Herstellung, Prägung, Chipausstattung und Lieferung von Müllgroßbehältern Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKS-80-2023-0016
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Sande 2
Ort: Stade
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21682
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4141121055
Fax: +49 4141121059
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-stade.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung, Prägung, Chipausstattung und Lieferung von Müllgroßbehältern
Rahmenvereinbarung über die Herstellung, Prägung, Chipausstattung und Lieferung von Müllgroßbehältern
Landkreis Stade, Abfallwirtschaftszentrum Stade-Süd, Klarenstrecker Damm 50, 21684 Stade
Rahmenvereinbarung über die Herstellung, Prägung, Ausstattung mit einem Chip und Lieferung von verschiedenen Müllgroßbehältern
Der Vertrag wird maximal zweimal um je ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2026, bzw. bis zum 31.12.2027 verlängert, sofern einer der Parteien diese Vereinbarung nicht bis zum 30.06.2025 oder 30.06.2026 schriftlich kündigt und soweit die vereinbarten Höchstabnahmemengen je Leistungsposition nicht bereits erreicht sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
2) Eigenerklärung zur Berufs- und Handelsregistereintragung
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
3) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
4) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nach § 46 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung darüber, dass der Bieter in den letzten drei Jahren Referenzprojekte in vergleichbarer Größe (Angabe von Auftraggeber, Art der ausgeführten Leistung, Auftragsumfang / Auftragssumme und Ausführungszeitraum) durchgeführt hat. Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie die Bereitstellung von mindestens 20.000 Müllgroßbehältern für ein Unternehmen oder eine Kommune umfasst hat.
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Angabe und Beschreibung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren. Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie die Bereitstellung von mindestens 20.000 Müllgroßbehältern für ein Unternehmen oder eine Kommune umfasst hat.
Anzugeben sind der jeweilige Auftraggeber, eine kurze Beschreibung der Art der ausgeführten Leistung / des Auftragsumfangs, die Auftragssumme und der Ausführungszeitraum.
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher haben die Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.