den Fachbereich Umwelt wahr. Weitere Informationen lassen sich auch unter www.friesland.de aufrufen. Zur Erfüllung der Aufgaben und Verpflichtungen gemäß § 20 KrWG bedient sich der Landkreis Friesland Dritter. Die aktuellen Verträge laufen zum 31. Dezember 2024 aus und eine Neuausschreibung mit Leistungsbeginn zum 1. Januar 2025 ist notwendig. Die Leistung wird in drei Fachlosen
- Los 1 Sammlung von Restabfällen, Altpapier, Bioabfälle (nur Festland), Standplatzreinigung Altglascontainer, Containergestellung, Verwer-tung von Altpapier – Sperrmüllsammlung und Betrieb der Abfallum-schlagstation Wangerooge
- Los 2 Sammlung, Transport und Verwertung von Sperrmüll (Festland), so-wie Übernahme/Verwertung des angelandeten Sperrmülls von Wangerooge in Harlesiel, Sammlung und Transport von Baum- und Strauchschnitt, Betrieb des WSH Varel-Hohenberge und Grünabfall-annahmestelle Sande, Containergestellung und Transportleistungen für
Varel‐Hohenberge und Containertransporte ab Hafen Harlesiel
- Los 3 Sammlung und Entsorgung von Problemstoffen aus dem Landkreis Friesland
neu vergeben. Die Beauftragung erfolgt auf Grundlage von § 22 KrWG. Die Einzelheiten ergeben sich aus der vorliegenden Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Bestandteilen der Ausschreibung, insbesondere den Bewerbungsbedingungen und den Vertragsbedingungen.
Sammlung von Restabfällen, Altpapier, Bioabfällen (Festland), Standplatzreinigung Altglascontainer, Containergestellung, Verwertung von Altpapier, Sperrmüllsammlung, Betrieb der Abfallumschlagstation
Jever, DE
Die in Los 1 zu erbringende Leistung umfasst folgende Leistungsbestandteile:
- Restmüllabfuhr auf dem Festland und Beförderung nach Wiefels sowie Gestellung und Transport von Restmüllgroßcontainern für Campingplätze,
- Biomüllabfuhr auf dem Festland und Transport nach Wiefels,
- Abfuhr von Altpapier auf dem Festland,
- Behälterdienst für Restmüll‐, Biomüll‐ und Altpapierbehälter auf dem Festland
- Standplatzreinigung für die Altglasdepotcontainer auf dem Festland
- Abfuhr von Restmüll, Altpapier (Leerung der Behälter) und Sperrmüll (inkl. Schonen-der Sammlung) sowie Durchführung des Behälterdienstes und der Standplatzreini-gung für die Altglasdepotcontainer auf Wangerooge,
- Betrieb der Abfallumschlagstation Wangerooge, Umschlag inkl. Gestellung aller Con-tainer, Verschiffung und Bereitstellung für den Weitertransport auf dem Festland von diversen Abfallfraktionen sowie Nachtransport von Containern auf dem Fest-land,
- Containergestellung für den Wertstoffhof Varel‐Hohenberge für Altpapier,
- Containergestellung und ‐abfuhr für Altpapier sammelnde Vereine,
- Verwertung von Altpapier.
Der Vertrag verlängert sich zweimalig um zwei Jahre, bis zum 31. Dezember 2032 bzw. bis zum 31. Dezember 2034, wenn der Vertrags nicht 6 Monate vor Vertragsende, also bis zum 30. Juni 2030 bzw. bis zum 30. Juni 3032, durch den Auftraggeber gekündigt wird (einseitiges Kündigungsrecht des Auftraggebers).
Sammlung Sperrmüll und Baum-/Strauchschnitt, Übernahme Sperrmüll Wangerooge und Verwertung; Betrieb WSH inkl. Container-/Transportleistungen, Betrieb Annahmestelle Sande; Containertransporte ab Hafen
Jever, DE
Die wesentlichen Leistungen sind:
- Die Abfuhr vom Festland von
Sperrmüll (inkl. Altholzbestandteile) sowie Elektroaltgeräte (schonende Sammlung) und Altmetall, inkl. Entgegennahme von Anmeldungen,
Baum- und Strauchwerk aus der Straßensammlung (inkl. Entgegennahme von Anmeldungen)
- Baum- und Strauchwerk aus der Sammlung an festen Sammelstellen,
- Betrieb der Grünabfallannahmestelle Sande,
- Betrieb des WSH Varel‐Hohenberge,
- die Gestellung von Containern für den WSH Varel-Hohenberge sowie Nachtransport der zu stellenden Container für die folgenden Abfälle
Restsperrmüll (2 Container),
Möbelaltholz (1 Container),
Baum- und Strauchwerk (2 Container),
Altmetall (1 Container),
Restabfallsäcke (1 Container mit Deckel),
Bioabfall (lose) und Bioabfallsäcke (1 Container).
- Übernahme von Containern am Hafen Harlesiel sowie Nachtransport der übernom-men Container für folgende Abfälle aus Wangerooge
Restsperrmüll,
Altholz (Möbel und Bauholz),
Altmetall.
- Übernahme und Nachtransport von Kompost ab der Entsorgungsanlage in Wiefels zum Wertstoffhof Varel-Hohenberge
- Verwertung von folgenden Abfällen
Sperrmüll aus der Abfuhr vom Festland (inkl. Altholzbestandteile),
Restsperrmüll (altholzentfrachtet) vom WSH Varel‐Hohenberge und von Wangerooge,
Altholz (Möbel + Bauholz) aus Wangerooge, das aus Möbelaltholz und sonsti-gen Althölzern, wie Bauholz, Gartenzäune etc. besteht,
Möbelaltholz vom WSH Varel‐Hohenberge,
Altmetall aus der Abfuhr vom Festland, vom WSH Varel-Hohenberge und von Wangerooge
- Verwiegung (inkl. Dokumentation).
Der Vertrag verlängert sich zweimalig um zwei Jahre, bis zum 31. Dezember 2032 bzw. bis zum 31. Dezember 2034, wenn der Vertrags nicht 6 Monate vor Vertragsende, also bis zum 30. Juni 2030 bzw. bis zum 30. Juni 3032, durch den Auftraggeber gekündigt wird (einseitiges Kündigungsrecht des Auftraggebers).
Sammlung und Entsorgung von Problemstoffen aus dem Landkreis Friesland
Jever, DE
Sammlung (mobile Problemstoffsammlung, Annahme an Ensorgungsanlagen des Landkreises, Bereitstellung einer stationären Annahmestelle für gewerbliche Kleinmengen, Übernahme an stationären Problemstoffannahmestellen im Handel) sowie die Entsorgung der angenommenen und übernomenen Problemstoffe
Der Vertrag verlängert sich zweimalig um zwei Jahre, bis zum 31. Dezember 2032 bzw. bis zum 31. Dezember 2034, wenn der Vertrags nicht 6 Monate vor Vertragsende, also bis zum 30. Juni 2030 bzw. bis zum 30. Juni 3032, durch den Auftraggeber gekündigt wird (einseitiges Kündigungsrecht des Auftraggebers).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
– Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB,
– Für Unternehmen, die im Handels- bzw. Berufsregister eingetragen sind: Nachweis über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvor-schriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
– Eigenerklärung über eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. gesetzl.
Unfallkasse und Beitragsleistungen.
– Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall:
Los 1
- Personen- und Sachschäden: 1.000.000 €
- Vermögensschäden: 500.000 €
Dem vergleichbar wäre eine Versicherung über 1.5 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Los 2
- Personen- und Sachschäden: 3.000.000 €
- Vermögensschäden: 500.000 €
Dem vergleichbar wäre eine Versicherung über 3.5 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Los 3
- Personen- und Sachschäden: 2.000.000 €
- Vermögensschäden: 500.000 €
Dem vergleichbar wäre eine Versicherung über 2.5 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Bei Angebot auf alle 3 Lose muss die Betriebshaftpflichtversicherung eine Höhe von 6 Mio. für Personen- und Vermögensschäden sowie 1,5 Mio. für Vermögensschäden ausweisen. Dem vergleichbar wäre eine Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden über 7,5 Mio.
Los 1:
- Erklärung über Referenzen: Übersicht mindestens einer vergleichbaren Leistung der letzten 3 Jahre unter Nennung des Auftragsgegenstandes, des Auftraggebers sowie der Leistungszeit. Mindestanforderung ist eine Referenz über die Sammelmenge von 18.000 Tonnen Restabfall pro Jahr.
- Efb-Zertifikat (gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) oder gleichwertiger Nachweis/Qualifikation bei ausländischen Bietern für Sammlung und Beförderung der folgenden Abfallschlüsselnummern:
gemischte Siedlungsabfälle (20 03 01),
biologisch abbaubare Abfälle (20 02 01),
Pappe und Papier (20 01 01) sowie Verpackungen aus Papier und Pappe (15 01 01),
- Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte),
- Benennung der vorgesehenen Fahrzeuge (Anzahl, Fahrzeugtyp (Heck-/Front-/Seitenlader), Fahrzeugachsen, zul. Gesamtgewicht/Nutzlast, Hersteller, Antrieb) sowie der personellen Besatzung der Fahrzeuge (Festland + Wangerooge),
- Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen Abfallabfuhrlogistik (Festland):
- Fahrzeugtyp
- kalkulierte Anzahl der Fahrzeuge (auf 0,5 Fahrzeuge genau)
- kalkulierte tägliche Betriebszeit
- bei Wechselbehälterbetrieb: kalkulierte Anzahl Transportfahrzeuge.
- Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen Abfallabfuhrlogistik (Wangerooge):
- Fahrzeugtyp,
- kalkulierte Anzahl der Fahrzeuge (auf 0,5 Fahrzeuge genau),
- kalkulierte tägliche Betriebszeit
- Darstellung, wie Standplätze mit Einschränkungen bei der Sammlung (kein Einsatz herkömmlicher Drei-Achs-Fahrzeuge möglich) entsorgt werden sollen.
- Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen Logistik und zur vorgesehenen Papier-verwertungskette
- etwaige Behandlungsanlagen und Logistikkette bis zur Papierfabrik
- Angabe der Papierfabrik
- Ausfallkonzept Altpapierverwertung: Ausführliche Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption, wie bei Anlagenstillständen (z. B. bei Revision) die weitere kontinuierliche Abnahme der Abfälle gewährleistet bleibt. Dabei ist auch anzugeben, ob eine Mitgliedschaft in einem Ausfallverbund für Behandlungsanlagen besteht, welche Mitglieder dem Verbund angehören und welche Abfallannahmeka-pazitäten vorhanden sind (vom Bieter selbst bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher beizubringen)
Los 2
- Efb-Zertifikat (gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) oder gleichwertiger Nachweis/Qualifikation bei ausländischen Bietern für Sammlung und Beförderung der folgenden Abfallschlüsselnummern:
Sperrmüll (20 03 07),
Metalle (20 01 40),
gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21*, 20 01 23* und 20 01 35* fallen (20 01 36).
gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile 66) enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen (20 01 35*)
- Erklärung über Referenzen: Übersicht mindestens einer vergleichbaren Leistung der letzten 3 Jahre unter Nennung des Auftragsgegenstandes, des Auftraggebers sowie der Leistungszeit
- Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte),
- Benennung der vorgesehenen Fahrzeuge (Anzahl, Fahrzeugtyp (Heck-/Front-/Seitenlader), Fahrzeugachsen, zul. Gesamtgewicht/Nutzlast, Hersteller, Antrieb) sowie der personellen Besatzung der Fahrzeuge,
- Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen Logistik
- Grundzüge der Logistik: Einsammlung (Fraktionen), etwaiger Umschlag, Ziel-anlagen,
- Angabe zu allen vorgesehenen Sperrmüll‐Behandlungsanlagen und ihren Betreibern:
- Efb‐Zertifikat des Betreibers: Tätigkeit: „Behandeln“ für den Abfallschlüssel 20 03 07; für ausländische Anlagen ist ein gleichwertiger Nachweis vorzulegen
- kurze technische Beschreibung der vorgesehenen Behandlung (die wichtigs-ten Schritte sowie die entstehenden Behandlungsfraktionen mit %‐Angaben).
- Ausfallkonzept: Ausführliche Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption, wie bei Anlagenstillständen (z. B. bei Revision) die weitere kontinuierli-che Abnahme der Abfälle gewährleistet bleibt. Dabei ist auch anzugeben, ob eine Mitgliedschaft in einem Ausfallverbund für Behandlungsanlagen besteht, welche Mitglieder dem Verbund angehören und welche Abfallannahmekapazitäten vorhanden sind (vom Bieter selbst bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher beizubringen).
