Stadtwerke Meppen - Neubau Wasserwerk Kossen-Tannen - Generalplaner Referenznummer der Bekanntmachung: 1266-23
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Gymnasialstraße 8
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.meppen.de
Postanschrift: Theaterstraße 16
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 511220074-30
Fax: +49 511220074-99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Meppen - Neubau Wasserwerk Kossen-Tannen - Generalplaner
Die Stadtwerke Meppen betreiben das Wasserwerk Kossen-Tannen seit dessen Inbetriebnahme im November 1954. Im Jahr 1970 wurde das Werk noch einmal erweitert und die Kapazitäten verdoppelt. Seitdem speist das Wasserwerk mit seinen Bausteinen Brunnenanlage, Wasseraufbereitungsanlage, Reinwasserspeicher und Reinwasserpumpen kontinuierlich einwandfreies Trinkwasser in das Versorgungsnetz der Stadt Meppen ein.
Mit dem Bau eines neuen Reinwasserbehälters mit einem Speichervolumen von 2.000 cbm konnte im Jahre 1980 die Versorgungssicherheit wesentlich erhöht werden. Neben dem kontinuierlichen Ausbau des Rohrnetzes erfolgte in den Jahren 2001 bis 2002 eine grundlegende Modernisierung und Automatisierung des Wasserwerkes.
Aufgrund des Alters des Wasserwerkes von inzwischen fast siebzig Jahren und aufgrund erforderlicher Sanierungsmaßnahmen wurde die Fa. CONSULAQUA Hamburg beauftragt, sowohl ein Sanierungskonzept für die Bau-, Verfahrens-, Anlagen- und E/MSR-Technik als auch gegenüberstellend ein Neubaukonzept am Standort Kossen-Tannen aufzustellen (siehe Anlage der Vergabeunterlagen).
Die Verfahrensbeschreibung zum Bestandswasserwerk lässt sich der anliegenden Konzeptstudie entnehmen. Ebenso sind in der Konzeptstudie grundlegende Konzepte für die Verfahrenstechnik des neuen Wasserwerkes enthalten. Für die genaue Festlegung der Verfahrenstechnik sind jedoch als Bestandteil der Ingenieurleistungen Filterversuche durchzuführen.
Das Werk ist so zu konzipieren, dass spätere Kapazitätserhöhungen oder aber zusätzliche Aufbereitungsschritte (z. B. zur Entfernung von Nitrat oder Arzneimittelrückständen) als Erweiterung möglich sind.
Das Bestandswasserwerk und der Neubau liegen in der Schutzzone II bzw. in deren Grenzbereich sowie in der Schutzzone IIIa des festgesetzten Wasserschutzgebietes Kossen-Tannen.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass im unmittelbaren Umfeld des neuen Wasserwerks ein Wohnbaugebiet entstehen wird. Während der Planungsphase ist insofern zu beachten, dass Lärm- und Geruchspotentiale des Wasserwerks nach den geltenden Richtlinien und Gesetzen möglichst eliminiert bzw. so gering wie möglich ausfallen.
Mit dem Neubau des Wasserwerkes soll eine langfristige Prozessstabilität und dauerhaft gesicherte Trinkwasserversorgung realisiert werden.
Das Ziel ist die Aufbereitung eines hochwertigen Trinkwassers, das alle Grenzwerte der Trinkwasserverordnung dauerhaft einhält und in seinen geschmacklichen, optischen und korrosionschemischen Eigenschaften einwandfrei ist. Das DVGW-Regelwerk ist für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen zur Trinkwasseraufbereitung maßgeblich zu berücksichtigen.
Die derzeitigen Betriebskosten sind auf Optimierungs- und Einsparpotentiale hin zu unter-suchen. Das neue Wasserwerk soll in wirtschaftlicher Hinsicht optimal betrieben werden. Dazu sind entsprechende Empfehlungen auszuarbeiten und vorzustellen.
U. a. soll eine PV-Anlage auf dem neuen Wasserwerksdach installiert werden, wobei nach Möglichkeit das Dach so ausgerichtet werden soll, dass ein optimaler Ertrag ge-währleistet wird. Des Weiteren soll u. a. geprüft werden, ob das Absetzbecken für das Rückspülwasser der Aufbereitungsfilter so konzipiert werden kann, dass die Klarwasser-phase wieder als Rohwasser dem Wasserwerk zugeführt werden kann.
Die Gesamtbaukosten (inkl. Kostenvarianz und Baunebenkosten) liegen bei netto [Betrag gelöscht] EUR. Die Baukosten (inkl. Kostenvarianz) liegen bei netto [Betrag gelöscht] EUR.
Eine Fertigstellung und Aufnahme des Probebetriebs werden bis Ende 2026 angestrebt.
49716 Meppen
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner:
- Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI,
Leistungsphasen 1 bis 9
- Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI,
Leistungsphasen 1 bis 6
- Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI,
Leistungsphasen 1 bis 9
Durch den Generalplaner sind Filterversuche durchzuführen. Die Gestellung und der Be-trieb der Filterversuchsanlage sowie die Erstellung des Versuchskonzeptes sowie der Auswertung der Filterversuche erfolgt durch den Generalplaner. Die Filterversuche können im halbtechnischen Maßstab erfolgen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, kann zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung führen.
3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der bei-gefügten Bewertungsmatrix entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Büro) sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
1.10 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungs-summen:
- mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer im Auftragsfall zu verpflichten, eine Projektversicherung mit höheren Deckungssummen abzuschließen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch je-des Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für je-des Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2023) im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen
b) Architekten*innen / Ingenieur*innen
c) Zeichner*innen
d) Sonstige Mitarbeiter*innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten acht Jahre (ab 01.01.2015), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (vor-zugsweise Neubau einer Trinkwasseraufbereitungsanlage).
Es sind mindestens drei Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII der Vergabeunterlagen).
Vergleichbar sind nur innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossene Referenzprojekte. Die Bauleistungen müssen nach dem 01.01.2015 und spätestens vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags abgenommen und die Trinkwasseraufbereitungsanlage mindestens in den (Probe-)Betrieb genommen sein.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail)
- Art der Maßnahme (Neubau, Sanierung, Umbau, Erweiterung)
- Kurze Beschreibung des Projekts
- Angabe der erbrachten Leistungen (Leistungsphasen) für die Planungsleistungen Ingenieurbauwerke, Verfahrens- und Anlagentechnik sowie EMSR-Technik
- Bauwerkskosten KG 300 + 400 (brutto)
- Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme / Inbetriebnahme)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J6TCW
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131-153306
Fax: +49 4131-152943
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.