Integriertes energetisches Quartierskonzept Lorup
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktstraße 1
Ort: Werlte
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49757
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5951/2014-161
Fax: +49 5951/201-191
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sgwerlte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Integriertes energetisches Quartierskonzept Lorup
Der spätere Auftragnehmer erbringt Leistungen für die Erstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes KfW 432 (Variante A) für die Gemeinde Lorup (26901 Lorup).
Die Gemeinde Lorup schreibt die Erstellung eines Quartierskonzepts (IEQK) aus:
Neben der zwingend zu beachtenden KFW Checkliste Energetische Stadtsanierung (Programm 432 Variante A), sind folgende Leistungen zu erbringen:
Pos. 1 Administration und Projektmanagement;
Pos. 2 Öffentlichkeitsarbeit / Akteursbeteiligung;
Pos. 3 Datenaufnahme und Ausgangsanalyse im Quartier;
Pos. 4 Erstellung der Treibhausgasbilanz:
Pos. 5 Potenzialanalyse und Szenarien;
Pos. 6 Erstellung eines Maßnahmenkatalogs;
Mindestanforderungen Eignungskriterien:
Das Büro muss mindestens über jeweils einen Mitarbeitenden verfügen,
der 1. über eine Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer verfügt und
2. über eine Akkreditierung als Energieeffizienzexperte (Diese Akkreditierung muss spätestens bis zur Potenzialanalyse und Szenarien (Pos. 5) vorliegen) verfügen.
• 2 Referenzprojekte des Büros/der Büros aus dem Bereich Energetische Quartiersentwicklung
• 1 Referenzprojekt des Büros/der Büros zur Erstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes gemäß KfW Programm 432
Der Projektleiter muss mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter haben.
Zusätzlich muss er bei der Erstellung eines Quartierskonzeptes (Projektleiterreferenz) mitgewirkt haben.
Sollten mehr als 5 Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, entscheidet ein Losverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
PL 1: a) Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen.
b) Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
c) Im Falle der Einbindung von NU ist eine Verpflichtungserklärung des NU vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
PL 2: Eigenerklärung zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen § 48 VgV, §123, 124 GWB. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß 125 GWB;
PL 3: der Projektleiter ist zu benennen. Der Projektleiter muss über eine mindestens 3 jährige Berufserfahrung als Projektleiter verfügen, ebenso muss er bei der Erstellung mindestens 1 Quartierkonzeptes mitgewirkt haben.
PL 4: ggf. Handelsregisterauszug;
PL 5: ggf. Gewerbeanmeldung;
PL 6: ggf. Eintragung Industrie und Handelskammer;
PL 7: Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsleistungen;
PL 8: ggf. Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
WL 1: bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen: mindestens 1 Mio. EUR für Personen, Sach- und Vermögensschäden;
WL 2 Erklärung zum Gesamtumsatz, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
WL 3: auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: geprüfter Jahresabschluss/Prüfbericht;
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei Gesamtumsätzen in den letzten 3 Jahren, die im jährlichen Mittel doppelt so hoch sind wie der Auftragswert, wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vermutet, dies ist keine fixe grenze, die Einzelfallbetrachtung ist dann entscheidend.
TL 1: Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Personen. Die Gliederung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
TL 2: Benennung des Projektverantwortlichen;
a) berufliche Qualifikation;
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren;
TL 3 Der Bewerber muss über eine durch entsprechende Erfahrungen (Referenzen) nachgewiesene hinreichende berufliche Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Durchführung vergleichbarer Leistungen verfügen.
Benennung von 2 Referenzen "Energetische Quartierentwicklung" innerhalb der letzten 5 Jahre;
Benennung von 1 Referenz "Erstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes gemäß KfW Programm 432";
Benennung 1 Projektleiterreferenz "Mitwirkung bei der Erstellung eines Quartierskonzeptes".
TL 4: Der Bewerber verfügt über mindestens jeweils 1 Mitarbeiter, der über eine Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer verfügt und über eine Akkreditierung als Energieeffizienzexperte (Diese Akkreditierung muss spätestens bis zur Potenzialanalyse und Szenarien vorliegen) verfügt.
Die Erklärung zu § 4 NTVergG, die BVB des Landes Niedersachsen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) und die ZVB des Landes Niedersachsen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen.
2) Für den Teilnahmeantrag sind zwingend die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Bewerberformulare zu verwenden, die über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresseheruntergeladen werden können.
3) Die Teilnahmeanträge und späteren Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform subreport (siehe Ziff. I.3) einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angeboten in Papierform ist nicht zugelassen.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152943
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.