Ex-Post Neubau IGS Büssingweg einschl. Sporthalle: Verblendmauerwerk einschl. Dämmung Referenznummer der Bekanntmachung: 19-0638-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Aegidientorplatz 1
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Submission
E-Mail:
Telefon: +49 511-168-42870
Fax: +49 511-168-42087
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post Neubau IGS Büssingweg einschl. Sporthalle: Verblendmauerwerk einschl. Dämmung
Diese Baumaßnahme umfasst den Neubau von einem Schulgebäude und einer Sporthalle. Der Schulbetrieb läuft in verbliebenen
Bestandsgebäuden und in einem Interimsgebäude weiter.
Hannover
Das Mauerwerk ist im wilden Verband inkl. einem Ziermauerwerk auszuführen, hierbei werden die Ziegel um 2 cm nach außen versetzt
gemauert. Teilweise erhält das Schulgebäude durch gefaltetes Mauerwerk (Schuppen) einen prägnanten Sockel.
Vorbereitende Maßnahmen: Fenster schützen 1.550 m²
Fensteröffnungen schließen mit Lattenrahmen 62 Stück (Größe von 10 bis 25 m²)
Sockelabdichtung einschl. Dämmung 480 m²
Außenverblendmauerwerk mit Luftschicht-Einschlagankern herstellen und verfugen 7.000 m²
Innenverblendmauerwerk mit Einschlagankern herstellen und verfugen 820 m²
Kerndämmung 7600 m² von d=110 m² bis 260 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau IGS Büssingweg einschl. Sporthalle: Verblendmauerwerk einschl. Dämmung
Ort: Hornstorf, OT Krizow
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
1.1 Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein
Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
1.2 Ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan ist anzugeben
2. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
2.1 Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen
2.2 Erklärung, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden bin/sind
2.3 Erklärung, dass ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt
2.4 Erklärung, dass ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen
wurden, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde
3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
3.1 Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht
zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde
3.2 Bestätigung der Mitgliedschaft zur Berufsgenossenschaft
4. Eigenerklärung zur Eigentümerstruktur
4.1 Eigenerklärung der Auftragnehmer*innen und sonstigen Beteiligten, die bei der Erfüllung des Auftrages zu mindestens 10% am
Auftragswert beteiligt sind gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.
833/2014
Vorlage auf Verlangen innerhalb der vorgegebenen Frist:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, ggfs. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152943
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland