TLF 4000 - Wache Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 37 52 03-0009 TLF 4000 - OF Nordhorn Wache Süd
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 24
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ordnungsamt - Herr Wever
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordhorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
TLF 4000 - Wache Süd
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 nach DIN 1846 (Teil 1 - 3), E DIN 14502 (Teil 2 - 3) und DIN 14530 Teil 21
Fahrgestell TLF 4000
Lieferung eines Allrad-Fahrgestells für ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000 nach DIN 14530 Teil 21 und DIN EN 1846
Für alle Lose ist von den Auftragnehmern ein verbindlicher Liefertermin zu nennen. Dies gilt für Einzellose sowie für gemeinsam vergebene Lose. Die Lieferzeit des gesamten Auftrages (Fahrzeug fertiggestellt) beträgt längstens 36 Monate ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe.
Die maximale zulässige Lieferzeit für das Fahrgestell beträgt grundsätzlich 8 Monate ab Auftragserteilung. Sollte eine spätere Auslieferung des Fahrgestells für den Auftragnehmer nach Los 2 praktikabler sein (Lagerkapazitäten etc.), so ist dieses dem Auftraggeber anzuzeigen und schriftlich unter den Auftragnehmern zur Los 1 und 2 zu vereinbaren.
Der Auftragnehmer des Loses 2 hat den Liefertermin des Fahrgestells (Los 1) und der Beladung (Los 3) mit den jeweiligen Auftragnehmern abzustimmen und zu überwachen.
feuerwehrtechnischer Aufbau
Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 nach DIN 14530 Teil 21, DIN EN 1846 (Teil 1-3) und Entwurf DIN 14502 (Teil 2-3)
Für alle Lose ist von den Auftragnehmern ein verbindlicher Liefertermin zu nennen. Dies gilt für Einzellose sowie für gemeinsam vergebene Lose. Die Lieferzeit des gesamten Auftrages (Fahrzeug fertiggestellt) beträgt längstens 36 Monate ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe.
Der Auftragnehmer des Loses 2 hat den Liefertermin des Fahrgestells (Los 1) und der Beladung (Los 3) mit den jeweiligen Auftragnehmern abzustimmen und zu überwachen.
feuerwehrtechnische Beladung
Lieferung der feuerwehrtechischen Beladung einesTanklöschfahrzeuges TLF 20 nach DIN 14530 Teil 21
Für alle Lose ist von den Auftragnehmern ein verbindlicher Liefertermin zu nennen. Dies gilt für Einzellose sowie für gemeinsam vergebene Lose. Die Lieferzeit des gesamten Auftrages (Fahrzeug fertiggestellt) beträgt längstens 36 Monate ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe.
Die maximale zulässige Lieferzeit für die feuerwehrtechnische Beladung beträgt 8 Monate ab Auftragserteilung.
Der Auftragnehmer des Loses 2 hat den Liefertermin des Fahrgestells (Los 1) und der Beladung (Los 3) mit den jeweiligen Auftragnehmern abzustimmen und zu überwachen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebot erfolgt in Zimmer 2.20 (2. OG), Rathaus Stadt Nordhorn, Bahnhofstraße 24, 48529 Nordhorn.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMB6PKB
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131/15-3306
Fax: +49 4131/15-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131/15-3306
Fax: +49 4131/15-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, wenn Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131/15-3306
Fax: +49 4131/15-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/