Sanierung "Waldbad Bomlitz", Vergabeverfahren TGA-Elektro Referenznummer der Bekanntmachung: BäB 05/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Poststraße 4
Ort: Walsrode
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29664
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Böke Rechtsanwälte
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://badbt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung "Waldbad Bomlitz", Vergabeverfahren TGA-Elektro
Der Auftraggeber beabsichtigt, das Waldbad Bomlitz zu erhalten, grundsätzlich zu sanieren sowie zu modernisieren. Mit diesem Vergabeverfahren werden Leistungen der Leistungsphasen 3 und 5 bis 9 (vgl. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI) der Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) und 8 (Gebäudeautomation) vergeben, vgl. § 53 Abs. 2 Nr. 4, 5 und 8 HOAI.
Hans-Böckler-Str. 36 29699 Bomlitz
An der Bädergesellschaft Böhmetal mbH ist die Kommunale Dienstleistungen Böhmetal GmbH mit ihren Gesellschaftern Stadt Walsrode und Stadt Bad Fallingbostel zu 100 % beteiligt. Die Gesellschaft ist für zwei Hallenbäder, ein Freibad und ein Strandbad verantwortlich, u.a. für das Waldbad Bomlitz. Das Waldbad Bomlitz, Hans-Böckler-Str. 36, 29699 Bomlitz, wurde Ende der 1970er-Jahre auf einer attraktiv gelegenen Fläche von rd. 40.000 m² errichtet und ist für die Region eine wichtige, im Heidekreis und auch in Niedersachsen zentral gelegene Sportstätte und Freizeiteinrichtung. Es umfasst vier Becken sowie verschiedene, ineinandergreifende Gebäude mit den Funktionen Eingang, Umkleiden und Sanitär, Kiosk, Technik sowie Ausschwimmhalle. Das Waldbad zeigt erhebliche Reparaturnotwendigkeiten sowie einen stark erhöhten baulichen und anlagentechnischen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Zuletzt wurde in den vergangenen Jahren das Hallenbad instandgesetzt. Ziel des Auftraggebers ist es, das Waldbad Bomlitz zu erhalten, grundsätzlich zu sanieren sowie zu modernisieren. Die Zahl der Badegäste hat in den letzten Jahren stark abgenommen, sodass die Größe der Wasserflächen zur Disposition steht. Das Sanitär- und Umkleidegebäude hat einen Bauunterhaltungsstau und soll künftig auch durch Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Ebenfalls stellt das Nutzungsverhalten völlig andere Anforderungen an die Disposition der Badeeinrichtung als noch zur Errichtung. Funktionale Mängel im Eingangsbereich, den Umkleiden und den Sanitärräumen sind zu ermitteln und auf den derzeitigen Bedarf anzupassen. Vorschläge für eine Attraktivierung der Beckenlandschaft und Aufenthaltsbereiche sind erwünscht.
Das bestehende Freibad soll durch eine umfängliche Aufarbeitung der Becken und der Umkleide- und Sanitärbereiche mit jeweils barrierefreier Ausgestaltung ferner zu einem Ort sozialer Integration werden. Weiter sind Modernisierungen der technischen Anlagen der Heizung und der Schwimmbadwassertechnik im Hinblick auf den Einsatz von regenerativer Energien vorgesehen. Beabsichtigt ist ferner eine Erneuerung der Grundausstattung und eine Verbesserung der Nutzbarkeit der Freizeiteinrichtung. Im Rahmen dessen sollen die Umkleide- und Sanitärbereiche mitsamt der Duschbereiche und der Toilettenanlagen sowie der Sanitätsraum und die Schwimmmeisterbüros saniert werden. Die Entstehung einer Aufdach-, Solarthermie- und PV-Eigenstromanlage sind zu planen. Auch die technischen Anlagen der Heizung und der Schwimmbadwassertechnik sollen saniert werden. Hierbei sollen regenerative Energien zum Einsatz kommen, um das Erreichen der Klimaschutzziele unterstützen zu können. Zu planen sind zudem eine Sanierung des Nichtschwimmerbeckens sowie eine energetische und betriebliche Optimierung des Sprungturmbereichs. Auch hier ist der Einsatz erneuerbarer Energien vorgesehen. Weiterhin ist eine Neugestaltung des Schwimmbeckens mit einer Anpassung der Größe angedacht. Hier soll es zukünftig sechs statt acht Bahnen geben, um auch weiterhin den Erhalt von Schwimmsport- und Wettkampfsport zu gewährleisten und gleichzeitig die Verdunstung und den Wärmeverlust des Beckens zu reduzieren. Im Zuge der Beckenanpassung ist eine Anpassung der angrenzenden Liege- und Ruhebereiche vorzusehen.
