Rahmenvertrag zur Unterlagenerstellung in der Genehmigungsphase für das Wetterrollloch und Beratungsleistungen zu den vertikalen Abdichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: EMOVGV3T-23-03-SL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf MAT-E1.1
E-Mail:
Telefon: +49 5171/430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Unterlagenerstellung in der Genehmigungsphase für das Wetterrollloch und Beratungsleistungen zu den vertikalen Abdichtungen
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag.
Der Rahmenvertrag umfasst Leistungen zur Unterlagenerstellung in der Genehmigungsphase für das Wetterrollloch und
Beratungsleistungen zu den vertikalen Abdichtungen, die im engen Zusammenhang mit der unter II 2.4) genannten Leistungen stehen.
Morsleben
Der fachliche Themenschwerpunkt der ausgeschriebenen Leistungen umfasst die vertikalen Abdichtungen des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM). Dazu zählen die Schachtverschlüsse der Schächte Bartensleben und Marie sowie die Abdichtung des südlichen Wetterrollloches.
Für die vertikalen Abdichtungen liegen Konzept- und Entwurfsplanungen vor, die bereits mit der Genehmigungsbehörde MWU Sachsen-Anhalt erörtert wurden. Die Gutachter des MWU haben Forderungen, Empfehlungen und Hinweise (FEH) zur Bearbeitung und Anpassung von Berichtsinhalten formuliert.
Dieser Rahmenvertrag umfasst i. W. Leistungen zur Erstellung von Unterlagen und Beratungsleistungen zu vertikalen Abdichtungen.
Die zu erstellenden Unterlagen bzw. Kapitel (Zuarbeiten zu Unterlagen) sind:
• Verfahrensunterlage für die Genehmigungsplanung zum Verschluss des Wetterrolllochs (U-GP-3.3-02)
• Kapitel zur Abdichtung des Wetterrolllochs in der EnDE-Unterlage (U-GP-6.1-01)
• Kapitel zu den Schachtverschlüssen in der EnDE-Unterlage (U-GP-6.1-01)
Die Unterlagen der Genehmigungsplanungsphase fassen die bisherigen Planungsleistungen aus der Konzept- und Entwurfsplanung in sich geschlossen, konsistent und ohne Doppelungen zusammen. Zusätzlich sind die bisherigen Nachweisführungen in eine Eigenschafts- und Funktionalitätsbewertung zu überführen. Die FEH der MWU Gutachten aus den bisherigen Verfahren sind zu berücksichtigen.
Die Beraterleistungen stehen im Zusammenhang mit den bereits genannten Leistungen. Die Begutachtung der Genehmigungsplanungsunterlagen zu den Schachtverschlüssen und dem Wetterrollloch wird zu weiteren Abstimmungen führen, zu den BGE fachlich Beratung benötigt.
Beispiele für weitere Beratungsleistungen sind:
• Anfertigen von fachlichen Berichten und Stellungnahmen
• Fachliche Beratung der BGE in speziellen Fragen zu vertikalen Verschlussmaßnahmen
• Vertretung von Fachaussagen im Planfeststellungsverfahren
• Fachliche und aufwandsmäßige Begutachtung der Arbeiten Dritter
Die jeweiligen Beraterleistungen werden durch Einzelbeauftragungen konkretisiert und vereinbart.
Der AG hat die Option, einseitig über die Fortsetzung des Vertrages um weitere 24 Monate zu entscheiden, falls dies zur Erfüllung der Leistungsziele erforderlich ist.
Der AG hat die Option, einseitig über die Fortsetzung des Vertrages um weitere 24 Monate zu entscheiden, falls dies zur Erfüllung der Leistungsziele erforderlich ist.
Zu der Beschreibung der Beschaffung und der als Vergabeunterlage beigefügten Leistungsbeschreibung stellen wir klar: Wir führen ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV. Wir behalten uns dementsprechend vor, über alle Vertragsinhalte und sonstigen Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, zu verhandeln,auch soweit sie in der Bekanntmachung und den Unterlagen als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind (vgl. § 17 Abs. 10 VgV). Von den Verhandlungen ausgenommen sind nur die festgelegten Zuschlagkriterien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Formblatt 124 LD)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft,die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten (gem. Formblatt 124 LD)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Formblatt 124 LD)
Der Bewerber muss über ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) verfügen (Ausschlusskriterium). Eine Zertifizierung ist nicht erforderlich.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages zu auditieren. Ein negatives Auditierungsergebnis führt zum Ausschluss auf dem Verfahren. Das Formblatt zur Selbstauskunft QMS ist auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Zur Darlegung einer fachlichen Eignung hat der Bewerber Angaben und Nachweise über Projekte, die er erfolgreich durchgeführt hat, zu erbringen. Es werden nur Referenzen über Projekte bewertet, welche in den letzten 10 Jahren abgeschlossen wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.