2023-97_B3|SSW: Landschaftspflegerische Ausführungsplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 03_165827_262603
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5113034-01
Fax: +49 5113034-2099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-97_B3|SSW: Landschaftspflegerische Ausführungsplanung
Mit der vorliegenden Ausschreibung werden die Leistungen zur Erstellung des Landschaftspflegerischen Ausführungsplans (LAP) für das gesamte Bauprojekt vergeben.
für die Erstellung des LAP stellt der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) dar, der der Ausschreibung als Anlage 2 (Übersichtslagepläne U 9.1), Anlage 3 (Maßnahmenlagepläne U 9.2) und Anlage 4 (Maßnahmenblätter U 9.3) beigefügt ist. Darüber hinaus ist der Landschaftspflegerische Begleitplan in Textform (U 19.1) als Anlage 5 beigefügt.
Die zu beplanenden Maßnahmenkomplexe sind die Nummern 4 sowie 6 bis 8, 10 und 11. Die Maßnahmenkomplexe 4, 6, 7, 8, 10 und 11 befinden sich in unmittelbarer Nähe des Bauvorhabens.
Der Maßnahmenkomplex 13 ist ebenfalls zu planen und dieser befindet sich in etwa 30 km Entfernung in der Gemarkung Langenhagen.
Die Landschaftspflegerische Ausführungsplanung muss die Auflagen aus der Baurechtserlangung so-wie der Vorplanungen, insbes. der Landschaftspflegerischen Begleitplanung einschl. der Aussagen weiterer landschaftsplanerischer Fachbeiträge wie z.B. FFH-VP, faunistische Kartierungen, Arten-schutzbeitrag, etc., berücksichtigen.
Als besondere Leistung ist die Ausführungsplanung zur Verlegung des Gewässerlaufs der Ihme unter Berücksichtigung des Merkblatts DWA-M 619 (Ökol. Baubegleitung) der deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) für den Umbau von Fließgewässern durchzuführen.
Vorlaufend der Erstellung des Landschaftspflegerischen Ausführungsplan beabsichtigt der AG eine Beteiligung von Interessengruppen (z. B. Verbände, interessierte Dritte, etc.) neben derjenigen der Fachbehörden durchzuführen. Der AN soll diese fachlich begleiten, bewerten und die Ergebnisse nachbereiten sowie in der anschließenden Ausführungsplanung berücksichtigen. Diese Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage 6) unter 3.01 und 3.02 als Besondere Leistungen berücksichtigt.
Alle zu erbringenden Besondere / Zusätzliche Leistungen sind in der Anlage 6 aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Per-sonenschäden in Höhe von 3 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied getrennt beizufügen.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
Das Unternehmen muss im Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags mindestens einen Umsatz von 0,4 Mio. EUR nachweisen. Bei Bietergemeinschaften werden die gemittelten Umsätze addiert.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Der Hauptbearbeiter LAP muss mind. eine persönliche Referenz mit Erstellung eines Landschaftspflegerischen Ausführungsplans vorlegen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Der Bieter (Unternehmen) muss mindestens mind. einmal einen Landschaftspflegerischen Ausführungsplan im Zuge einer Straßenbaumaßnahme erstellt haben.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bieter muss nachweisen, dass aktuell mindestens 3 Bearbeiter aus dem Bereich Landschaftsplanung / -architektur im eigenen Unternehmen zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn für die von ihm benannten Unterauftragnehmer keine Ausschlussgründe gemäß § 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB vorliegen.
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
§ 123 GWB
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
§ 124 GWB
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter I.3) angegebenen Adresse zum Abrufen bereit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6DGWP
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76A
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5113034-01
Fax: +49 5113034-2099
Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift: Göttinger Chaussee 76 A
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5113034-01
Fax: +49 5113034-2099
Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de