Das Freibad ist zudem mit barrierefreien Bereichs- und Beckenzugängen zu versehen, um die soziale Integration zu fördern und eine Nutzbarkeit durch verschiedene Bevölkerungsgruppen sicherzustellen. Mit der Sanierung soll auch die Qualität der Nutzbarkeit und der betrieblichen Abläufe gesteigert werden. Gleichzeitig liegt es im Interesse des Auftraggebers, die Erreichung der Klimaschutzziele durch die Umrüstung auf regenerative Energien zu unterstützen.
Die Summe aus Investitions- und Betriebskosten ist über die Lebensdauer des Gebäudes zu minimieren. Ein minimaler Energieverbrauch, minimale Kosten bei voller Versorgung und Aufrechterhaltung des Nutzerkomforts sowie die nachhaltige Reduzierung der Umweltbelastungen sind wichtige Ziele. Eine überzeugende funktionale Qualität in energetischer und bauökologischer Hinsicht ist maßgeblich. Die technische Gebäudeausrüstung soll schlank ausgeführt werden und mit möglichst wenig aktiven technischen Komponenten auskommen.
Die Gesamtkoordination aller Planungsbeteiligter übernimmt der Objektplaner Gebäude und Freianlagen.
Der Auftraggeber erhält aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" Zuwendungen weitergeleitet. Die zuwendungsrechtlichen Vorgaben sind unbedingt einzuhalten. Zur Vorbereitung und Bearbeitung des Zuwendungsantrags, Prüfung der Machbarkeit und zur Vorbereitung weiterer Maßnahmen hat die Vergabestelle bereits Planungsleistungen erbringen lassen, die im Wesentlichen die Leistungsphasen 1-3 der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude, Freianlagen und Technische Ausrüstung umfassten. Die Leistungsergebnisse werden im Verfahren zur Verfügung gestellt.
Die mit diesem Verfahren abgefragten Ingenieurleistungen betreffen die Technische Ausrüstung, LPH 3 und 5-9 der Anlagengruppen 4, 5 und 8 nach § 53 Abs. 2 Nr. 4, 5 und 8 HOAI . Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen/Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung.
Das Honorar wird unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart werden. Bieter haben u.a. die Möglichkeit, einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag auf die Grundleistungen anzubieten.
Die abgefragten Leistungen stellen ein Los der Planungsleistungen dar. In weiteren Verfahren, die bereits laufen, werden Leistungen der Objektplanung Gebäude und Freianlagen, Tragwerksplanung und TGA-HLS abgefragt.
Das angegebene Datum des Endes der Vertragslaufzeit ist ein Schätzwert. Das tatsächliche Leistungsende für den Auftragnehmer ist vom Abschluss der zuletzt beauftragten Beauftragungsstufen abhängig und kann insbesondere bei Durchführung der Beauftragungsstufe 3 nach dem genannten Termin liegen.
Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber wird die Leistungen in maximal drei Beauftragungsstufen beauftragen. In Beauftragungsstufe 1 wird zunächst jeweils die Leistungsphase 3 nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI für die Anlagengruppen 4, 5 und 8 beauftragt. In den weiteren Beauftragungsstufen wären vom Auftragnehmer im Wege der Vertragserweiterung zu erbringen:
- Leistungsphasen 5 bis 7 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI für die für die Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Beauftragungsstufe 2),
- sowie die Leistungsphasen 8 und 9 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI für die Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Beauftragungsstufe 3).
Der Auftraggeber ist in der Beauftragung der weiteren Beauftragungsstufen nach Beauftragungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen.
Zu erbringen sind ferner Besondere und Zusatzleistung laut Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Interessen und zu Beteiligungen/wirtschaftlichen Verknüpfungen
2. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet
3. Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister. Ist der Bieter im Handels- oder Partnerschaftsregister oder einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters eingetragen, ist über die Eintragung ein aktueller Nachweis des Registers beizufügen (z.B. Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug, Kopie ausreichend, aktueller Stand). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes in einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorzulegen
4. Benennung einer für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Person mit Angabe zur Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur (w/m/d) nach den Ingenieurgesetzen der Länder zu tragen oder in Deutschland als Ingenieur (w/m/d) tätig zu werden und Angabe der Registereintragung der Person.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen Ingenieur benennen. Vgl. siehe Ziffer III.2.1.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen, aber nicht für den geforderten Nachweis, Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung. Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit dem Angebot alle vorgenannten Erklärungen abgeben und - soweit zutreffend - den Nachweis nach vorstehender Ziffer 3. vorlegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate und noch gültig, Kopie ausreichend) mit Deckungssummen von mindestens EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 1,5 Mio. für sonstige Schäden, jährlich mindestens zweifach maximiert. Alternativ verbindliche Erklärung des Bieters zur Verpflichtung, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 1,5 Mio. für sonstige Schäden, jährlich mindestens zweifach maximiert, abzuschließen und Nachweis durch Vorlage der Bestätigung eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen (in diesem Fall ist eine Bestätigung des Versicherers erforderlich, nicht eines Versicherungsmaklers, Kopie der Bestätigung ist ausreichend, Vorlage mit dem Angebot). Bei Bietergemeinschaften ist jeweils einer der vorgenannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Technische Ausrüstung Elektro und Gebäudeautomation) der letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Alle Werte sind netto anzugeben, also ohne Umsatzsteuer.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen, aber nicht für den geforderten Nachweis, Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die vorgenannten Angaben machen und den Nachweis nach Ziffer 1 erbringen.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen beide gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist mit dem Angebot vorzulegen (vgl. Anlage 5 der Vergabeunterlagen).
