Rahmenvereinbarung über TV-Fahrradleasing für die Beschäftigten der Stadt Laatzen Referenznummer der Bekanntmachung: 30/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 13
Ort: Laatzen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30880
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.laatzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über TV-Fahrradleasing für die Beschäftigten der Stadt Laatzen
Rahmenvereinbarung über TV-Fahrradleasing
Stadt Laatzen Marktplatz 13 30880 Laatzen
Die Stadt Laatzen plant die Einführung eines Fahrradleasings für die Beschäftigten gem. TV-Fahrradleasing. Hierfür soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 36 Monaten mit dem Leasinganbieter als Auftragnehmer geschlossen werden. Mit den Beschäftigten sollen Einzelleasingverträge geschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Staulinie 14-15
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 441559-77977
Internet-Adresse: http://www.mein-dienstrad.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YR761Z8
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.