ÖBÜ inkl. Nachtragsmanagement für Verkehrsanlagen mit Sanierung Ingenieurbauwerke (Brücken) Referenznummer der Bekanntmachung: NOW-2023-0394-LI

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
Postanschrift: Gradestraße 18
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18b2885a666-4fdeddd7ef7e7740
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ÖBÜ inkl. Nachtragsmanagement für Verkehrsanlagen mit Sanierung Ingenieurbauwerke (Brücken)

Referenznummer der Bekanntmachung: NOW-2023-0394-LI
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71521000 Baustellenüberwachung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

II.1.4) Kurze Beschreibung:

Die Autobahn 1 (A 1), die so genannte "Hansalinie", führt von Oldenburg in Holstein bis nach Saarbrücken und dient der Anbindung des Ruhrgebietes an die norddeutschen Seehäfen Bremen, Hamburg und Lübeck sowie zur Abwickl

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71521000 Baustellenüberwachung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

AS Wildeshausen/AS Groß Ippener, Kreis Oldenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Örtliche Bauüberwachung

1.1 Erstellen eines Personaleinsatzplanes und Übergabe an den AG spätestens zu Baubeginn, regelmäßige Fortschreibung des Personaleinsatzplanes

1.2 Plausibilitätsprüfung der Absteckung

1.3 Mitwirken beim Einweisen des Bauauftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)

1.4 Teilnahme an sämtlichen Baubesprechungen und Protokollerstellung

1.5 Überwachung der Ausführung der Bauleistung gemäß HVA B-StB

1.6 Führen eines handschriftlichen Bautagebuches, Dokumentation des Baugeschehens/Bauablaufs. Bearbeitung der hierfür vorgesehenen Formblätter gem. HVA B-StB, Teil 3

1.7 Überwachen der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag, den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Vorschriften und Gesetzen und den Vorgaben des Auftraggebers

1.8 Überwachung der bauvertragsgemäßen Entsorgung gefährlicher Abfälle i. S. d. KrWG. Anwendung des elektronischen Nachweisverfahrens (eANV) gemäß NachwV unter Nutzung eigener Signaturkarte und Lesegerät.

1.9 Mitwirken bei der Überwachung der vertraglich vereinbarten Termine und Fristen

1.10 Unverzügliche Information der Bauüberwachung über erkennbare Änderungen der vertraglich zwischen dem Bauauftragnehmer und dem Bauherrn vereinbarten Bauleistung einschließlich Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung sowie Mengenänderungen

1.11 Überwachung des Einsatzes der anderen Unternehmer auf Übereinstimmung mit den im Bauvertrag genannten anderen Unternehmer

1.12 Dokumentation der Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung, sowie Leistungs-/ bzw. Mengenänderungen im Bautagebuch

1.13 Verlangen bzw. Veranlassung der Eignungs-, Eigenüberwachungs-, ggf. Fremdüberwachungs- und Kontrollprüfungen und Auswertung

1.14 Gemeinsame Aufmaße mit den ausführenden Unternehmen

1.15 Prüfung der Aufmaße, Mengenberechnungen und Rechnungen sowie sonstiger zahlungsbegründeter Unterlagen

1.16 Fortschreibung der zahlungsbegründeten Unterlagen in Hinblick auf die Schlussrechnungslegung und -prüfung, Kostenkontrolle mit Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme, Zusammenstellung der Schlussrechnungsakte

1.17 Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungseingang zu prüfen, festzustellen und dem AG vorzulegen. Die Prüfung und Feststellung von Schlussrechnungen ist so abzuschließen, dass die fristgerechte Leistung der Schlusszahlung durch den AG, wie in § 16 Nr. 3 (1) VOB/B vorgesehen, sichergestellt ist.

1.18 iTWo-Bauabrechnung: die Bauabrechnung ist mit dem DV-System "iTWo" zu prüfen. Die Auftragnehmer der Bauleistungen müssen dazu zu jeder Abschlagsrechnung und zur Schlussrechnung die Daten auch in

digitalem Format gemäß REB VB 23.003 (DA 11) auf Datenträger mitliefern.