Mindestanforderung: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate und noch gültig, Kopie ausreichend) mit Deckungssummen von mindestens EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 1,5 Mio. für sonstige Schäden, jährlich mindestens zweifach maximiert. Alternativ verbindliche Erklärung des Bieters zur Verpflichtung, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 1,5 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 1,5 Mio. für sonstige Schäden, jährlich mindestens zweifach maximiert, abzuschließen und Nachweis durch Vorlage der Bestätigung eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen (in diesem Fall ist eine Bestätigung des Versicherers erforderlich, nicht eines Versicherungsmaklers, Kopie der Bestätigung ist ausreichend, Vorlage mit dem Angebot). Bei Bietergemeinschaften ist jeweils einer der vorgenannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Angabe der Referenzprojekte, die alle nachstehenden Kriterien erfüllen:
- über Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5 nach § 53 Abs. 2 HOAI (oder vergleichbare Leistungen),
- für den Umbau, die Erweiterung oder die Sanierung eines Gebäudes,
- bei denen mindestens die Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI der Anlagengruppen 4 und 5 (oder vergleichbare Leistungen) beauftragt wurden, wobei LPH 7 erbracht und in LPH 8 mindestens die Nutzungsübergabe erfolgt sein muss,
- das Projekt in den genannten Anlagengruppen jeweils mindestens in Honorarzone II einzuordnen war,
- die Nutzungsübergabe nicht vor dem 01.01.2018 erfolgte,
- mit Mindestbaukosten von zusammen EUR 0,2 Mio. netto in Kostengruppen 440 und 450 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten).
Erforderlich ist für jede Referenz jeweils die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, des Gebäudetyps, der Auftragsart (insbesondere ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (Anlagengruppen, beauftragte und erbrachte Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr sowie Datum der Nutzungsübergabe), der Baukosten in den Kostengruppen 440 und 450 netto nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten), der jeweiligen Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar) und des eigenen Rechnungswertes.
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, die Zahl der Führungskräfte und die Anzahl der beschäftigten Ingenieure (umgerechnet auf Vollzeitstellen) der letzten 3 Jahre und aktuell ersichtlich ist. Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Angebots.
3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt, möglichst unter Angabe des Unterauftragnehmers.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die vorgenannten Angaben machen. Bei den Referenzen nach Ziffer 1. müssen die Anforderungen allerdings nur von der Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt werden.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), ist dies bei Angebotsabgabe kenntlich zu machen und nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. Verpflichtungserklärung). § 47 Abs. 1 S. 3 VgV ist zu beachten.
Mindestanforderung: Angabe von mindestens einem Referenzprojekt, das alle nachstehenden Kriterien erfüllt:
- über Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5 nach § 53 Abs. 2 HOAI (oder vergleichbare Leistungen),
- für den Umbau, die Erweiterung oder die Sanierung eines Gebäudes,
- bei denen mindestens die Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI der Anlagengruppen 4 und 5 (oder vergleichbare Leistungen) beauftragt wurden, wobei LPH 7 erbracht und in LPH 8 mindestens die Nutzungsübergabe erfolgt sein muss,
- das Projekt in den genannten Anlagengruppen jeweils mindestens in Honorarzone II einzuordnen war,
- die Nutzungsübergabe nicht vor dem 01.01.2018 erfolgte,
- mit Mindestbaukosten von zusammen EUR 0,2 Mio. netto in Kostengruppen 440 und 450 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten).
Erforderlich ist die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, des Gebäudetyps, der Auftragsart (insbesondere ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (Anlagengruppen, beauftragte und erbrachte Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr sowie Datum der Nutzungsübergabe), der Baukosten in den Kostengruppen 440 und 450 netto nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten), der jeweiligen Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar) und des eigenen Rechnungswertes.
§ 75 Abs. 2, 3 VgV: Benennung einer für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Person mit Angabe zur Berechtigung, die Berufsbezeichnung Ingenieur (w/m/d) nach dem Ingenieurgesetzen der Länder zu tragen oder in Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur (w/m/d) nach den Ingenieurgesetzen der Länder zu tragen oder in Deutschland als Ingenieur (w/m/d) tätig zu werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung von Angeboten wird unverzüglich nach Ablauf der Angebotsabgabefrist durchgeführt.
Zum Öffnungstermin der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.
2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat. Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich.
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist.
4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal.
5. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig.
6. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt.
7. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals DTVP bzw. den dortigen Support.
8. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen.
9. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y596TBB
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannten Fristen von 10 bzw. 15 Kalendertagen laufen auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge zurückgewiesen hat.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.