Bewachungsdienst/Sicherheitsdienst für Gemeinschaftsunterkünfte Referenznummer der Bekanntmachung: E42632941

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Barsinghausen
Postanschrift: Bergamtstr. 5
Ort: Barsinghausen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30890
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5105/774-2283
Fax: +49 5105/774-9-2283
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-barsinghausen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E42632941
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bewachungsdienst/Sicherheitsdienst für Gemeinschaftsunterkünfte

Referenznummer der Bekanntmachung: E42632941
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79713000 Bewachungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Bewachungsdienstleistungen in den Gemeinschaftsunterkünften.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79713000 Bewachungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Hauptort der Ausführung:

Rottkampweg 61, 63 und 65

30890 Barsinghausen

Max-Planck-Str. 6

30890 Barsinghausen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Barsinghausen ist für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgabe betreibt sie an den Standorten Rottkampweg 61, 63 und 65 und Max-Planck-Str. 6 zwei Gemeinschaftsunterkünfte.

Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Bewachungsdienstleistungen in den Gemeinschaftsunterkünften. Um ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten, der bestehenden Gefährdungslage präventiv zu begegnen und das Sicherheitsgefühl der untergebrachten Personen zu stärken, bedarf es der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen zur Bewachung der genannten Unterkünfte durch einen kompetenten, zuverlässigen und personell stark aufgestellten Sicherheitsdienstleister.

Der Sicherheitsdienstleister ist hierbei u.a. für die Sicherung und den Schutz der Gemeinschaftsunterkünfte verantwortlich. Hierzu sind folgende Leistungen zu erbringen:

1) die Erstellung von unterkunftsbezogenen Dienstanweisungen;

2) die Kontrolle von Personen, die sich Zutritt zu den Unterkünften verschaffen möchten zu den folgenden Zwecken:

- Identitätsfeststellung,

- Überprüfung der Zugangsberechtigung,

- Feststellung, ob die betreffenden Personen, Waffen, gefährliche Gegenstände oder andere nach der Hausordnung untersagte Gegenstände bei sich führen; Führen überprüfte Personen Waffen oder gefährliche Gegenstände bei sich und kommt das Wachpersonal zu der vorläufigen Einschätzung, dass die betreffenden Personen auch gewillt sein könnten, diese in feindseliger Motivation zu gebrauchen, so ist die Polizei zu verständigen.

3) die Durchführung von Deeskalationsmaßnahmen zur Prävention;

4) regelmäßige Kontrollgänge in den Unterkünften und auf den jeweiligen Unterkunftsgeländen;

5) den Schutz und die Absicherung der Infrastruktur der Unterkünfte;

6) die unverzügliche Verständigung on Rettungsdiensten und Polizei im Bedarfsfall;

7) die Einleitung von lebensrettenden und gesundheitserhaltenden Sofortmaßnahmen in medizinischen Notfällen (Erste Hilfe);

8) in Brandfällen sofortige Verständigung der Feuerwehr und sofortige Einleitung von Evakuierungsmaßnahmen nach Maßgabe der Brandschutzordnung;

9) Durchsetzung der Hausordnung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend dreimalig jeweils um ein Jahr, wenn dies nicht innerhalb einer Frist von 4 Monaten zum jeweils nächste Termin gekündigt worden ist.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
Angebote sind in Form von elektronischen Katalogen einzureichen oder müssen einen elektronischen Katalog enthalten
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auszug aus dem Handelsregister

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Hapflichtversicherungsnachweis

Freistellungsbescheinigung

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Eine Zweigstelle oder ein Unterauftragnehmer in einem Radius von 60 km um 30890 Barsinghausen ist erforderlich.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/11/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/11/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Aufträge können auch schriftlich oder telefonisch erteilt werden.

Abrechnung erfolgt monatlich.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hulde 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131-15-3340
Fax: +49 4131-15-2943
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hulde 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131-15-3340
Fax: +49 4131-15-2943
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfverfahren ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hulde 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131-15-3340
Fax: +49 4131-15-2943
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/10/2023

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