Beschaffung von Biogas (Biomethan)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mühlenstr. 18
Ort: Damme
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49401
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.damme.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Biogas (Biomethan)
Die Wärmeversorgung Damme GmbH betreibt seit November 2013 ein Blockheizkraftwerk (BHKW) in der Straße Nordhofe 1 in Damme. Hierüber werden derzeit kommunale Abnehmer (z. B. Gymnasium, Freibad, Realschule, Hauptschule und Sporthalle) mit Wärme versorgt. Als Brennstoff wird Biomethan eingesetzt, welches im Rahmen der Gasäquivalentnutzung über das öffentliche Erdgasnetz bezogen wird. Für die Versorgung in den Wintermonaten stehen zwei weitere Erdgaskessel bereit.
Die Wärmeversorgung Damme GmbH beschafft hiermit die erforderlich Menge Biomethan zum Betrieb des BHKW.
Nordhofe 1, Damme
Die Wärmeversorgung Damme GmbH beschafft hiermit die erforderlich Menge Biomethan zum Betrieb des BHKW.
Weitere Hauptangebote und Nebenangebote sind zugelassen.
Hauptangebote müssen den nachfolgenden Lieferzeitraum und die Liefermenge einhalten. Zwecks Geltendmachung der Vergütungsansprüche gemäß § 27 EEG 2012 muss ein Produkt aus Einsatzstoffen der Anlage 2 bzw. 3 der Biomasseverordnung (entsprechend Einsatzstoffvergütungsklasse I bzw. II) angeboten werden. Insoweit muss der Lieferant ein Produkt anbieten, das geeignet ist, die Vergütungsansprüche der Wärmeversorgung Damme GmbH zu realisieren. Es ist möglich, mehrere Hauptangebote unter Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen abzugeben.
Lieferzeitraum Hauptangebote: 01.01.2024, 06:00 Uhr bis einschließlich 01.01.2026, 06:00 Uhr
Liefermenge Hauptangebote: 6.000.000 kWh/a einschließlich Abnahmeflexibilität von 80 - 120%/a gemäß Liefervertrag
Produktbeschaffenheit Hauptangebote: EEG 2012, Einsatzstoffvergütungsklasse I. bzw. II
Nebenangebote müssen die nachfolgenden Lieferzeiträume (Alternative 1 und 2) und die Liefermenge einhalten.
In Alternative 1 des Nebenangebotes muss der Lieferant ein Produkt anbieten, das zum ordnungsmäßen und technisch einwandfreien Betrieb der Anlage geeignet ist. Das Pro-dukt muss aber nicht zwingend die Einsatzstoffvergütungsklasse I. bzw. II. erfüllen. Produkte der Einsatzstoffvergütungsklasse I. bzw. II. können ebenfalls angeboten werden.
In Alternative 2 des Nebenangebotes muss der Lieferant ein Produkt anbieten, das zum ordnungsmäßen und technisch einwandfreien Betrieb der Anlage geeignet ist. Die Einsatzstoffvergütungsklasse I. bzw. II. sind nicht einzuhalten.
Lieferzeitraum Nebenangebote:
Alternative 1:
01.01.2024, 06:00 Uhr bis einschließlich 01.01.2028, 06:00 Uhr
Alternative 2:
01.01.2024, 06:00 Uhr bis einschließlich 01.01.2026, 06:00 Uhr
Liefermenge Nebenangebote: 6.000.000 kWh/a einschließlich Abnahmeflexibilität von 80-120%/a gemäß Liefervertrag
Produktbeschaffenheit Nebenangebote:
Alternative 1:
Biogasqualität zum ordnungsgemäßen und technisch einwandfreien Betrieb der Anlage, die nicht zwingend die Einsatzstoffvergütungsklasse I. bzw. II. zwecks Einhaltung der Vergütungsansprüche nach EEG 2012 erfüllt
Alternative 2:
Biogasqualität zum ordnungsgemäßen und technisch einwandfreien Betrieb der Anlage, ohne Einhaltung der Einsatzstoffvergütungsklasse I. bzw. II.
Optional bis zu maximal 2 Jahre. Sie Anlage 2 zur Angebotsaufforderung
Der Liefervertrag kann optional um bis zu 2 Jahre verlängert werden. Siehe Anlage 2 zur Angebotsaufforderung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
(3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 22
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
(4) Eigenerklärung zum Nichtbestehen eines Russlandbezugs
Für die vorstehende Erklärungen soll das Formblatt "Eignungsprüfung" (Anlage 3) verwendet werden.
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
(5) Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist
(nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht
werden
In Form von Eigenerklärungen:
(1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in € netto in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren
Für vorstehende Erklärungen soll das Formblatt "Eignungsprüfung" (Anlage 3) verwendet werden.
In Form von Fremdnachweisen:
(2) Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Angebotsfrist
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht
werden
In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
(1) Angabe von drei Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestens zwei der drei Referenzen müssen die Belieferung von Biogasprodukten der Einsatzstoffvergütungsklassen I. bzw. II abbilden.
(2) Erklärung keine Untersagung durch bzw. Bedenken der Regulierungsbehörde.
Für vorstehende Erklärungen soll das Formblatt "Eignungsprüfung" (Anlage 3) verwendet werden.
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
(3) Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung); Alternativ eine Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eignungsprüfung" (Anlage 2) für sog. "Altversorger"
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht
werden.
Referenzen: Mindestens zwei der drei Referenzen müssen die Belieferung von Biogasprodukten der Einsatzstoffvergütungsklassen I. bzw. II abbilden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften:
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierfür soll das beigefügte Formblatt für Bietergemeinschaften (Anlage 4) verwendet werden. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. dieser Bekanntmachung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die Auftraggeberin behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Eignungsleihe:
Der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er bzw. sie nachweist, dass ihm bzw. ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist/sind dieses bzw. diese anderen Unternehmen unter Verwendung des Formblatts Eignungsleihe (Anlage 5) zu benennen und die Verpflichtungserklärung mit dem Angebot einzureichen. Zudem sind für das bzw. die eignungsleihenden Unternehmen die genannten Eignungsnachweise mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die unter Abschnitt III.1.2 (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.1.3 (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) bezeichneten Unterlagen hat der Bewerber- bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft das Formblatt "Eignungsprüfung" (Anlage 3) bezüglich der Ausschlussgründe jeweils auch von diesen benannten Dritten mit dem Angebot vorzulegen.
Nachunternehmer:
Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen und will der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit berufen, sind die Vorgaben der Eignungsleihe zu beachten. Beabsichtigt ein Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft, teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftlichen und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte vergeben werden, im Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Anlage 5) angegeben werden. Soweit zumutbar, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Sofern die Nachunternehmer nicht benannt wurden, kann die Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, unter Verwendung der Anlage 5 die Unterauftragnehmer zu benennen und eine Erklärung zu verlangen, dass die ihnen erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. In Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter prüft die Auftraggeberin vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des/der Unterauftragnehmer(s) vorliegen.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131/15-2943
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf
die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen
gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Auftraggeberin weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage
vergangen sind.
Die Auftraggeberin wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf
elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information
geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131/15-2943