Los 3:
- Erklärung über Referenzen: Übersicht mindestens einer vergleichbaren Leistung der letzten 3 Jahre unter Nennung des Auftragsgegenstandes, des Auftraggebers sowie der Leistungszeit
- Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte ),
- Nachweis der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) für die Tätigkeiten „Einsammeln“ und „Befördern“ für alle Abfallschlüssel gemäß Preisblatt für Los 3. Ausländische Bieter haben eine vergleichbare Qualifikation nachzuweisen
- Darstellung der im Auftragsfall vorgesehenen logistischen Durchführung des Auf-tragsgegenstandes mit Angaben zu
- der für die Erfassung vorgesehenen Fahrzeugarten und Größe (mit Abbil-dungen/Fotos),
- Standort des Fahrzeugs (von dem aus die Sammeltouren durchgeführt wer-den sollen) und Zielanlage (Zwischenlager),
- Art und Ort des vorgesehenen Handlings (Vorsortierung/Verpackung, ggf. Nachsortierung, Umfüllung u. Ä.).
- Nachweis der Einhaltung der Anforderungen der TRGS 520 durch das bzw. die vorge-sehene(n) Sammelfahrzeug(e) oder Nachweise gleichwertiger Art; Nachweise der Fahrzeugprüfung/Abnahme nach TRGS 520 – Prüfbericht nicht älter als ein Jahr zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung,
- Nachweis der Fahrzeugzulassung gemäß Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) für das bzw. die vorgesehene(n) Sammelfahr-zeug(e),
- Angaben und Nachweise zu den vorgesehenen Mitarbeitern für die Sammlung und Beförderung sowie Annahme von Problemstoffen
- Angabe der Anzahl und des Tätigkeitsbereiches der vorgesehenen Mitarbeiter für die Sammlung und Beförderung von Schadstoffen mit folgenden An-gaben für jeden Mitarbeiter: Tätigkeitsbereich, Qualifikation.
- Nachweis der Ausbildung des verantwortlichen Mitarbeiters für das vorgese-hene Sammelfahrzeug oder die vorgesehenen Sammelfahrzeuge als Fachkraft gemäß TRGS 520 und Nachweis der erforderlichen Fortbildungen gemäß TRGS 520 sowie Nachweis der Schulung als beauftragte Personen gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung oder Nachweise gleichwertiger Art.
- Nachweis der Schulung des Fahrzeugführers oder der Fahrzeugführer gemäß der einschlägigen Gefahrgutvorschriften (GGVSEB/ADR) beispielsweise durch Vorlage der gültigen ADR-Bescheinigung des Fahrzeugführers oder Nachweise gleichwertiger Art.
- Darstellung der weiteren Entsorgungswege ab Zwischenlager: je Abfallart Angaben zur weiteren Entsorgungskette bis zur letztlich abnehmenden Anlage, in welcher die betreffenden Abfälle behandelt oder abgelagert werden sollen.
- Benennung der vorgesehenen Anlage bzw. Anlagen zur Entsorgung von Schadstoffen. Insbesondere sind Angaben zu Zwischenlagern, Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen zu machen.
- Nachweis der Eignung der Anlage bzw. Anlagen zur Entsorgung von Schadstoffen (vorgesehene Zwischenlager, Verwertungs- bzw. Beseitigungsanla-gen) mit folgenden Angaben zu jeder angegebenen Anlage: Nachweis der Betriebsgenehmigung, Nachweis der für die Entsorgung zugelassenen Abfallarten, Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder Nachweise gleichwertiger Art für die Entsorgung von Schadstof-fen.
- Nachweis der Verfügbarkeit der in den genannten, vorgesehenen Anlage bzw. Anlagen zur Entsorgung von Schadstoffen zum Leistungsbeginn durch Annahmeerklärungen von Entsorgungsanlagen bzw. Verträge mit Entsor-gungsanlagen, vorhandene Zuweisungsbescheide der NGS oder gleichwerti-ge Nachweise.
- Befindet sich eine vorgesehene Anlage zur Beseitigung außerhalb des Landes Niedersachsen, ist eine schriftliche Zustimmung der Zuweisungsfähigkeit zu dieser Anlage der NGS einzureichen.
- Ausfallkonzept: Ausführliche Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption, wie bei Anlagenstillständen (z. B. bei Revision) die weitere kontinuierli-che Abnahme der Abfälle gewährleistet bleibt. Dabei ist auch anzugeben, ob eine Mitgliedschaft in einem Ausfallverbund für Behandlungsanlagen besteht, welche Mitglieder dem Verbund angehören und welche Abfallannahmekapazitäten vorhan-den sind (vom Bieter selbst bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher beizubringen).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung erfolgt ausschließlich im Besein des Auftraggebers sowie dessen Berater. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
E-Mail:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.