Abschluss eines Pachtvertrags über die Nutzung einer passiven Breitband-Netz-Infrastruktur in weiteren Gebieten des LK FRI Referenznummer der Bekanntmachung: 10.70.13-23-01
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Lindenallee 1
Ort: Jever
NUTS-Code: DE94A Friesland (DE)
Postleitzahl: 26441
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle Landkreis Friesland, Frau Kerstin Dieken
E-Mail:
Telefon: +49 44619192670
Fax: +49 44619198310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.friesland.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.friesland.de/vergabe/oeffentliche-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Pachtvertrags über die Nutzung einer passiven Breitband-Netz-Infrastruktur in weiteren Gebieten des LK FRI
Der Auftraggeber plant und errichtet ein flächendeckendes NextGenerationAccess(NGA)-Netz in den weiteren unterversorgten Gebieten (weiße Flecken) des Landkreises Friesland. Mittels Neubau und Nutzung vorhandener und/oder angemieteter Infrastruktur will der Auftraggeber eine weiträumige FTTB/H-Versorgung (point to point) errichten. Das passive Leerrohr- und Glasfasernetz soll an einen Betreiber, den Auftragnehmer, verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz betreibt und die Diensteangebote (Internet, Telefon, TV) für Endkunden bereitstellt. Die drei losweise ausgeschriebenen Ausbaugebiete liegen im Landkreis Friesland. Deren Einwohnerdichte liegt z.T. deutlich unter dem landkreisweiten Durchschnitt von 160 EW/km² u. erreicht durchschnittl. 49 EW/km², bei einer durchschnittlichen Haushaltsanzahl pro Gebäude von 1,3. Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen.
Pachtvertrag Breitband Friesland - Weiße Flecken
Landkreis Friesland
Ziel ist es u.a., dass der Pächter (Netzbetreiber) alle Bedarfsstellen und Endkundenanschlüsse im Gebiet der jew. Lose (1 bis 3) mit einem gigabitfähigen Breitband-Internetanschluss versorgt und entspr. Diensteangebote zur Verfügung stellt. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25 01) bzw. Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung sowie der RL Giganetzausbau NI sowie der beantragten bzw. erteilten Fördermittelbescheide. Der Auftraggeber beabsichtigt, bestehende Fördermöglichkeiten zu nutzen.
Im Los 1 „weiße Flecken“ (überwiegend Außenbereiche von Städten und Gemeinden) befinden sich nach derzeitiger Planung ca. 700 Adressen, 67.600 m FTTB-Längstrasse, 15.600 m FTTB Hausanschlusstrasse und ein Investitionsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR.
Nähere Hinweise erfolgen durch die Verdingungsunterlagen.
Pachtvertrag Breitband Friesland - Gewerbegebiete Schortens, Sande, Zetel, Bockhorn
Landkreis Friesland
Ziel ist es u.a., dass der Pächter (Netzbetreiber) alle Bedarfsstellen und Endkundenanschlüsse im Gebiet der jew. Lose (1 bis 3) mit einem gigabitfähigen Breitband-Internetanschluss versorgt und entspr. Diensteangebote zur Verfügung stellt. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25 01) bzw. Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung sowie der RL Giganetzausbau NI sowie der beantragten bzw. erteilten Fördermittelbescheide. Der Auftraggeber beabsichtigt, bestehende Fördermöglichkeiten zu nutzen.
Im Los 2 „Gewerbegebiete Schortens, Sande, Zetel und Bockhorn“ befinden sich nach derzeitigem Planungsstand ca. 150 Adressen, 7.700m FTTB Ländstrassen, 4.500m FTTB Hausanschlusslängen und ein Investitionsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR.
Nähere Hinweise erfolgen durch die Verdingungsunterlagen.
Pachtvertrag Breitband Friesland - Gewerbegebiete Varel
Landkreis Friesland
Ziel ist es u.a., dass der Pächter (Netzbetreiber) alle Bedarfsstellen und Endkundenanschlüsse im Gebiet der jew. Lose (1 bis 3) mit einem gigabitfähigen Breitband-Internetanschluss versorgt und entspr. Diensteangebote zur Verfügung stellt. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25 01) bzw. Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden NGA-Breitbandversorgung sowie der RL Giganetzausbau NI sowie der beantragten bzw. erteilten Fördermittelbescheide. Der Auftraggeber beabsichtigt, bestehende Fördermöglichkeiten zu nutzen.
Im Los 3 „Gewerbegebiete Varel“ sind nach derzeitigem Planungsstand ca. 66 Adressen, 5.300 m FTTB Längstrassen, 2.600 m FTTB Hausanschlusstrassen und Investitionskosten von [Betrag gelöscht] EUR zusammengefasst.
Nähere Hinweise erfolgen durch die Verdingungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angaben gem. III.1 sind auf dem Formblatt „Eigenerklärung“ vorzulegen.
(1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber eingetragen ist;
(2) Nachweis der Meldung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG)(§ 6 TKG a.F.);
(3) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen;
(4) Unternehmensprofil.
(1) Vorlage entsprechender Bankerklärungen über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
(2) Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
(3) Vorlage von Jahresabschlüssen oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für das Jahr 2022 (falls noch nicht vorliegend hilfsweise für das Jahr 2021);
(4) Vorlage einer Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier ausgeschriebenen Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
(1) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei Referenzprojekten von bereits durchgeführten gigabitfähigen NGA-Netzausbauprojekten bezüglich des Netzbetriebs und des Diensteangebots mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, bei Endkunden unter Angabe der Anzahl der Kunden im Festnetz mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen;
(2) Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen der Qualitätssicherung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1 Jahr vor Laufzeitende
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wählt die Vergabestelle max. 5 Unternehmen pro Los nach dem Maß ihrer Eignung/Befähigung, wirtschaftlicher und finanzieller sowie technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit gem. den nach Ziff. III.1 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen aus, die am besten geeignet sind. Lediglich ausgewählte Unternehmen erhalten die Möglichkeit zur Abgabe von Erstangeboten. Die Vergabestelle behält sich vor, den Auftrag aufgrund von Erstangebot(en) zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Das Verfahren läuft in Stufen ab. Die schrittweise Reduzierung des Bieterkreises anhand der Zuschlagskriterien bleibt vorgehalten.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-1334/3306/3308
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-1334/3306/3308
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist zulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-1334/3306/3308
Fax: +49 413115-2943
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