Sanierung "Waldbad Bomlitz", Vergabeverfahren TGA-Elektro Referenznummer der Bekanntmachung: BäB 04/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Poststraße 4
Ort: Walsrode
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29664
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Böke Rechtsanwälte
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://badbt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung "Waldbad Bomlitz", Vergabeverfahren TGA-Elektro
Der Auftraggeber beabsichtigt, das Waldbad Bomlitz zu erhalten, grundsätzlich zu sanieren sowie zu modernisieren. Mit diesem Vergabeverfahren werden Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen ) und 8 (Gebäudeautomation) nach § 53 Abs. 2 Nr. 4, 5 und 8 HOAI vergeben.
Hans-Böckler-Str. 36 29699 Bomlitz
An der Bädergesellschaft Böhmetal mbH ist die Kommunale Dienstleistungen Böhmetal GmbH mit ihren Gesellschaftern Stadt Walsrode und Stadt Bad Fallingbostel zu 100 % beteiligt. Die Gesellschaft ist für zwei Hallenbäder, ein Freibad und ein Strandbad verantwortlich, u.a. für das Waldbad Bomlitz. Das Waldbad Bomlitz, Hans-Böckler-Str. 36, 29699 Bomlitz, wurde Ende der 1970er-Jahre auf einer attraktiv gelegenen Fläche von rd. 40.000 m² errichtet und ist für die Region eine wichtige, im Heidekreis und auch in Niedersachsen zentral gelegene Sportstätte und Freizeiteinrichtung. Es umfasst vier Becken sowie verschiedene, ineinandergreifende Gebäude mit den Funktionen Eingang, Umkleiden und Sanitär, Kiosk, Technik sowie Ausschwimmhalle. Das Waldbad zeigt erhebliche Reparaturnotwendigkeiten sowie einen stark erhöhten baulichen und anlagentechnischen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Zuletzt wurde in den vergangenen Jahren das Hallenbad instandgesetzt. Ziel des Auftraggebers ist es, das Waldbad Bomlitz zu erhalten, grundsätzlich zu sanieren sowie zu modernisieren. Die Zahl der Badegäste hat in den letzten Jahren stark abgenommen, sodass die Größe der Wasserflächen zur Disposition steht. Das Sanitär- und Umkleidegebäude hat einen Bauunterhaltungsstau und soll künftig auch durch Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Ebenfalls stellt das Nutzungsverhalten völlig andere Anforderungen an die Disposition der Badeeinrichtung als noch zur Errichtung. Funktionale Mängel im Eingangsbereich, den Umkleiden und den Sanitärräumen sind zu ermitteln und auf den derzeitigen Bedarf anzupassen. Vorschläge für eine Attraktivierung der Beckenlandschaft und Aufenthaltsbereiche sind erwünscht.
Das bestehende Freibad soll durch eine umfängliche Aufarbeitung der Becken und der Umkleide- und Sanitärbereiche mit jeweils barrierefreier Ausgestaltung ferner zu einem Ort sozialer Integration werden. Weiter sind Modernisierungen der technischen Anlagen der Heizung und der Schwimmbadwassertechnik im Hinblick auf den Einsatz von regenerativer Energien vorgesehen.
Beabsichtigt ist ferner eine Erneuerung der Grundausstattung und eine Verbesserung der Nutzbarkeit der Freizeiteinrichtung. Im Rahmen dessen sollen die Umkleide- und Sanitärbereiche mitsamt der Duschbereiche und der Toilettenanlagen sowie der Sanitätsraum und die Schwimmmeisterbüros saniert werden. Die Entstehung einer Aufdach-, Solarthermie- und PV-Eigenstromanlage sind zu planen. Auch die technischen Anlagen der Heizung und der Schwimmbadwassertechnik sollen saniert werden. Hierbei sollen regenerative Energien zum Einsatz kommen, um das Erreichen der Klimaschutzziele unterstützen zu können. Zu planen sind zudem eine Sanierung des Nichtschwimmerbeckens sowie eine energetische und betriebliche Optimierung des Sprungturmbereichs. Auch hier ist der Einsatz erneuerbarer Energien vorgesehen. Weiterhin ist eine Neugestaltung des Schwimmbeckens mit einer Anpassung der Größe angedacht. Hier soll es zukünftig sechs statt acht Bahnen geben, um auch weiterhin den Erhalt von Schwimmsport- und Wettkampfsport zu gewährleisten und gleichzeitig die Verdunstung und den Wärmeverlust des Beckens zu reduzieren. Im Zuge der Beckenanpassung ist eine Anpassung der angrenzenden Liege- und Ruhebereiche vorzusehen.
Das Freibad ist zudem mit barrierefreien Bereichs- und Beckenzugängen zu versehen, um die soziale Integration zu fördern und eine Nutzbarkeit durch verschiedene Bevölkerungsgruppen sicherzustellen. Dies beinhaltet die barrierefreie Zugangsmöglichkeit zum Freibad, eine barrierefreie Herrichtung der Umkleide- und Sanitärbereiche und entsprechende Beckenzugänge.
Durch die genannten Vorhaben soll eine nachhaltige Verbesserung der Nutzbarkeit des Freibades durch verschiedene Bevölkerungsgruppen geschaffen werden, wodurch ein Begegnungsort insbesondere für Familien entstehen soll. Mit der Sanierung soll die Qualität der Nutzbarkeit und der betrieblichen Abläufe gesteigert werden. Gleichzeitig liegt es im Interesse des Auftraggebers, die Erreichung der Klimaschutzziele durch die Umrüstung auf regenerative Energien zu unterstützen.
Die Summe aus Investitions- und Betriebskosten ist über die Lebensdauer des Gebäudes zu minimieren. Ein minimaler Energieverbrauch, minimale Kosten bei voller Versorgung und Aufrechterhaltung des Nutzerkomforts sowie die nachhaltige Reduzierung der Umweltbelastungen sind wichtige Ziele. Eine überzeugende funktionale Qualität in energetischer und bauökologischer Hinsicht ist maßgeblich. Die technische Gebäudeausrüstung soll schlank ausgeführt werden und mit möglichst wenig aktiven technischen Komponenten auskommen.
Die Gesamtkoordination aller Planungsbeteiligter übernimmt der Objektplaner Gebäude und Freianlagen.
Der Auftraggeber erhält aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" Zuwendungen weitergeleitet. Die zuwendungsrechtlichen Vorgaben sind unbedingt einzuhalten. Zur Vorbereitung und Bearbeitung des Zuwendungsantrags, Prüfung der Machbarkeit und zur Vorbereitung weiterer Maßnahmen hat die Vergabestelle bereits Planungsleistungen erbringen lassen, die im Wesentlichen die Leistungsphasen 1-3 der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude, Freianlagen und Technische Ausrüstung umfassten. Die Leistungsergebnisse werden im Verfahren zur Verfügung gestellt.
Die mit diesem Verfahren abgefragten Ingenieurleistungen betreffen die Technische Ausrüstung, LPH 3 und 5-9 der AG 4, 5 und 8 nach § 53 Abs. 2 Nr. 4, 5 und 8 HOAI . Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen/Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Das Honorar wird unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart werden. Bieter haben u.a. die Möglichkeit, einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag auf die Grundleistungen anzubieten.
Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber wird die Leistungen in maximal drei Beauftragungsstufen beauftragen. In Beauftragungsstufe 1 wird zunächst jeweils die Leistungsphase 3 nach § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI für die Anlagengruppen 4, 5 und 8 beauftragt. In den weiteren Beauftragungsstufen wären vom Auftragnehmer im Wege der Vertragserweiterung zu erbringen:
- Leistungsphasen 5 bis 7 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI für die für die Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Beauftragungsstufe 2),
- sowie die Leistungsphasen 8 und 9 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI für die Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Beauftragungsstufe 3).
Der Auftraggeber ist in der Beauftragung der weiteren Beauftragungsstufen nach Beauftragungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen.
Zu erbringen sind ferner Besondere und Zusatzleistung laut Leistungsbeschreibung (Anlage 7 der Vergabeunterlagen).
Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabeverfahren TGA-Elektro
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrages schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Teilnehmeranträge berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.
2. Macht der Bewerber von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Teilnahmeanträge zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für den Teilnahmeantrag die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass der Teilnahmeantrag vollständig ist.
4. Es sind in der zweiten Phase des Verhandlungsverfahrens mit den aufgeforderten Bietern Präsentation- und Verhandlungstermine in Walsrode vorgesehen. Diese sollen voraussichtlich am 15. oder 16.11.2023 stattfinden. Im Anschluss erhalten die Bieter Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes. Weitere Verhandlungsrunden sind bislang nicht vorgesehen, bleiben aber vorbehalten.
5. Sollten persönliche Präsentations- und Verhandlungstermine nicht möglich, unzulässig oder aus gesundheitlichen Gründen bedenklich sein, behält sich die Vergabestelle die Durchführung der Termine in elektronischer Form, insbesondere durch Video-Konferenz vor.
6. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal DTVP wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass es im Vergabeportal unter www.dtvp.de auf Bieterseite ein Service- & Support-Center gibt, über das sich Bewerber/Bieter informieren können. Dies ist auch möglich, ohne an dem Verfahren teilgenommen zu haben. Dort finden sich ferner Leitfäden für Unternehmen zum Umgang mit dem Vergabeportal.
7. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind die Bewerber und Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen.
8. Sämtliche Kommunikation erfolgt über das Vergabeportal. Das gilt auch für Bieterfragen.
9. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass während des Vergabeverfahrens ausschließlich der Bieterbereich des Vergabeportals für die Zustellung rechtserhebliche Erklärungen genutzt wird.
10. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5961EF
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. Die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.