Lieferung von Ökostrom Referenznummer der Bekanntmachung: KBN-Strom-2024
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gildkamp 10
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5921301216
Fax: +49 5921301209
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kbn-nordhorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ökostrom
Belieferung der Kläranlage Nordhorn mit Ökostrom - Abnahmestellen Wagnerstraße und Brookweg, 48527 Nordhorn
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Ökostrom inkl. Netznutzung an die Abnahmestellen Wagnerstraße (Kläranlage) und Brookweg (Polderteiche) im Lieferzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 mit einem Jahresbedarf von rund 1.150 MWh.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen (Dokument "04_Anlage A2_Nachweise und Eignung")
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben für die Abgabe ihres Angebotes den vom Auftraggeber bereitgestellten Vordruck "03_Anlage 1-1_Preisblatt Strom", welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zwingend zu verwenden.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131152340
Fax: +49 4131152943
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.