Rahmenvereinbarung zur Außenanlagenpflege nach DIN 18919 an verschiedenen Objekten des Landkreises Osnabrück im Südkreis sowie der Stadt Osnabrück Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2023 - 314
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 541/501-1100
Fax: +49 541/501-61100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Außenanlagenpflege nach DIN 18919 an verschiedenen Objekten des Landkreises Osnabrück im Südkreis sowie der Stadt Osnabrück
Außenanlagenpflege nach DIN 18919 an verschiedenen Objekten des Landkreises Osnabrück im Südkreis sowie der Stadt Osnabrück
49324 Melle, Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück Brinkstraße 17 49080 Osnabrück, IGS Melle Reinickendorfer Ring 6 49324 Melle, Ehem. Ickerbachschule (Außenstelle Belm) Gustav-Meyer-Weg 26 49191 Belm, Gymnasium Oesede Carl-Stahmer-Weg 19 49124 Georgsmarienhütte, Comeniusschule Georgsmarienhütte Johannes-Möller-Straße 3 49124 Georgsmarienhütte, Teutoburger-Wald-Sporthalle Carl-Stahmer-Weg 20 49124 Georgsmarienhütte, Gymnasium Melle Grönenberger Straße 41 49324 Melle, Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück in Melle Lindenstraße 1 49324 Melle, Feuerwehrtechnische Zentrale Süd Lübecker Straße 1 - 3 49124 Georgsmarienhütte, Berufsbildende Schulen des Landkreises Osnabrück in Osnabrück-Haste Am Krümpel 38 49090 Osnabrück, Astrid-Lindgren-Schule Bohmte Am Brink 13 49163 Bohmte, Wiehengebirgsschule Melle Laerscher Weg 12 49324 Melle, Dienstgebäude Melle Wallgarten 1 49324 Melle, Bildungshaus Süd Bahnhofstr. 3 49201 Dissen a. T.W., Berufsbildende Schulen des Landkreises...
Der Landkreis Osnabrück schreibt die gärtnerischen Pflegearbeiten / Gehölzflächenpflege an verschiedenen Liegenschaften im Südkreis sowie der Stadt Osnabrück aus.
Die Ausschreibung umfasst die Pflege von Gehölzflächen inkl. Wildkrautbeseitigung, die Heckenpflege und die Laubaufnahme aus Randbereichen der Gehölzflächen sowie die Pflege der Wegeflächen innerhalb der Flächen der kreiseigenen Liegenschaften.
Alle Pflegearbeiten müssen nach DIN 18919 Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen ausgeführt werden. Die einzelnen Pflegegänge erfolgen in Absprache und auf Abruf durch den Landkreis Osnabrück.
Die Arbeiten sollen je bis zum Ende des Jahres ausgeführt werden.
Die Rahmenvereinbarung wird jeweils zunächst für die Jahre 2024 und 2025 geschlossen.
Die Verträge können zu den vereinbarten Konditionen verlängert werden. Die Laufzeiten der jeweiligen Verträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht zuvor 2 Monate vor dem Vertragsende des jeweiligen Einsatzjahres seitens einer Vertragspartei gekündigt werden.
Die maximale Laufzeit der Rahmenverträge beträgt insgesamt 4 Jahre.
Die Rahmenvereinbarung wird jeweils zunächst für die Jahre 2024 und 2025 geschlossen.
Die Verträge können zu den vereinbarten Konditionen verlängert werden. Die Laufzeiten der jeweiligen Verträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht zuvor 2 Monate vor dem Vertragsende des jeweiligen Einsatzjahres seitens einer Vertragspartei gekündigt werden.
Die maximale Laufzeit der Rahmenverträge beträgt insgesamt 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)
Einzureichende Unterlagen:
- Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot vorzulegen): Der Auftragnehmer verpflichtet sich, zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und mit Angabe des Angebotes einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)
Abschnitt IV: Verfahren
Kreishaus Osnabrück
Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 26.10.2023 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Die Abgabe eines Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY1MUB8EJT
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland