Neubau Schroeterschule; Maler- und Lackierarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023004369
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Osterholzer Str. 23
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Trittin, Alina
E-Mail:
Telefon: +49 47919301290
Fax: +49 47919301299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Schroeterschule; Maler- und Lackierarbeiten
Die Neubaumaßnahme erfolgt unter Beibehalt des laufenden Schulbetriebs der vorhandenen Grundschule. Nach Abschluss der Baumaßnahme und Fertigstellung der Schulhofflächen um den Neubau, ist der Abriss des Altbaus mit Hausmeisterhaus geplant. Dabei bleibt die alte Turnhalle erhalten. Ebenfalls erhalten bleibt der zweigeschossige Altbau, in dem sich bereits jetzt im Erdgeschoss ein Kindergarten befindet. Für diese beiden Altbauten werden eine eigenständige haustechnische Erschließung und ein neuer Zugang hergestellt. Die dann nach Abbruch entstehende weitere Freifläche wird in einem zweiten Bauabschnitt der Außenanlagen hergerichtet.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Maler- und Lackierarbeiten.
Lilienthal
Die Neubaumaßnahme erfolgt unter Beibehalt des laufenden Schulbetriebs der vorhandenen Grundschule. Nach Abschluss der Baumaßnahme und Fertigstellung der Schulhofflächen um den Neubau, ist der Abriss des Altbaus mit Hausmeisterhaus geplant. Dabei bleibt die alte Turnhalle erhalten. Ebenfalls erhalten bleibt der zweigeschossige Altbau, in dem sich bereits jetzt im Erdgeschoss ein Kindergarten befindet. Für diese beiden Altbauten werden eine eigenständige haustechnische
Erschließung und ein neuer Zugang hergestellt. Die dann nach Abbruch entstehende weitere Freifläche wird in einem zweiten Bauabschnitt der Außenanlagen hergerichtet.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Maler- und Lackierarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Schroeterschule; Maler- und Lackierarbeiten
Ort: Friesoythe
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anfragen zum Verfahren sind nur über die genannte Vergabeplattform zulässig. Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Sollten Probleme beim Hochladen des Angebot auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 41312943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.