1.19 Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile sowie der Gesamtanlage und beim Zusammenstellen der im Bauvertrag geforderten Unterlagen (Funktionsfähigkeit der Straßenanlage, Entwässerungsanlagen und Brückenanlagen vor Verkehrsfreigabe)

1.20 Überwachen der Ausführung aller Tragwerke auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis

1.21 Fotodokumentation mit digitaler Dokumentation des täglichen Baufortschritts und regelmäßige Weiterleitung der digitalen Fotodokumentation mit Datums- und Ortsangabe und Inhaltsbezeichnung an den Auftraggeber

1.22 Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen

1.23 Mitwirken bei bauvertraglichen Abnahmen

1.24 Mitwirken bei behördlichen Abnahmen

1.25 Überwachen der Räumungs- und Rekultivierungsmaßnahmen der Baustelle und der Baubetriebsflächen

1.26 Die Örtliche Bauüberwachung ist u. a. verantwortlich dafür, dass

• keine Arbeiten ausgeführt werden, für die zur Bauausführung freigegebene Ausführungsunterlagen nicht vorliegen,

• keine prüfpflichtigen Baubehelfe benutzt werden, die noch nicht geprüft und abgenommen sind,

• alle Bauvorgänge, bei denen Kräfte in den Baugrund oder das Bauwerk eingeleitet werden, mit den geprüften Standsicherheitsnachwiesen übereinstimmen,

• der Unternehmer seiner Verpflichtung gemäß § 11 der BDV-StB nachkommt. Die Örtliche Bauüberwachung hat einzuschreiten, wenn der Unternehmer die Vorschriften über die Sicherheit auf der Baustelle verletzt, besonders auch dann, wenn die Baustelle ruht oder die Arbeiten unterbrochen sind. Sie trägt die Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle, wenn das einzelne Bauwerk abgenommen, die Baumaßnahme als Ganzes aber noch nicht fertiggestellt ist.

• Alle bei der Bauüberwachung festgestellten Verstöße oder sonstige bedeutsame Umstände oder Ereignisse sind unter Angabe von Tag und Stunde aktenkundig zu machen. Besondere Ereignisse wie z. B. Unfälle sind von dem die Bauaufsicht führenden Beschäftigten dem Baubevollmächtigten anzuzeigen.

1.27 Der Zustand von Wegen, Geländeoberflächen und dergleichen ist - soweit notwendig - vor Baubeginn gemeinsam mit dem Bauunternehmer und den Baulastträgern festzustellen. Das Ergebnis ist in einer Niederschrift festzuhalten und von den Beteiligten zu unterzeichnen

1.28 Sofortige Benachrichtigung des AGs bei Zerstörung oder Änderung von Lagefestpunkten des Landes- und des Sondernetzes bzw. von Höhenfestpunkten

1.29 Aufnahme von Flur-, Wege- und sonstigen Schäden und deren sofortige Weitermeldung an den AG

1.30 Prüfen der Bestandspläne und Bestandsübersichtspläne konstruktiver Bauwerke

1.31 Prüfen von Bauwerksbüchern

1.32 Überwachen der Verkehrssicherheitspflicht

1.33 Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung

1.34 Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen.

1.35 Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe (z. B. Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen),

1.36 Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfungen,

1.37 Ingenieurtechnische Kontrolle der Bewehrung vor dem Betonieren und Freigabe zur Betonage,

1.38 Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung der Brückenausstattung,

1.39 Betontechnologische Beratung,

1.40 Kontrolle der auf der Baustelle zu erbringenden Korrosionsschutzarbeiten,

2. Leistungen nach Abschluss der ÖBÜ vor Ort

• Prüfung der Schlussrechnung

• Überwachung der Mängelbeseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel

3. Nachtragsmanagement

Der Vertragszeitraum beginnt Anfang 2025 und endet voraussichtlich Anfang 2026.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Projektteams /Gewichtung / Gewichtung: 30,00
Qualitätskriterium - Name: Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine/Gewichtung / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Umgang mit der Aufgabenstellung/Gewichtung / Gewichtung: 30,00
Preis - Gewichtung: 30,00
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2025
Ende: 01/02/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem vierstufigen Verfahren:

1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.

2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen.

Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sobald ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt

werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. Sollten mindestens fünf Teilnahmeanträge vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, keine Unterlagen nachzufordern und unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verlauf auszuschließen.

3. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken.

