Fahrrad-Leasing
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5171/431678
Fax: +49 5171/431502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrrad-Leasing
Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings gemäß TV Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals).
Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings gemäß TV Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals).
Höchstzahl der Referenzen
Können die vier Bewerber anhand der Kriterien in I. und II. noch nicht ausgewählt werden, werden die Unternehmen ausgewählt, die die Höchstzahl an bereitgestellten und verleasten Fahrrädern benannt haben.
Wenn und soweit auch anhand des Vorstehenden infolge einer auch danach noch bestehenden Punktgleichheit keine Auswahlentscheidung getroffen werden kann, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, soweit erforderlich
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens jeweils 2,0 Mio. Euro je Schadensereignis für Personenschäden, für Vermögensschäden sowie Sach- und sonstige Schäden. Die Jahreshöchstleistung muss mindestens 4 Mio. EUR betragen.
Eigenerklärung über die Zahl der Fahrräder, die einem Arbeitgeber zur Nutzung durch seine Mitarbeiter bereitgestellt worden sind und über die entsprechende Einzelleasingverträge geschlossen worden sind (Zeitraum: in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge)
Mindestbedingung: mindestens 500 Fahrräder
Eigenerklärung über ausgeführte vergleichbare Leistungen (nachfolgend Leasing-Referenzen). Vergleichbar sind die Leistungen,
- wenn ein Rahmenleasingvertrag und Rahmenservicevertrag zur Bereitstellung von Fahrrädern für Mitarbeiter des Leasingnehmers/Auftraggebers im Leasingmodell bereitgestellt worden sind,
- wenn aus diesen Verträgen in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für die Teilnahmeanträge mindestens 100 Fahrräder aus dem jeweiligen Rahmenvertrag bereitgestellt wurden und
- wenn im Rahmen der Bereitstellung der Räder die Serviceleistungen, die üblicherweise im Rahmen von Leasingmodellen zur Bereitstellung von Fahrrädern für Arbeitnehmer bereitgestellt werden, umfasst waren, insbesondere zur Abwicklung der Verträge, inklusive der Zurverfügungstellung einer Online-Plattform, sowie zur Wartung und Versicherung der Fahrräder.
Unschädlich ist es, wenn der Rahmenleasingvertrag und der Rahmenservicevertrag von zwei selbständigen Unternehmen geschlossen worden sind, vorausgesetzt, die Unternehmen waren in dem Referenzprojekt Kooperationspartner und bewerben sich auch vorliegend gemeinsam.
Mindestbedingung: mindestens 3 Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228/94990
Fax: +49 228/9499163
Es kann ein Nachprüfungsantrag gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.