Großräumige Rattenbekämpfung für das Einzugsgebiet der Stadt Wunstorf Referenznummer der Bekanntmachung: 13112023.0930
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Südstraße 1
Ort: Wunstorf
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ria Boekhoff / Laura Labud
E-Mail:
Telefon: +49 5031101-166
Fax: +49 5031/101-212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wunstorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Großräumige Rattenbekämpfung für das Einzugsgebiet der Stadt Wunstorf
Die Stadt Wunstorf beabsichtigt die Durchführung einer großräumigen Rattenbekämpfung ( Rattus
norvegicus) innerhalb des gesamten Stadtgebietes (insgesamt 10 Ortsteile sowie die Kernstadt selbst) und eine objektbezogene Rattenbekämpfung zu vergeben .
Die Maßnahme sieht im wesentlichen flächendeckende Bekämpfungsmaßnahmen innerhalb der
Kanalisation, an innerörtlichen Gewässern und an besonders gefährdeten Einzelobjekten vor.
31515 Wunstorf
Die Gesamtkanalisation aller Ortsteile
(einschließlich der Kernstadt) hat eine Länge von rund 383km, aufgeteilt auf rund 190 km Niederschlagswasserkanalisation und rund 193 km Schmutz - und Mischwasserkanalisation mit insgesamt ca. 10.000 Kanalschachtbauwerken sind bei einer Erstbelegung zu belegen. Im gesamten Stadtgebiet sind 54 Schmutz- und Regenwasserpumpwerke verteilt sowie 6 Regenrückhalte - bzw. Versickerungsbecken.
Bei der intensiveren rasterförmigen Erstbelegungsphase im Erstjahr ist jeder 3 . Kanalschacht zu belegen. Die angebotenen Materialien ( Köder/ Präparate) müssen den jeweils geltenden Normen und Richtlinien entsprechen. Im Bedarfsfall ist der Auftragnehmer nachweispflichtig.
Die Rattenbekämpfung sollte nach dem Leitfaden zur großräumigen Rattenbekämpfung in Niedersachsen erfolgen und umfasst die Befallserhebung, das Erkennen von Befallzentren, die Erkennung der geeigneten Köder und der vor Ort effektiven Wirkstoffe, das Nachlegen des Köders sowie die Erfolgskontrolle und Dokumentation , die zur Einsicht durch den Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
Dieser Vertrag kann von der Stadt Wunstorf ohne Vertragsänderung um ein weiteres Jahr sowie um ein zusätzliches darauffolgendes Verlängerungsjahr (max. bis zum 31. Dezember 2026) verlängert werden, sofern er nicht von einer Vertragspartei bis zum 30.09. des Vorjahres gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Verantwortliche des bietenden Unternehmens muss als staatlich geprüfter Schädlingsbekämpfer (z.B. IHK- Lehrgang) qualifiziert sein. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Einsatz qualifizierten und erfahrenen Personals. Die Ausführenden haben einen entsprechenden Sachkundenachweis vorzulegen.
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung: Soweit die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl.
Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche:
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt fünf Prozent der Summe der Abschlagszahlungen
zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Abschnitt IV: Verfahren
FB Bauverwaltung
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Vertragszeitraum beginnt ab 01. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2024. Die Preise gelten als Festpreis bis zum Vertragsende.
Dieser Vertrag kann von der Stadt Wunstorf ohne Vertragsänderung um ein weiteres Jahr sowie um ein zusätzliches darauffolgendes Verlängerungsjahr (max. bis zum 31. Dezember 2026) verlängert werden, sofern er nicht von einer Vertragspartei bis zum 30.09. des Vorjahres gekündigt wird.)
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMTY1CSMCBE6
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland