Neubau einer 3-Feld-Sporthalle in Tostedt Referenznummer der Bekanntmachung: 2023.0200
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloßplatz 6
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 41716930
Fax: +49 4171693991212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer 3-Feld-Sporthalle in Tostedt
Der Landkreis Harburg plant den Abbruch der Bestandssporthalle sowie den schlüsselfertigen Neubau einer 3-Feld-Sporthalle in Tostedt. Es soll ein BNB/ DGNB Zertifikat (Silber) sowie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) angestrebt werden.
Zum Leistungsumfang gehören Planung und Bau sowie die Erbringung der Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfristen im Rahmen einer Gesamtvergabe (analog einem ÖPP-Inhabermodell ohne Finanzierungsleistungen) durch einen Totalunternehmer bzw. Generalübernehmer.
Der Auftraggeber führt dazu ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a EU Abs. 2 VOB/A durch.
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 21255 Tostedt
Der Landkreis Harburg beabsichtigt, den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle als Ersatz für die durch einen Brandschaden stark beschädigte Bestandshalle in Tostedt zu errichten.
Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die schlüsselfertige Errichtung der Sporthalle mit einer Hallenfläche von 27 x 45 m mit einer 3 Reihen Tribüne mit ca. 190 Sitzplätzen, den Abbruch der Bestandssporthalle sowie die Herstellung der zugehörigen Außenanlagen am Standort Tostedt zu erbringen. Es soll ein BNB/ DGNB Zertifikat (Silber) sowie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) angestrebt werden. Die Vergütung der Leistungen erfolgt in Form von Abschlagszahlungen.
Das vorgesehene Grundstück in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße umfasst ca. 7.000 m2. Das abgestimmte Raumprogramm der Dreifeldsporthalle umfasst eine NUF von ca. 1.700 m2.
Das Abbruchvolumen der Bestandssporthalle beträgt ca. 9.500 m3. Der Auftraggeber erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs- und Bauleistungen sowie für Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist.
Ein verwaltungsintern erarbeiteter Vorentwurf sowie ein Bodengutachten mit Gründungsempfehlungen wird Teil der Vergabeunterlagen.
Auftragsgeber und Vertragspartner für alle Leistungen wird der Landkreis Harburg. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren durchgeführt.
Für die Bewerbung im Teilnahmewettbewerb werden Nachweise und Erklärungen eines Bauunternehmens und eines Entwurfsverfassers (Architekturbüro) erwartet, die nach erfolgreicher Präqualifikation zusammen ein Angebot erarbeiten und im Auftragsfall die Leistungen gemeinsam erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDY1C896SPU
Postanschrift: Friedrichswall 1
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 511120-0
Fax: +49 511120-5770
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
VI.4.4)