Fortführung des 10GE-Ringes für den Hochschulintranetverkehr zwischen den Studienorten Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Referenznummer der Bekanntmachung: 140-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Paffrath-Straße 101
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26389
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jade-hs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fortführung des 10GE-Ringes für den Hochschulintranetverkehr zwischen den Studienorten Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
Fortführung des 10GE-Ringes für den Hochschulintranetverkehr zwischen den Studienorten Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Friedrich-Paffrath-Straße 101 26389 Wilhelmshaven
Folgende drei Verbindungen sollen weiter betrieben werden:
Wilhelmshaven, Friedrich-Paffrath-Strasse 101 ---
Oldenburg, Ofener Strasse 15/16 (notwendig)
Wilhelmshaven, Friedrich-Paffrath-Strasse 101 ---
Elsfleth, An der Weinkaje 5 (notwendig)
Oldenburg, Ofener Strasse 15/16 ---
Elsfleth, An der Weinkaje 5 (optional)
Spezifikation:
Leitungsgeschwindigkeit: 10 Gbit/s
Vertragslaufzeit: 60 Monate
Verfügbarkeit: 99,0%
Störungsmeldungen: 24/7 ganzjährig
Beginn: 01.02.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Formular: 124LD Eigenerklärung zur Eignung
Eignungskriterien gemäß Formular: 124LD Eigenerklärung zur Eignung
Eignungskriterien gemäß Formular: 124LD Eigenerklärung zur Eignung
Die voll funktionsfähige Bereitstellung / Fortführung zum 01.02.2024 muss garantiert werden (Ausschlusskriterium).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRRDQMW
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag des Bieters ein Nachprüfungsverfahren bei der unter VI.4.1) benannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach muss der Bieter folgende
Fristen beachten:
- Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften muss der Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen, der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, muss der Bieter spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss der Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
- nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge des Bieters nicht abhelfen zu wollen, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Vergabekammer stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Nachprüfungsantrag unzulässig
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Vorabinformation der nichtberücksichtigten Bieter per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Vorabinformation per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, aber nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach Ende dieser Veröffentlichung.