Vergebener Auftrag: Straßenbeleuchtung Aurich Referenznummer der Bekanntmachung: 64-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bgm.-Hippen-Platz 1
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): kbk Rechtsanwälte
E-Mail:
Telefon: +49 5116766930
Fax: +49 51167669322
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aurich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergebener Auftrag: Straßenbeleuchtung Aurich
Gegenstand dieses vergebenen Auftrags ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Aurich (ca. 7.000 Lichtpunkte) samt Wartung und Instandhaltung, Erneuerung und Steuerung. Der künftige Auftragnehmer soll Energie-Effizienzmaßnahmen an den Straßenbeleuchtungsanlagen durchführen und zusätzlich nach Bedarf mit den während der Vertragslaufzeit anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Daneben soll er eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben. Die Steuerung soll in das Eigentum der Stadt übergehen.
Noch vorhandene Lichtpunkte mit konventionellen Leuchtmitteln sollen vom künftigen Auftragnehmer gegen effiziente LED-Leuchtenköpfe ausgetauscht werden. Für die neuen LED-Leuchtenköpfe soll der Auftragnehmer eine Funktionsgarantie in Höhe von mind. 10 Jahren geben.
Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen, darin auch enthalten auch Leistungen zur Wartung und Instandhaltung, beauftragt werden.
Der künftige Auftragnehmer soll, soweit dies rechtlich möglich ist, Anlagenverantwortlicher in Bezug auf die Beleuchtungsanlagen sein und insbesondere sicherstellen, dass Störungen und Ausfälle, von denen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit oder eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, unverzüglich nach Kenntnis beseitigt oder (soweit nicht möglich) zumindest provisorische Maßnahmen zur Abhilfe geschaffen werden. Dazu soll der Auftragnehmer eine ständige telefonische Annahme von Informationen über Störungen und Ausfälle unterhalten.
Dem Auftragnehmer wird von der Stadt, zum Zwecke der Erbringung der Beleuchtungsleistung, eine Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen eingeräumt, die so weit reicht, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
Stadt Aurich Bgm.-Hippen-Platz 1 26603 Aurich
Gegenstand dieses vergebenen Auftrags ist die umfassende Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Stadt Aurich (ca. 7.000 Lichtpunkte) samt Wartung und Instandhaltung, Erneuerung und Steuerung. Der künftige Auftragnehmer soll Energie-Effizienzmaßnahmen an den Straßenbeleuchtungsanlagen durchführen und zusätzlich nach Bedarf mit den während der Vertragslaufzeit anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen beauftragt werden. Daneben soll er eine neue Beleuchtungssteuerung installieren und während der Vertragslaufzeit betreiben. Die Steuerung soll in das Eigentum der Stadt übergehen.
Noch vorhandene Lichtpunkte mit konventionellen Leuchtmitteln sollen vom künftigen Auftragnehmer gegen effiziente LED-Leuchtenköpfe ausgetauscht werden. Für die neuen LED-Leuchtenköpfe soll der Auftragnehmer eine Funktionsgarantie in Höhe von mind. 10 Jahren geben.
Der künftige Auftragnehmer soll zusätzlich nach Bedarf mit den anfallenden Einzelleistungen zum Neubau, Umbau, Rückbau oder der Änderung von Straßenbeleuchtungsanlagen, darin auch enthalten auch Leistungen zur Wartung und Instandhaltung, beauftragt werden.
Der künftige Auftragnehmer soll, soweit dies rechtlich möglich ist, Anlagenverantwortlicher in Bezug auf die Beleuchtungsanlagen sein und insbesondere sicherstellen, dass Störungen und Ausfälle, von denen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit oder eine Gefahr für Leib und Leben ausgeht, unverzüglich nach Kenntnis beseitigt oder (soweit nicht möglich) zumindest provisorische Maßnahmen zur Abhilfe geschaffen werden. Dazu soll der Auftragnehmer eine ständige telefonische Annahme von Informationen über Störungen und Ausfälle unterhalten.
Dem Auftragnehmer wird von der Stadt, zum Zwecke der Erbringung der Beleuchtungsleistung, eine Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen eingeräumt, die so weit reicht, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
1. Mit dieser Bekanntmachung wird eine bereits erfolgte Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Von Interessensbekundungen und/oder Angeboten bitten wir daher abzusehen.
2. Der ursprünglich veranschlagte Auftragswert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen geschätzt. Sollten darüber hinaus unvorhergesehen weitere Leistungen aus der Rahmenvereinbarung erforderlich werden, kann der Auftragswert maximal bis auf 9,0 Mio. EUR netto ansteigen (hypothetisch möglicher Maximalauftragswert), ohne dass eine Änderungen im Sinne des § 132 GWB vorliegt.Die Bekanntgabe des bezuschlagten Gesamtauftragswerts unterfällt den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV). Der bezuschlagte Gesamtauftragswert wird daher nicht veröffentlicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Straßenbeleuchtung Aurich
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 20
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 421359-4686
Fax: +49 421359-4549
Internet-Adresse: https://www.swb.de/beleuchtung/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dieser Bekanntmachung wird eine bereits erfolgte Zuschlagserteilung bekannt gegeben. Von Interessensbekundungen und/oder Angeboten bitten wir daher abzusehen.
2. Der ursprünglich veranschlagte Gesamtwert wurde unter Berücksichtigung aller Verlängerungsoptionen und bisher absehbaren Bedarfsleistungen geschätzt. Sollten darüber hinaus unvorhergesehen weitere Leistungen aus der Rahmenvereinbarungen erforderlich werden, kann der Auftragswert maximal bis auf 9,0 Mio. EUR netto ansteigen (hypothetisch möglicher Maximalauftragswert), ohne dass eine Änderung im Sinne des § 132 GWB vorliegt. Die Bekanntgabe des bezuschlagten Gesamtauftragswerts unterfällt den berechtigten geschäftlichen Interessen des Zuschlagsempfängers (§ 39
Abs. 6 Nr. 3 VgV). Der bezuschlagte Gesamtauftragswert wird daher nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4W61BZ
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hatte einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschrift innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten zuständigen Stelle konnte bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzte voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebotangenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Die Frist begann am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.