Metall-Vorhangfassade / Neubau Hallenbad in Haren-Ems Referenznummer der Bekanntmachung: VE 352.01 / NHH
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neuer Markt 1
Ort: Haren (Ems)
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49733
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Henrik Brinker
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haren.de
Postanschrift: Beckheide 1
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33689
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Alexandra Sandow
E-Mail:
Telefon: +49 5205879550
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.constrata.de
Abschnitt II: Gegenstand
Metall-Vorhangfassade / Neubau Hallenbad in Haren-Ems
Das Hallenbad der Stadt Haren (Ems) wurde 1975 als Kombibad zusammen mit einem Wellenfreibad errichtet. Das Hallenbad entspricht jedoch in der Ausstattung und dem Badeangebot nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Zudem sind die angeschlossene Sauna und das Café nicht mehr in Betrieb. Eine Grundsanierung des bestehenden Hallenbades in Haren (Ems) ist insbesondere auch aufgrund der gravierenden baulichen Mängel unwirtschaftlich. Deshalb soll das Hallenbad in Haren als Sport- und Familienbad neu gebaut werden.
Neubau Hallenbad in Haren-Ems Haren
1460 m2 Aluminium-Verbund-Fassadenplatten, d = 4,0 mm
Lieferung und Montage einer hinterlüfteten Außenwandbekleidung nach DIN 18516-1 aus großformatigen Aluminium-Verbund-Fassadenplatten inkl. Eck-/ Endausbildungen, Befestigungsmaterial etc.
Für die Unterkonstruktion sind Aluminium-Profile zu verwenden
75 m2 ZULAGE geneigte Wandabwicklung
D= 180mm Wärmedämmung aus Mineralwolldämmplatten (MW) n. DIN EN 13162
3 Stück Lüftung-Alu-Blechzarge; t=3mm; natur silber, b/h=4,38*2,025m
60 m2 ALUMINIUMVERKLEIDUNG / FENSTER
Kleinflächen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle die Gewerbeanmeldung, die Eintragung in die Handwerksrolle bzw. die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Sofern es sich bei dem Bieter um eine juristischen Person, eine oHG oder KG handelt, ist außerdem ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bieters vorzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über jeweils mindestens 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot nachzuweisen;
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung);
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger;
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
- Erklärung NTVergG (§ 4 Abs. 1 NTVergG).
Der Eignungsnachweis kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Form von Eigenerklärungen(Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche odereinen Teil der Nachweise beizubringen.
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung nach § 6a EU VOB/A folgende Anforderungen zu erfüllen:
- durchschnittliche Mitarbeiterzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung),
- Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Eigenerklärung).
Der Eignungsnachweis kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Erklärung über die Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vorzulegen (VHB-Formular 234).
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz Niedersachsen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6261CQ
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-2943
Dazu wird auf die Vorschriften der §§ 160 ff. GWB verwiesen. Hierbei gilt nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.