Bewachungsdienst/Sicherheitsdienst für Gemeinschaftsunterkünfte Referenznummer der Bekanntmachung: E42632941
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bergamtstr. 5
Ort: Barsinghausen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30890
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5105/774-2283
Fax: +49 5105/774-9-2283
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-barsinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungsdienst/Sicherheitsdienst für Gemeinschaftsunterkünfte
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Bewachungsdienstleistungen in den Gemeinschaftsunterkünften.
Rottkampweg 61, 63 und 65
30890 Barsinghausen
Max-Planck-Str. 6
30890 Barsinghausen
Die Stadt Barsinghausen ist für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgabe betreibt sie an den Standorten Rottkampweg 61, 63 und 65 und Max-Planck-Str. 6 zwei Gemeinschaftsunterkünfte.
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Bewachungsdienstleistungen in den Gemeinschaftsunterkünften. Um ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten, der bestehenden Gefährdungslage präventiv zu begegnen und das Sicherheitsgefühl der untergebrachten Personen zu stärken, bedarf es der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen zur Bewachung der genannten Unterkünfte durch einen kompetenten, zuverlässigen und personell stark aufgestellten Sicherheitsdienstleister.
Der Sicherheitsdienstleister ist hierbei u.a. für die Sicherung und den Schutz der Gemeinschaftsunterkünfte verantwortlich. Hierzu sind folgende Leistungen zu erbringen:
1) die Erstellung von unterkunftsbezogenen Dienstanweisungen;
2) die Kontrolle von Personen, die sich Zutritt zu den Unterkünften verschaffen möchten zu den folgenden Zwecken:
- Identitätsfeststellung,
- Überprüfung der Zugangsberechtigung,
- Feststellung, ob die betreffenden Personen, Waffen, gefährliche Gegenstände oder andere nach der Hausordnung untersagte Gegenstände bei sich führen; Führen überprüfte Personen Waffen oder gefährliche Gegenstände bei sich und kommt das Wachpersonal zu der vorläufigen Einschätzung, dass die betreffenden Personen auch gewillt sein könnten, diese in feindseliger Motivation zu gebrauchen, so ist die Polizei zu verständigen.
3) die Durchführung von Deeskalationsmaßnahmen zur Prävention;
4) regelmäßige Kontrollgänge in den Unterkünften und auf den jeweiligen Unterkunftsgeländen;
5) den Schutz und die Absicherung der Infrastruktur der Unterkünfte;
6) die unverzügliche Verständigung on Rettungsdiensten und Polizei im Bedarfsfall;
7) die Einleitung von lebensrettenden und gesundheitserhaltenden Sofortmaßnahmen in medizinischen Notfällen (Erste Hilfe);
8) in Brandfällen sofortige Verständigung der Feuerwehr und sofortige Einleitung von Evakuierungsmaßnahmen nach Maßgabe der Brandschutzordnung;
9) Durchsetzung der Hausordnung.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend dreimalig jeweils um ein Jahr, wenn dies nicht innerhalb einer Frist von 4 Monaten zum jeweils nächste Termin gekündigt worden ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Handelsregister
Hapflichtversicherungsnachweis
Freistellungsbescheinigung
Eine Zweigstelle oder ein Unterauftragnehmer in einem Radius von 60 km um 30890 Barsinghausen ist erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufträge können auch schriftlich oder telefonisch erteilt werden.
Abrechnung erfolgt monatlich.
Postanschrift: Auf der Hulde 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131-15-3340
Fax: +49 4131-15-2943
Postanschrift: Auf der Hulde 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131-15-3340
Fax: +49 4131-15-2943
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfverfahren ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Auf der Hulde 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131-15-3340
Fax: +49 4131-15-2943