Bei der Auswahl der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:

Berufliche Leistungsfähigkeit:

- Bearbeiter 50 %

- Bewerber 50 %

Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix (Vergabeunterlagen) entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bearbeiters sowie des Bewerbers, sind die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden für den Bearbeiter und den Bewerber jeweils bis zu drei abgeschlossene Referenzen (Leistungen müssen zwischen dem 01.11.2013 und dem 31.10.2023 abgeschlossen worden sein) aus der Eigenerklärung zur Eignung berücksichtigt. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen zu überprüfen. Bei falschen Angaben behält sich der Auftraggeber vor, die Referenz von der Wertung auszuschließen.

4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Los-Verfahren herbeizuführen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Geplante Termine zur Präsentation des Angebots 20./21.02.2024

Weitere Informationen siehe EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen:

1.1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/ Faxnummer und E-Mail-Adresse

1.1.2 Angabe im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft (nachfolgend BG/ARGE), sämtliche Mitglieder der BG/ARGE mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/ Faxnummer und E-Mail-Adresse

1.1.3 Im Falle der Bewerbung als BG/ARGE ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen,

a) in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,

b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,

c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

1.1.4 Im Fall der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistung vorzulegen.

1.1.5 Im Fall einer Einbindung von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.

1.1.6 Im Fall der Eignungsleihe ist eine Erklärung zur Angabe der überlassenen Kapazität vorzulegen.

1.1.7 Im Fall der Eignungsleihe ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung des Eignungsgebers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die überlassenen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.

1.1.8 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB

1.1.9 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB

1.1.10 Ggf. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen:

1.2.1 Mindestjahresumsatz des Unternehmens gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.

Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: 400.000 € brutto

Bei BG/ARGE ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der BG/ARGE einzeln und für die BG/ARGE insgesamt darzustellen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von Mio. EUR für Personen und Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).

Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jährlichen Gesamtumsatz in Höhe von , in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

§ 46 (3) Nr. 2 VgV

Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.

Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen (hier nur der Projektleiter):

Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung.

Angaben zum Projektleiter:

- berufliche Befähigung

- persönliche vergleichbare Referenzen des Projektleiters (maximal drei aus der Eigenerklärung zur Eignung werden gewertet) im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen:

Örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen an Bundesautobahnen (im Bestand, keine Neubauprojekte)

Die Leistungen müssen zwischen dem 01.11.2013 und dem 31.10.2023 abgeschlossen worden sein.

Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben:

- Name des Projektleiters

- Projektbezeichnung

- Benennung des Auftraggebers mit Name, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer

- Kurze Beschreibung des Projekts

- Projektzeitraum

- Örtliche Bauüberwachung Verkehrsanlagen

- Baukosten brutto

- Randbedingungen

Siehe Formular Referenzdatenblatt und Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag.

§ 46 (3) Nr. 1 VgV

Ausführungen von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Angaben zum Bewerber:

- berufliche Befähigung

- vergleichbare Referenzen des Bewerbers (maximal drei aus der Eigenerklärung zur Eignung werden gewertet) im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen: Örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen an Bundesautobahnen (im Bestand, keine Neubauprojekte)

Die Leistungen müssen zwischen dem 01.11.2013 und dem 31.10.2023 abgeschlossen worden sein.

Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben:

- Name des Bewerbers

- Projektbezeichnung

- Benennung des Auftraggebers mit Name, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer

- Kurze Beschreibung des Projekts

- Projektzeitraum

- Örtliche Bauüberwachung Verkehrsanlagen

- Baukosten brutto

- Randbedingungen

Siehe Formular Referenzdatenblatt und Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag.

Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben (Die Leistungen müssen zwischen dem 01.11.2013 und dem 31.10.2023 abgeschlossen sein):

M1: Eine vergleichbare Örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen für eine Bundesautobahn im Bestand mit Baukosten ≥ 5,0 Mio. € brutto

M2: Eine vergleichbare Örtliche Bauüberwachung für die Sanierung von Ingenieurbauwerken (Brücken) mit Baukosten ≥ 0,2 Mio. € brutto

M3: Ein vergleichbares Nachtragsmanagement für Verkehrsanlagen für eine Bundesautobahn

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 VgV i. V. m. NIngG

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Zwingende Ausschlussgründe § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und 123 (4) GWB sowie Fakultative Ausschlussgründe § 124 (1) Nr. 2 GWB

Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung).

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/11/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 11/01/2024
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform (siehe auch Punkt I.3) bis zum 17.11.2023.

Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.

Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren

nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der

Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2023

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