Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: GEWO Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH
Postanschrift: Stadtring 31
Ort: Nordhorn
NUTS-Code:
DE94B Grafschaft BentheimPostleitzahl: 48527
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 592170690
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.gewo-nordhorn.de I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersAndere: Kommunales Wohnungsunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
GEWO Gas- und Stromlieferung ab 2024
Referenznummer der Bekanntmachung: 10/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
II.1.3)Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas und Strom für Abnahmestellen der GEWO mbH in 2 Losen.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)09123000 Erdgas
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Erdgas für ca. 80 SLP-Abnahmestellen der GEWO mbH. Der prognostizierte Verbrauch pro Jahr beträgt zur Zeit ca. 7,6 Mio. kWh Erdgas. Näheres ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
II.2.5)ZuschlagskriterienPreis
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)09310000 Elektrizität
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Strom für ca. 300 SLP-Abnahmestellen der GEWO mbH. Der prognostizierte jährliche Verbrauch beträgt zur Zeit ca. 230.000 kWh Strom. Näheres ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
II.2.5)ZuschlagskriterienPreis
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Bezeichnung des Auftrags:
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die NichtvergabeDer Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet.
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRXDQ64
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbeihilfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:06/10/2023