WI - Baggerungen 2024-2026 HE Referenznummer der Bekanntmachung: 3803W-233.02/0001/072
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Alten Hafen 2
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-elbe-nordsee.de
Abschnitt II: Gegenstand
WI - Baggerungen 2024-2026 HE
Nassbaggerarbeiten zur Unterhaltung der Unter- und Außenelbe von Nebenbereichen und anderen Revieren im Wasserinjektionsverfahren in den Jahren 2024 bis 2026.
Während der Vertragsdauer (24 Monate) werden voraussichtlich 9.500 Baggereinsatzstunden und 6.500 Leer-km beauftragt.
Grundsätzlich ist ein täglicher Einsatz eines WI-Gerätes über die Vertragslaufzeit vorgesehen. Darüber hinaus ist vorgesehen, ein zweites WI-Gerät zeitgleich für einen Zeitraum von gesamt ca. 16 Wochen bei einer durchschnittlichen Baggertagesleistung in unterschiedlichen Einsatzgebieten einzusetzen. Der Abruf dieser Leistungen kann in ca. 4 Kampagnen erfolgen. Auch der Einsatz während einer Kampagne ist kontinuierlich, d. h. ohne Unterbrechungen auszuführen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten, beginnend am 01.02.2024 endend am 31.01.2026.
Die auszuführenden Bauleistungen sind Nassbaggerarbeiten zur Erhaltung und Wiederherstellung der erforderlichen Tiefen und Breiten (Unterhaltungsbaggerung). Die Baggerarbeiten sind vorrangig im Bereich der Elbe zu sehen, können im Bedarfsfall aber auch in den Nebenbereichen der Tideelbe erfolgen.
Die Vertragsdauer beträgt 24 Monate vom 01.02.2024 bis zum 31.01.2026.
Während der Vertragsdauer (24 Monate) werden voraussichtlich 9.500 Baggereinsatzstunden und 6.500 Leer-km beauftragt.
Grundsätzlich ist ein täglicher Einsatz eines WI-Gerätes über die Vertragslaufzeit vorgesehen. Darüber hinaus ist vorgesehen, ein zweites WI-Gerät zeitgleich für einen Zeitraum von gesamt ca. 16 Wochen bei einer durchschnittlichen Baggertagesleistung in unterschiedlichen Einsatzgebieten einzusetzen. Der Abruf dieser Leistungen kann in ca. 4 Kampagnen erfolgen. Auch der Einsatz während einer Kampagne ist kontinuierlich, d. h. ohne Unterbrechungen auszuführen.
Es ist beabsichtigt, die v. g. Bauleistungen für weitere 12 Monate gemäß § 3 EU Abs. 3 VOB/A in Verbindung mit § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnehmerwettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben, dem der Zuschlag für diesen Auftrag erteilt wird.
Der beabsichtigte Wiederholungsauftrag mit der Bezeichnung "Wiederholungsauftrag Nr. 1 für weitere 12 Monate" umfassen im Übrigen gleichbleibende Ausführungsbedingungen.
Die Bauleistung wird unter Anwendung eine Stoffpreisgleitklausel vergeben.
Nein.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘
1. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
(sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist auf Verlangen vorzulegen.
2. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ wird auf der e-Vergabeplattform des Bundes ( https://www.evergabe-online.de/start.html?3) bei der
entsprechenden Bekanntmachung über den Button ‚Ausschreibungsunterlagen einsehen‘ ausfüllbar bereit gestellt.
Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag
mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Ggf. ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde bzw. entsprechende Zahlungen zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder eine Verpflichtung eingegangen wurde.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist auf Verlangen vorzulegen.
Für alle Einsätze sind nur WI-Geräte zugelassen. Durch das festgelegt Einsatzgebiet sind ausschließlich Seeschiffe zugelassen. Koppelverbände sind ausgeschlossen. Es sind nur WI-Geräte einsetzbar, die über eine für die benannten Wellenhöhen ausgelegte Technik zur See-gangskompensation verfügen.
Weiterhin werden nur WI-Bagger mit Seegangskompensation eingesetzt, die vergleichbare Baggerarbeiten mit dem Gerät bis zu einer Wellenhöhe von 1,5 m nachweislich sicher er-bracht haben. Die eingesetzten WI-Geräte müssen mindestens 1.000 Betriebsstunden als WI-Bagger nachweisen können.
„Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘
1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren [ggf. kann unter Beachtung von § 6a € Nr. 3 Buchst. a) VOB/A ein längerer Zeitraum angegeben werden] Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies ist durch mindestens drei Referenzen nachzuweisen.
Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und
gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Unterauftragunternehmen);ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
2. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
3. Erklärung entsprechend § 123 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt. Diese Angaben beziehen sich nur auf Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurden, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Straftaten eingetragen sind (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung. Die Vorlage von Auszügen aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Absatz 5 BZRG kann auf Verlangen gefordert werden.
4. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist: Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB).
5. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Erklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung vorliegen, die einen Ausschluss z. B. nach § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz rechtfertigen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Erklärung, bezogen auf die letzten zwei Jahre, dass außerdem kein wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), kein wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), keine wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), kein Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB vorliegt.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ s. Ziff. III.1.1.
Mindestzahl der Referenzen siehe Eigenerklärung zur Eignung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Am Alten Hafen 2
Ort: Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland