Erstellung einer kreisweiten Biotopverbundplanung Bewertung der kreisweiten Landschaftsbildeinheiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-205
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marie-Wagenknecht-Straße 3
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 103 - Hauptamt
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung einer kreisweiten Biotopverbundplanung Bewertung der kreisweiten Landschaftsbildeinheiten
Erstellung einer kreisweiten Biotopverbundplanung Bewertung der kreisweiten Landschaftsbildeinheiten des Landkreises Hildesheim
Landkreis Hildesheim Marie-Wagenknecht-Straße 3 31134 Hildesheim
Gemäß § 10 BNatSchG i. V. m. § 3 NAGBNatSchG besteht eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung und Fortschreibung von Landschaftsrahmenplänen. Im Zuge der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplanes des Landkreises Hildesheim müssen eine Biotopverbundplanung sowie eine Bewertung der Landschaftsbildeinheiten neu erstellt werden. Das Gebiet der Stadt Hildesheim ist nicht Teil der Bearbeitungskulisse, welche ca 1.113 km2 umfasst.
Detailbeschreibung sh. Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsnachweise gem. § 44 VgV,
insbesondere:
- Unterzeichnung der Eigenerklärung für Bewerber (Formblatt VVB 124)
- Unterzeichnung der Erklärung über Nachunternehmer ggf. zu einer Biertergemeinschaft (wenn erforderlich)
Eignungsnachweise gem. § 45 VgV,
insbesondere:
- Unterzeichnung der Eigenerklärung für Bewerber (Formblatt VVB 124)
- Unterzeichnung der Erklärung über Nachunternehmer ggf. zu einer Biertergemeinschaft (wenn erforderlich)
Eignungsnachweise gem. § 46 VgV,
insbesondere:
- Unterzeichnung der Eigenerklärung für Bewerber (Formblatt VVB 124)
Berufsqualifikation:
- der Beruf des Ingenieurs, analoger Verweis auf § 75 VgV
Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen-AVB-
Zusätzliche Vertragsbestimmungen für
Architekten-/Ingenieurleistungen-ZVB-
Abschnitt IV: Verfahren
Marie-Wagenknecht-Str. 3, 31134 Hildesheim
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de oder in elektronischer Form an den:
Landkreis Hildesheim
Amt 103 - Zentrale Beschaffungsstelle
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
E-Mail:
zu richten.
Anderweitig eingehende mündliche oder schriftliche Anfragen werden nicht beantwortet.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können (freiwillige Registrierung).
Nur mit erfolgter Registrierung werden die Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert und erhalten Bieterrundschreiben auf gestellte Fragen.
Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden, sodass die Bieter sich in diesem Fall selbständig informieren sollten.
Ohne Registrierung besteht das Risiko, ein Angebot abzugeben, welches auf veralteten Vergabeunterlagen beruht und ohne Registrierung liegt die Verantwortung hierfür beim Bieter.
Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zu dem in der Ausschreibungsbekanntmachung (sh. Verfahrensangaben) genannten Frist bei der Zentralen Vergabestelle eingehen.
Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAY1CXV3KZV
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131/15-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift: Friedrichswall 1
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 511120-5770
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.