AUSWAHL, EINFÜHRUNG UND PFLEGE EINER SOFT-WARE FÜR DIE STATIONÄRE ALTENPFLEGE Referenznummer der Bekanntmachung: APS-HAR-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Lichtenauer Allee 3
Ort: Winsen
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-harburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
AUSWAHL, EINFÜHRUNG UND PFLEGE EINER SOFT-WARE FÜR DIE STATIONÄRE ALTENPFLEGE
AUSWAHL, EINFÜHRUNG UND PFLEGE EINER SOFTWARE FÜR DIE STATIONÄRE ALTENPFLEGE
21244 Buchholz i.d.N.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl und Einführung einer dauerhaft zu beschaffenden Software (Kauf) für die stationäre Altenpflege nebst zugehöriger Wartungs- und Supportleistungen für einen begrenzten, 48-monatigen Zeitraum.
Die Anforderungen an die zu beschaffende Software werden im Leistungsverzeichnis (Anlage I) sowohl quantitativ als auch qualitativ beschrieben.
Das im Leistungsverzeichnis (Anlage I) beschriebene Mengengerüst dient zur Information über den voraussichtlichen Nutzungsumfang. Gemäß der ergänzenden Rechteregelung (Anlage L) sollen alle Mitarbeiter der verbundenen Einrichtungen der Altenhilfe ohne Beschränkung ihrer Zahl die Software nutzen können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat durch einen Registerauszug nachzuweisen, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen zu sein (Nachweis nicht älter als 12 Monate).
Öffentliche Aufträge dürfen nach § 122 GWB nicht an Unternehmen vergeben werden, gegen die zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. Weiterhin können Unternehmen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit jederzeit vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.
Zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlusskriterien ist die Anlage A vollständig auszufüllen, rechtsverbindlich zu unterschreiben und mit den anderen Unterlagen elektronisch einzureichen.
Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, die den Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 nicht erfüllt.
Zur Bestätigung des Nichtvorliegens von russlandbezogenen Ausschlusskriterien ist die Anlage C vollständig auszufüllen, rechtsverbindlich zu unterschreiben und mit den anderen Unterlagen elektronisch einzureichen.
Im Unternehmen des Bieters ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt.
Der Jahresumsatz des Bieters im Tätigkeitsbereich des Auftrages, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto in Summe betragen.
Fremdnachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit den Deckungssummen [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
Der Auftragnehmer garantiert, dass bereits bei Vertragsabschluss eine Person als auftragnehmerseitige Projektleitung benannt wird, welche mindestens seit zwei Jahren in vergleichbarer Tätigkeit mindestens zwei vergleichbare Projekte durchgeführt hat und im Rahmen der Umsetzung verfügbar ist.
Der Bieter muss in den letzten drei Jahren über mindestens drei ab-geschlosene Referenzen hinsichtlich der Lieferung, Wartung und Betreuung bzw. Einführung/Umsetzung der beschriebenen Leistungsanforderungen in vergleichbarem oder größerem Umfang in Einrichtungen der stationären Altenpflege verfügen.
Zu jeder dieser Referenzen sind Leistungsumfang, Leistungszeitraum, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YPG61QF
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/auf-sicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach-sen-144803.html
Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §°135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.