Rahmenvereinabrung für Ergänzungs- und Ersatzbeschaffung von Büromöbeln Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKS-10-2023-0006
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Sande 2
Ort: Stade
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21682
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4141121055
Fax: +49 4141121059
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-stade.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinabrung für Ergänzungs- und Ersatzbeschaffung von Büromöbeln
Rahmenvereinbarung für Lieferung und Aufstellung von Büromobiliar
Verwaltungsgebäude A, Am Sande 2, 21682 Stade
Verwaltungsgebäude B + C, Am Sande 2, 21682 Stade
Verwaltungsgebäude III + IV, Große Schmiedestraße 1-3,/ 5, 21682 Stade
Verwaltungsgebäude VI, Am Sande 1, 21682 Stade
Außenstellen:
Amt Jugend und Familie, Am Staatsarchiv 3, 21680 Stade
Amt Jugend und Familie - ASL, Hohenfriedberger Str. 17, 21680 Stade
Amt Gesundheit, Heckenweg 7, 21680 Stade
Amt Gesundheit, Am Güterbahnhof 6, 21680 Stade
Amt Straßenverkehr Stade, Harburger Str. 193, 21680 Stade
Zulassungsstelle Buxtehude, Ostmoorweg 3, 21614 Buxtehude
Kreisstraßenmeisterei Bliedersdorf, Feldstr. 22, 21640 Bliedersdorf
Kreisstraßenmeisterei Drochtersen, Werkstr. 9, 21706 Drochtersen
Feuerwehrtechnische Zentrale, Ohle Kamp 3, 21684 Stade
Jugendhaus am Vorwerk, Benedixweg 20, 21680 Stade
Abfallwirtschaftszentrum Stade, Klarenstrecker Damm 50, 21684 Stade
Die Standorte können sich ändern.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Büromobiliar in den Objekten der Kreisverwaltung Stade mit einem Auftragsvolumen in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro brutto (Höchstgrenze für den gesamten Vertragszeitraum)
Es werden zu dem vorhandenen Möbelbestand im Vertragszeitraum Ersatz- oder Ergänzungsausstattungen benötigt. Im Rahmen des abzuschließenden Vertrages sollen diese auf Abruf mit Möbeln vorwiegend aus den Möbelprogrammen "Prisma 2, Crew T und Orga Plus" des Herstellers PALMBERG ausgestatten werden.
Zu den ausgeschriebenen Liefer- und Dienstleistungen gehören im Wesentlichen:
o Lieferung von Büroausstattung auf Abruf frei Verwendungsstelle
o Unterstützung bei der Raumplanung
o Vertragen der gelieferten Möbel
o Aufstellen, Ausrichten, Montage der Büroausstattung, einschließlich ggf. erforderlicher Dübelarbeiten
o ggf. Einweisung der Nutzer
o Gewährleistung inkl. Vor-Ort-Service
o Mitnahme und fachgerechte, umweltfreundliche Entsorgung der Verpackungen
Der AG hat das Recht, den Vertrag einmalig für den Zeitraum von 12 Monaten zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung oder über den Nachweis über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
3) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
4) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Auf Anforderung sind folgende Unterlagen / Nachweise vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nach § 46 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung darüber, dass der Bieter in den letzten drei Jahren Referenzprojekte in vergleichbarer Größe (Angabe von Auftraggeber, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum) durchgeführt hat. Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie die Lieferung und Montage von Ersatz- und Ergänzungsausstattung für Büromöbel mit einem Mindestauftragswert in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro netto für ein Unternehmen oder einen öffentlichen Auftraggeber umfasst hat.
2) Angaben zur Zahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung weiterer bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise auf gesondertes Verlangen auch für diese abzugeben.
Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Unterlagen / Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
1) zu den Referenzen:
Angabe und Beschreibung von mindestens drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren. Vergleichbar ist eine Leistung, wenn sie die Lieferung und Montage von Ersatz- und Ergänzungsausstattung für Büromöbel mit einem Mindestauftragswert in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro netto für ein Unternehmen oder einen öffentlichen Auftraggeber umfasst hat.
Anzugeben sind der jeweilige Auftraggeber, der Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum.
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher haben die Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.